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   BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96   

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https://dejure.org/1996,6537
BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96 (https://dejure.org/1996,6537)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 10 AZR 217/96 (https://dejure.org/1996,6537)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 10 AZR 217/96 (https://dejure.org/1996,6537)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
    Insoweit beruht die Allgemeinverbindlicherklärung auf der subsidiären Regelungszuständigkeit des Staates, die immer dann eintritt, wenn die Koalitionen die ihnen übertragene Aufgabe, das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, im Einzelfall nicht allein erfüllen können und die soziale Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen oder ein sonstiges öffentliches Interesse ein Eingreifen des Staates erforderlich macht (BVerfGE 44, 322, 342 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]).
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts verfassungskonform (vgl. ausführlich BAG Urteil vom 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 - n.v.; das Urteil ist den Parteien des Rechtsstreits bekannt, die beklagte GmbH firmiert unter derselben Adresse wie die damals beklagte Einzelfirma "R. S.", sie beschäftigt sich mit den gleichen baugewerblichen Arbeiten und wird von derselben Rechtsanwälten vertreten).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
    Insbesondere der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur negativen Glaubensfreiheit (BVerfG Beschluß vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - NJW 1995, 2477 - sogen. "Kruzifix-Urteil") rechtfertigt keine andere verfassungsrechtliche Beurteilung der Heranziehung von Verbandsaußenseitern zur Arbeitgeberbeiträgen an die ZVK.
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch sowohl die Bestimmung über die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung als auch das durch sie sichergestellte Maß an Publizität der allgemeinverbindlichen Tarifnormen zwar ebenfalls als nicht befriedigend bezeichnet, zugleich aber festgestellt, daß sie der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips noch standhalten (BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG).
  • LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95

    Tarifvertrag: Rechtswirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. November 1995 - 15 Sa 217/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Soweit sich daraus ein gewisser Druck ergibt, Mitglied einer Koalition zu werden, ist dieser jedoch nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt ist (vgl. BVerfG, 24.05.1977, 2 BvL11/74 a. a. O; BVerfG, 15.07.1980, 1 BvR 24/74 und 1 BvR 439/79 a. a. O.; BVerfG, 10.09.1991, 1 BvR 561/89 a. a. O. und BAG, 25.09.1996, 10 AZR 217/96, zitiert aus juris; vgl. auch LAG Hessen, 14.03.2012, 18 Sa 1031/11, zitiert aus juris).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Im Übrigen verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Allgemeinverbindlicherklärung von Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe nicht gegen höherrangiges Recht (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 217/96 - zu 3 a der Gründe) .
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

    Die verfassungsgemäße Allgemeinverbindlicherklärung des VTV bewirkte gemäß § 5 Abs. 4 TVG die Normgebundenheit des Klägers in gleicher Weise wie eine Verbandsmitgliedschaft gemäß § 3 Abs. 1 TVG (BAG 10. Oktober 1973 - 4 AZR 68/73 - AP TVG § 5 Nr. 13 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 10; 25. September 1996 - 10 AZR 217/96 - nv.; vgl. auch 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - BAGE 74, 226).
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