Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,36877
BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98 (https://dejure.org/1998,36877)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 10 AZR 248/98 (https://dejure.org/1998,36877)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 (https://dejure.org/1998,36877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,36877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
    Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau (keine Zusammenrechnung von Tätigkeiten, die verschie denen. Gewerken des Ausnahmekatalogs des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII zuzurechnen sind) 10AZR 248/98 5 Sa 139/96 Berlin .

    Eine Zusammenrechnung einzelner, verschiedenen Ausnahmetatbeständen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV zuzuordnender Tätigkeiten Kann nicht vorgenommen werden (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 -10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
    Ein Ausnahmebetrieb im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV liegt nur dann vor, wenn im Betrieb zu mehr als 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten des jeweiligen Ausnahmetatbestands ausgeführt werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - AP Nr. 199 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handeis- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995-10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    aa) Allerdings ist ein Betrieb, der baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, nur dann aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV/1986 und VTV/1999 vom betrieblichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge ausgenommen, wenn in ihm zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der Ausnahmetatbestände des Ausnahmekatalogs zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    bb) Die unter verschiedene Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV fallenden Tätigkeiten können nicht zusammengerechnet werden (st. Rspr. BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - zu II d der Gründe; 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - zu II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Ein Betrieb im Sinne der Ausnahmetatbestände kann aber nur dann vorliegen, wenn in ihm arbeitszeitlich zu mehr als der Hälfte Tätigkeiten verrichtet werden, die als solche einem der jeweiligen Handwerks- oder Gewerbezweige zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    die Arbeitnehmer des Betriebes im Kalenderjahr zu mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 -).
  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

    Die Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 6 und 12 VTV greifen nicht ein, da beide Gewerke nach der Behauptung der Beklagten jeweils weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit ausmachten (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Die Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 6 und 12 VTV sind nicht erfüllt, da beide Gewerke jeweils weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit ausmachten (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    die Arbeitnehmer des Betriebes im Kalenderjahr zu mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit beansprucht (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 -).
  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

    Die Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 6 und 12 VTV greifen nicht ein, da beide Gewerke nach der Behauptung der Beklagten jeweils weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit ausmachten (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Die Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 6 und 12 VTV sind nicht erfüllt, da beide Gewerke jeweils weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit ausmachten (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

    Dies gilt im Besonderen, da es nicht ausreichend ist, mehrere verschiedene Ausnahmetatbestände nach § 1 Abs. 2 Abschnitt 7 VTV zu benennen, da diese nicht zusammengerechnet werden können (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - dokumentiert in Juris) .
  • LAG Hessen, 09.12.2002 - 16 Sa 777/02

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Schreinerhandwerk

    Unter Berücksichtigung des von den Tarifvertragsparteien in ihrem Tarifvertrag zugrunde gelegten "Überwiegensprinzips" liegt danach ein Betrieb des Schreinerhandwerks dann vor, wenn arbeitszeitlich überwiegend dem Schreinerhandwerk nach Herkommen und Üblichkeit zuzurechnende Arbeiten durchgeführt werden (vgl. BAG 11.11.1996, AP Nr. 199 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 09.12.1998 - 10 AZR 248/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht