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   BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94   

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BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94 (https://dejure.org/1995,561)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 10 AZR 25/94 (https://dejure.org/1995,561)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 10 AZR 25/94 (https://dejure.org/1995,561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsklausel bei einzelvertraglicher Weihnachtsgeldzahlung - Rückzahlung eines vertraglichen Weihnachtsgeldes - Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rückzahlungsklausel bei einzelvertraglicher Weihnachtsgeldzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1034
  • BB 1995, 1964
  • DB 1995, 2273
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Dabei muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 78 V m.w.N.) die Rückzahlungspflicht ausdrücklich und eindeutig sowie für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden; insbesondere muß die vorgesehene Bindungsdauer für den Arbeitnehmer zumutbar sein.

    Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, führt die Zahlung einer Gratifikation "unter Vorbehalt" lediglich dazu, daß der Arbeitgeber für die Zukunft frei in der Entscheidung ist, ob er die Zahlung weiterhin leisten möchte (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 10.07.1974 - 5 AZR 494/73

    Gratifikation - Weihnachtsgeld - Vorbehalt einer Rückzahlungsklausel -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Eine als Weihnachtsgeld oder Gratifikation gezahlte Sondervergütung steht jedoch nicht ohne weiteres unter dem Vorbehalt einer Rückzahlungspflicht (BAG Urteil vom 10. Juli 1974 - 5 AZR 494/73 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.02.1984 - 3 AZR 442/81
    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Bei Zweifeln und Unklarheiten bei der Auslegung des Vertrages ist ferner die sog. Unklarheitenregel zugrunde zu legen, wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen muß (BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 21. Februar 1984 - 3 AZR 442/81 - n.v. ); der Verfasser des Arbeitsvertrages muß danach Zweifel der Auslegung gegen sich gelten lassen, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind (BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - n.v. ).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Die Auslegung von nichttypischen, einzelvertraglichen Vereinbarungen und Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte; das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16; GK-ArbGG/Ascheid, § 73 Rz 36 ff.; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 73 Rz 16).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Dabei muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 78 V m.w.N.) die Rückzahlungspflicht ausdrücklich und eindeutig sowie für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden; insbesondere muß die vorgesehene Bindungsdauer für den Arbeitnehmer zumutbar sein.
  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Bei Zweifeln und Unklarheiten bei der Auslegung des Vertrages ist ferner die sog. Unklarheitenregel zugrunde zu legen, wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen muß (BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 21. Februar 1984 - 3 AZR 442/81 - n.v. ); der Verfasser des Arbeitsvertrages muß danach Zweifel der Auslegung gegen sich gelten lassen, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind (BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - n.v. ).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Die Auslegung von nichttypischen, einzelvertraglichen Vereinbarungen und Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte; das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16; GK-ArbGG/Ascheid, § 73 Rz 36 ff.; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 73 Rz 16).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Die Auslegung von nichttypischen, einzelvertraglichen Vereinbarungen und Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte; das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16; GK-ArbGG/Ascheid, § 73 Rz 36 ff.; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 73 Rz 16).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Das gilt auch für die Frage, ob die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung gegeben sind (BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 587/82
    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94
    Bei Zweifeln und Unklarheiten bei der Auslegung des Vertrages ist ferner die sog. Unklarheitenregel zugrunde zu legen, wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen muß (BAG Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 21. Februar 1984 - 3 AZR 442/81 - n.v. ); der Verfasser des Arbeitsvertrages muß danach Zweifel der Auslegung gegen sich gelten lassen, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind (BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - n.v. ).
  • LAG Nürnberg, 10.08.1993 - 2 (4) Sa 554/91

    Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Sonderleistung; Freiwilligkeit;

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    a) Die Rückzahlungsklausel ist eindeutig und klar formuliert und erfüllt damit die formellen Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit (BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 25/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 176 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 127).
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Erforderlich ist, dass sich der Arbeitgeber den Widerruf ausdrücklich vorbehalten hat (vgl. BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 -, juris; BAG v. 14.06.1995 - 10 AZR 25/94, NZA 1995, 1034).
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 10 Sa 1564/97

    Abreitsvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung - Gratifikation

    Bereits das Arbeitsgericht hat insoweit zutreffend auf die Unklarheitenregel hingewiesen, wonach Zweifel bei der Auslegung vorformulierter Vertragsbedingungen zu Lasten des Arbeitgebers gehen (BAG, Urteil vom 25.05.1973 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, Urteil vom 12.02.1985 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG ; BAG, Urteil vom 16.10.1991 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG ; BAG, Urteil vom 14.06.1995 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation; Richardi, MünchArbR Bd. 1, 1993, § 14 Rdn. 68 m.w.N.).

    Es ist dann unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten diesen Punkt redlicherweise geregelt hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (BAG, Urteil vom 08.11.1972 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB ; BAG, Urteil vom 14.06.1995 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil vom 26.06.1996 - AP Nr. 23 zu § 620 BGB Bedingung; BAG, Urteil vom 22.01.1997 - AP Nr. 6 zu 620 BGB Teilkündigung, BGH, Urteil vom 31.01.1995 - NJW 1995, 1212 ; LAG Berlin, Urteil vom 20.05.1997 - NZA-RR 1998, 46 m.w.N.).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist aber dann mit dem Grundsatz der Privatautonomie unvereinbar, wenn die Regelungslücke in verschiedener Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BAG, Urteil vom 14.06.1995 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • LAG Hamm, 05.09.1997 - 10 Sa 636/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung;

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  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 32/00

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung- Tariflohnerhöhung

    Unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände ist dann zu untersuchen, wie die Beteiligten diesen Punkt redlicherweise geregelt hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (vergl. nur BAG, Urteil vom 08. November 1972, AP Nr. 3 zu § 157 BGB ; Urteil vom 14. Juni 1995, AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 22. Januar 1997, AP Nr. 6 zu § 620 BGB Teilkündigung).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist regelmäßig dann mit dem Grundsatz der Privatautonomie unvereinbar, wenn die Regelungslücke in verschiedener Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BAG, Urteil vom 14. Juni 1995 - 10 AZR 25/94 - AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 46/00

    Konstitutive und dynamische Wirkung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

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  • LAG Hamm, 03.09.1999 - 10 Sa 2657/98

    Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Möglichkeit der Aufrechnung

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  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Bei Zweifeln und Unklarheiten bei der Auslegung des Vertrages ist ferner die sog. Unklarheitenregel zugrunde zu legen, wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen muss (BAG 25.05.1973 - 3 AZR 404/72 - EzA § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 24; BAG 14.06.1995 - 10 AZR 25/94 - EzA § 611 BGB Prämie, Gratifikation Nr. 127; nunmehr ausdrücklich in § 305 c Abs. 2 BGB n.F. geregelt).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2000 - 12 Sa 1850/99

    BaTV-Klausel: Fortgeltung bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    d) Hielte man § 9 Abs. 1 des Anstellungsvertrages nach Erschöpfung aller Auslegungsmethoden gleichwohl für mehrdeutig, müsste die Beklagte, die den Anstellungsvertrag vom o1.o1.1995 verfasst hat, nach der Unklarheitenregel die ihr ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen (vgl. BAG, Urteil vom 14.o6.1995, 1o AZR 25/94, AP Nr. 176 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 a, Kammer-Urteil vom 24.o1.199o, LAGE § 611 BGB Gratifikation, Nr. 3, m. Anm. Dütz/Heide).
  • LAG Düsseldorf, 22.04.2009 - 7 Sa 1628/08

    Unwirksame Rückzahlungsklausel bei unklarer Formulierung der

    Dabei muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rückzahlungspflicht ausdrücklich und eindeutig sowie für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden (vgl. dazu schon BAG, Urteil vom 14.06.1995, 10 AZR 25/94, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

  • LAG Köln, 07.04.2008 - 5 Sa 415/08

    Annahmeverzug; Rückzahlung Weihnachtsgeld

  • BAG, 12.12.2000 - 1 AZR 183/00

    Reduzierung einer Verdienstsicherung nach Sozialplan - Einzelvertragliche

  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
  • LAG Köln, 30.08.2004 - 4 Sa 610/03

    Gratifikation, Prämie, Vorschuss

  • LAG Köln, 02.02.2001 - 11 Sa 1262/00

    Haftung des Arbeitnehmers; unentschuldigtes Fehlen; Ersatzkraft; Verfall;

  • LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 2061/99

    Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes; Rückzahlungsvorbehalt bei Gratifikationen;

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 768/97
  • LAG Berlin, 25.10.2002 - 6 Sa 1110/02

    Beendigung eines Anstellungsverhältnisses als Wahlangestellte beim DGB ;

  • LAG München, 21.08.2001 - 8 Sa 431/00

    Auslegung von Tarifvertragsregelungen; Jährliche tarifliche Sonderzahlung und

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 12.05.1997 - 10 Sa 239/96

    Rückzahlung von Weihnachtsgeld und von Ausbildungskosten; Beschäftigung als

  • ArbG Hanau, 29.08.1996 - 2 Ca 54/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.04.1999 - 2 Ca 6554/98

    Vergütungsanspruch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts

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