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   BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07   

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https://dejure.org/2008,389
BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 (https://dejure.org/2008,389)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 (https://dejure.org/2008,389)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 (https://dejure.org/2008,389)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebliche Übung bei Einmalleistungen wie einer Zuwendung für 10jährige Betriebszugehörigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes der betrieblichen Übung bei Jubiläumszuwendungen; Regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers als Voraussetzung für das Entstehen einer betrieblichen Übung; Beurteilung der Entstehung einer betrieblichen Übung nach ...

  • Betriebs-Berater

    Beendigung einer betrieblichen Übung hinsichtlich Jubiläumszahlungen

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Gratifikation/Sondervergütung; Betriebliche Übung; Jubiläumszuwendung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jubiläumszuwendung: Erlöschen des Anspruchs aus betrieblicher Übung ? Kein Entstehen gegenläufiger betrieblicher Übung bei zeitnaher Geltendmachung von Seiten des Arbeitnehmers in unveränderter Höhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jubiläumszuwendung und betriebliche Übung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann sich von üblichen Jubiläumszuwendungen nicht einseitig lossagen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübung - Anspruch auf Einmalleistung aus Betriebsübung

  • channelpartner.de (Kurzanmerkung)

    Vorsicht bei Jubiläumszahlungen - BAG sieht Rechtsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2875
  • NZA 2008, 941
  • BB 2008, 1847
  • DB 2008, 1808
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360 mwN).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360 mwN).

    b) Die Beklagte konnte sich durch einfache einseitige Erklärung von der betrieblichen Übung nicht lösen (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360).

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Will ein Arbeitgeber die Zahlung einer Vergünstigung von einer Entscheidung im jeweiligen Einzelfall abhängig machen, muss er dies nach außen hin erkennbar zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Erklärungsempfängers erkennbar ist (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44 mwN).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Jahre, in denen eine Jubiläumszuwendung weder anfiel noch gezahlt wurde, können weder zu Gunsten noch zu Lasten berücksichtigt werden (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).

    Will ein Arbeitgeber die Zahlung einer Vergünstigung von einer Entscheidung im jeweiligen Einzelfall abhängig machen, muss er dies nach außen hin erkennbar zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29).

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39).

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Sie sind selbst dann kein Geschenk iSv. §§ 516, 518 BGB, wenn sie vom Arbeitgeber so bezeichnet werden (23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151).
  • BAG, 18.07.1968 - 5 AZR 400/67

    Betriebsübung - Übung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei den betriebsüblichen Leistungen um einmalige Leistungen wie zB Jubiläumszuwendungen handelt und der Anspruchsteller selbst noch nie in den Genuss der Leistung gelangt ist (BAG 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 8 = EzA BGB § 242 Nr. 19).
  • LAG Hamm, 14.12.2006 - 8 Sa 1164/06
    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Dezember 2006 - 8 Sa 1164/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 275/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07
    Hinweise des Senats: Parallelverfahren 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - (führend, vorliegend) und - 10 AZR 275/07.
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - DB 2009, 463; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 369; 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Ob in einem tatsächlichen Handeln eine konkludente Willenserklärung zu erblicken ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 61; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 88, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8) .

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften ( BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07  - Rn. 27, BAGE 127, 185 ; 28. Mai 2008 -  10 AZR 274/07  - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 28. Juni 2006 -  10 AZR 385/05  - Rn. 35, BAGE 118, 360 ; 28. Juli 2004 -  10 AZR 19/04  - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2) .

    Es ist vielmehr von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige Leistungen und Vergünstigungen allgemein bekannt werden (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 47, 48, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 89, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 18, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8) .

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