Rechtsprechung
BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stahlbiegearbeiten und Stahlflechtarbeiten als bauliche Leistungen - Einordnung der Verlegung von Baustahl und Baustahlmatten - Voraussetzungen für die Einordnung als bauliche Leistung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 14.01.1992 - 2 Ca 3117/91
- LAG Hessen, 10.11.1992 - 14 Sa 512/92
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Papierfundstellen
- NZA 1994, 952 (Ls.)
- BB 1994, 1359
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90
Schneiden von Baustahl
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Die Verlegung der Baustähle und Baustahlmatten auf der Baustelle an dem Ort, an dem sie anschließend als Bestandteil des Stahlbetons verbleiben sollen, ist als Armierungsarbeit eine bauliche Leistung i. S. von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 4 VTV (BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten …
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Ein Betrieb unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV, wenn im Anspruchszeitraum arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführt sind (BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89
Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 - n. v.).
- BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91
Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs - …
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 - n. v.). - BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88
Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem früheren Tarifmerkmal, also ohne den Halbsatz "soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden" (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ist somit nicht mehr einschlägig. - BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 - n. v.).
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung
Das bloße Biegen und Flechten von Baustahl, ohne daß dieser auch verlegt oder eingebaut würde, erfüllt diese Merkmale nicht (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 172).Dies hat der Senat im Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 277/93 - aaO) bereits entschieden.
Darauf hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 16. März 1994 (- 10 AZR 277/93 - aaO) hingewiesen.
- BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05
Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz
Die Verlegung von Baustahl, Baustahlmatten und Baustahlkörben auf der Baustelle an dem Ort, an dem sie als Bestandteil des Stahlbetons verbleiben sollen, ist Armierungsarbeit (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 172 mwN). - BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
Bohrarbeiten als baugewerbliche Tätigkeiten
Wenn die Tarifvertragsparteien in den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV einen Zusammenhang mit baulichen Leistungen verlangen, bringen sie dies durch entsprechende Formulierungen zum Ausdruck, wie z.B. in Nr. 28 bei Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), in Nr. 37 bei Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen oder in Nr. 38 beim Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).Mit den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß es sich um baugewerbliche Tätigkeiten handelt, ohne daß die weiteren Erfordernisse der Abschnitte I bis III des § 1 Abs. 2 VTV zu prüfen sind (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- LAG Hessen, 25.11.1997 - 15 Sa 4/96
Vor-GmbH: Gesellschafterhaftung bei fehlgeschlagener Eintragung
Der Vortrag des Klägers ergibt, daß die Voraussetzungen des Merkmals in § 1 Absatz 2 Abschnitt V Nr. 30 (in der für den streitbefangenen Zeitraum maßgebenden Fassung) VTV erfüllt sind: "Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden" (dazu BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 16. März 1994- 10 AZR 338/93-). - BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94 Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteile vom 14. Oktober 1987, BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).