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   BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97   

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BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a; ; Bundesbesoldungsgesetz § ... 18; ; Bundesbesoldungsgesetz § 19; ; Brandenburgisches Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und schulrechtlicher Vorschriften vom 27. Juni 1995 Art. I § 3, Anlage 1 BesGr. A 13, A 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 376
  • NZA-RR 1999, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Da die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften dient (Fortsetzung der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), ist auch für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß einer höher bewerteten Funktionsstelle (hier Konrektor nach BesGr. A 14) eine freie und besetzbare Planstelle erforderlich.

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95

    Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Da die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften dient (Fortsetzung der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), ist auch für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß einer höher bewerteten Funktionsstelle (hier Konrektor nach BesGr. A 14) eine freie und besetzbare Planstelle erforderlich.

    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.

  • LAG Brandenburg, 29.11.1996 - 5 Sa 497/96

    Eingruppierung eines Lehrers (Konrektors) an einer "Förderschule für geistig

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Landesarbeitsgericht Brandenburg - 5 Sa 497/96 -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 29. November 1996 - 5 Sa 497/96 - aufgehoben.

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (BAG Urteil vom 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 525/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Sonderschule

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Die angestellten Lehrkräfte sollen vergütungsmäßig nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Der Zehnte Senat hat diese Rechtsprechung ausdrücklich ua. für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers in einer höher bewerteten Funktionsstelle bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Während allein auf Grund der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens ein besoldungsrechtlicher Anspruch des beamteten Lehrers nicht besteht, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO, zu II 2-5 der Gründe).

    Entscheidend ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72, zu II 5 der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    A 14 bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11; BAG 12. August 1998 aaO).

    Während ein beamteter Lehrer ohne Verleihung des Amtes nicht entsprechend dem Funktionsamt eingestuft wird, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2-5 der Gründe).

    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11; BAG 12. August 1998 aaO).

    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Denn ein der Tarifautomatik des BAT-O entsprechender Aufstieg in ein höher besoldetes Amt ist dem Beamtenrecht fremd (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

    Erforderlich ist nach Ziffer 10.2 des Erfüllererlasses demnach, dass der Angestellte, wenn er im Beamtenverhältnis gestanden hätte, auch tatsächlich in die der von ihm begehrten Vergütungsgruppe entsprechende Besoldungsgruppe eingestuft worden wäre (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Während ein verbeamteter Lehrer ohne freie besetzbare Planstelle nicht entsprechend dem Funktionssamt eingestuft werden könnte, müsste der Angestellte bei Verzicht auf das Erfordernis einer freien Planstelle entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der verbeamteten Lehrkraft unzulässigerweise bessergestellt (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    An einer solchen "freien" Planstelle fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich nicht nur, wenn eine zwar vorhandene Planstelle nicht frei, sondern bereits besetzt ist, sondern auch, wenn aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben eine tatsächliche Besetzung von freien Planstellen nicht bzw. erst nach Ablauf einer bestimmten Frist stattfindet (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2001 - 8 AZR 692/00 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 26.04.2001 - 8 AZR 472/00 -, n. v.; BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Darüber hinaus liegt es allein im personalwirtschaftlichen Ermessen, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5, bereits 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT Lehrer §§ 22, 23 Nr. 73, zu II c der Gründe).
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" ist zur Ermittlung der Eingruppierung und des frühesten Eingruppierungstermins auch dann zugrundezulegen, wenn es sich um die Einstufung in ein Funktionsamt handelt (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Über die Erfüllung der Funktionsmerkmale hinaus liegt es damit auch bei Vorhandensein einer besetzbaren Planstelle im personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird, denn einen der Tarifautomatik des BAT-O entsprechenden Aufstieg in ein höher besoldetes Amt kennt das Beamtenrecht nicht (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; BVerwG 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 - DVBl. 1982, 198).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Dies setzt vielmehr voraus, daß ein entsprechender besoldungsrechtlicher Anspruch eines beamteten Lehrers, der die Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrnähme, bestünde (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 2 bis 5 der Gründe).

    Vielmehr ist dem Dienstherren ein personalwirtschaftliches Ermessen eröffnet (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - ZTR 1999, 576, 577; 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112, 114; ständige Rechtsprechung des BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 86/10

    Widerruf einer Amtszulage nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.10.2006 - 9 (7) Sa 485/05

    Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrkraft im Hochschuldienst für

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 331/01

    Mischkategorisierung; Rein tatsächliche Beschäftigung von Beamten auf rein

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

  • LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 312/03

    Eingruppierung, Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 329/01

    Zutreffende Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst;

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 691/99

    Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 640/98

    Zweijährige Bewährung im berufstheoretischen Unterricht an einer berufsbildenden

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 350/01

    Eingruppierung einer Lehrerin - Zulage nach § 24 BAT-O

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 104/98

    Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik in Vergütungsgruppe nach BAT-O

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 884/98

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