Rechtsprechung
   BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1272
BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17 (https://dejure.org/2018,1272)
BAG, Entscheidung vom 31.01.2018 - 10 AZR 392/17 (https://dejure.org/2018,1272)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 10 AZR 392/17 (https://dejure.org/2018,1272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als gegenseitiger Vertrag; Gesetzliches Rücktrittsrecht und nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Vorrang des Rücktritts vor einer fristlosen Kündigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • bag-urteil.com

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • Betriebs-Berater

    Rücktritt von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • rewis.io

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot durch den Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Rücktritt durch den Arbeitnehmer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot bei Nichtzahlung der Karenzentschädigung wirkt ex nunc

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Folgen des Rücktritts von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom nachvertragliche Wettbewerbsverbot zulässig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rücktritt von Wettbewerbsverbot: Trotzreaktion schützt vor Rechtsfolge nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Möglicher Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot lässt Karenzentschädigung entfallen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Rücktrittserklärung "aus Trotz" ist rechtlich wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Karenzentschädigung: Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Rücktritt - Auslegung einer Erklärung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Keine Karenzentschädigung nach Rücktritt vom Wettbewerbsverbot!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot nur bei Zahlung verbindlich

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen von einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Wettbewerbsverbot wirkt ex nunc und lässt Anspruch auf Karrenzentschädigung entfallen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ungewollter Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff HGB - Rücktritt möglich - Vorsicht bei "Trotz-Emails”

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Karenzentschädigung bei Rücktritt vom Wettbewerbsverbot

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer zurücktreten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung über nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rücktritt möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobwechsel zur Konkurrenz verboten: Was ist eine Karenzentschädigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer kann ggf. von nachvertraglichem Wettbewerbsverbot zurücktreten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Karenzentschädigung ab Zeitpunkt des Rücktritts vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot - BAG zur Wirksamkeit eines Rücktritts vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als gegenseitiger Vertrag

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot durch Arbeitnehmer

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 162, 12
  • NJW 2018, 1630
  • ZIP 2018, 798
  • MDR 2018, 681
  • NZA 2018, 578
  • WM 2018, 1145
  • BB 2018, 1465
  • DB 2018, 1738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Diese ist jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 22 f., BAGE 158, 329 ) , weil das gesetzliche Schriftformerfordernis eingehalten wurde (§ 74 Abs. 1 HGB) und die Zahlung einer Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB vorgesehen ist.

    Es ist jedenfalls dadurch verbindlich geworden (st. Rspr., zuletzt BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 24 mwN, aaO) .

    Im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen die vom Arbeitnehmer geschuldete Unterlassung des Wettbewerbs und die vom Arbeitgeber geschuldete Zahlung der Karenzentschädigung zum Ausgleich des Nachteils, der dem Arbeitnehmer durch die Einschränkung seines Erwerbslebens entsteht (st. Rspr., zuletzt BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329; 7. Juli 2015 - 10 AZR 260/14 - Rn. 29, BAGE 152, 99 ) .

    Im Hinblick auf das enge, durch die §§ 74 ff. HGB vorgegebene Pflichtengefüge (vgl. Palandt/Grüneberg 77. Aufl. § 314 Rn. 4) , die zeitliche Begrenztheit der Wirkung des Wettbewerbsverbots, die Bedeutung für die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers einerseits (vgl. BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 19, BAGE 158, 329) und die ggf. weitreichende wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitgeber andererseits gibt es keinen Grund dafür, das Lösungsrecht einer Partei bei einer Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei davon abhängig zu machen, dass ein wichtiger Grund besteht (im Ergebnis ebenso zB Bauer/Diller NJW 2002, 1609, 1610 ff.; Boecken in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn 3. Aufl. HGB § 74 Rn. 58, 60; Heuschmid in Kittner/Zwanziger/Deinert/Heuschmid § 91 Rn. 41, 75; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene § 74 Rn. 61, 67; Oetker/Kotzian-Marggraf HGB § 74 Rn. 31 f. ; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 21, 23; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang § 55 Rn. 31 f. ; aA zur früheren Rechtslage Grunsky Freundesgabe für Söllner S. 41, 44 : Vorrang der Kündigung; offengelassen von Wagner in Röhricht/Graf v. Westphalen/Haas HGB 4. Aufl. § 74b Rn. 7 ) .

  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 451/80

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    cc) Bereits zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer (BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu II 2 b der Gründe; 2. August 1968 - 3 AZR 128/67 - zu IV 3 der Gründe) oder der Arbeitgeber (BAG 10. September 1985 - 3 AZR 490/83 - zu II 3 b der Gründe) von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten konnte, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung bzw. zur Wettbewerbsenthaltung verletzt hatte.

    Da ein Rücktritt nach den oben genannten Grundsätzen erst in Betracht kommt, wenn das Wettbewerbsverbot bereits in Vollzug gesetzt wurde und die Unterlassung von Wettbewerb durch den Arbeitnehmer nicht rückabgewickelt werden kann, wirkt der Rücktritt ausnahmsweise nur ex nunc (vgl. zB Bauer/Diller NJW 2002, 1609, 1611 f.; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene § 74 Rn. 67; Oetker/Kotzian-Marggraf HGB § 74 Rn. 31 f.; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 23; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang § 55 Rn. 31; aA wohl Christoph Weber in Großkomm. HGB 5. Aufl. § 74 Rn. 62, 66; vgl. zur früheren Rechtslage BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu III 2 b der Gründe) .

    Eine konkludente Rücktrittserklärung kann in einer Kündigungserklärung (BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu III 2 b der Gründe) oder der Erklärung liegen, aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein (Brandenburgisches OLG 28. August 2008 - 5 U 111/06 - zu II 2 b bb (1) (c) der Gründe) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 535/14

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    d) Der Beklagten ist es entgegen der Auffassung der Revision nicht unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf den Rücktritt des Klägers zu berufen (§ 242 BGB; vgl. dazu zB BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 535/14 - Rn. 31) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Er hatte grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen Sorge zu tragen (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 16 zur Einhaltung einer Ausschlussfrist) .
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, diese (kurze) Frist sei angemessen iSv. § 323 Abs. 1 BGB gewesen (vgl. zu den Folgen einer gesetzten zu kurzen Frist BGH 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15 - Rn. 31) , wendet sich die Revision nicht.
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15

    Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Die Auslegung solcher Erklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., zB BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Soweit der Kläger seine Forderung in der Revision erstmals auch auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte stützt, handelt es sich um einen neuen Streitgegenstand, der im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht eingeführt werden kann (st. Rspr., vgl. zB BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 46, BAGE 150, 50) .
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14

    Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag mit

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme einer Rücktrittserklärung ist, wenn dieser Erklärung des Rücktrittsberechtigten gemäß §§ 133, 157 BGB entnommen werden kann, er wolle die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag beenden und die bereits ausgetauschten Leistungen wieder rückgängig machen (OLG Düsseldorf 30. Juli 2014 - I-21 U 43/14 - zu B I 4 a aa der Gründe mwN) .
  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    bb) Der Kläger hat der Beklagten mit E-Mail vom 1. März 2016 nach Fälligkeit der Karenzentschädigung (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH 14. Juni 2012 - VII ZR 148/10 - Rn. 16, BGHZ 193, 315) eine Zahlungsfrist bis zum 4. März 2016 gesetzt.
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
    Nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten führt stets oder auch nur regelmäßig zur Unzulässigkeit der Ausübung der hierdurch erlangten Rechtsstellung (BGH 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08 - Rn. 21) .
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06

    Zivilrechtliche Wirkungen einer Grenzabmarkung: Anforderungen an die Begründung

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

  • LAG Nürnberg, 24.05.2017 - 4 Sa 564/16

    Wettbewerbsverbot - Rücktrittserklärung

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

  • BAG, 02.08.1968 - 3 AZR 128/67
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 490/83

    Rechtslage bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Berufung der ehrenamtlichen

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

  • AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20

    Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der

    Der Kläger hat den Rücktritt erklärt; für eine wirksame Rücktrittserklärung ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Rücktrittsberechtigte die Wörter "Rücktritt" oder "ich trete zurück" verwendet - bereits das Verlangen auf Rückzahlung und Rückabwicklung ist gemäß § 133, § 157 BGB als Rücktrittserklärung nach § 349 BGB auszulegen (vgl. etwa BAG NZA 2018, 578 Rn. 31; Gaier, in: MK-BGB, 8. Aufl. 2019, § 349 BGB Rn. 1).
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Das gilt auch in solchen Fällen, in denen nach der vertraglichen Anrechnungsvereinbarung die Anrechenbarkeit anderweitigen Erwerbs in voller Höhe stattfinden soll und die vertragliche Vereinbarung insoweit darauf zielt, die zugesagte Karenzentschädigung unter Umständen auf "Null" zu reduzieren (im Ergebnis bereits BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109; offengelassen von BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 392/17 - Rn. 13, BAGE 162, 12; 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 14 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht