Rechtsprechung
   BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6297
BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99 (https://dejure.org/2000,6297)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 10 AZR 423/99 (https://dejure.org/2000,6297)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 (https://dejure.org/2000,6297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vollzugszulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollzugszulage eines Pflegers im psychiatrischen Krankenhaus - Entziehungsanstalten und Anstalten für Maßregelungen der Sicherung und der Besserung - Zahlung von Psychatriezulagen auf Grund des Gefahrenpotentials in psychiatrischen Krankenhäusern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzugszulage für Pflegekräfte im Bezirkskrankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 mwN).

    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien - ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge - auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 mwN).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.1997 - 10 A 12838/96

    Gewahrsamseinrichtung; Abschiebungshäftling; Justizvollzugseinrichtung;

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Mit der Einführung der Zulage 1975 bestand Einigkeit, daß Einrichtungen der Strafjustiz und Einrichtungen in Anbindung an die Strafjustiz, die dem Vollzug von Maßregeln der Sicherung und Besserung dienen, gemeint sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz 19. September 1997 - 10 A 12838/96. OVG - AS RP-SL 26, S 354-360).

    Zudem werden die erhöhten Anforderungen abgegolten, die mit dem ständigen Umgang mit straffällig gewordenen Personen verbunden sind, namentlich ein auf Dauer angelegter unmittelbarer Kontakt und eine ständige Interaktion mit Strafgefangenen (OVG Rheinland-Pfalz 19. September 1997 aaO).

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 486/97
    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Eine Klageerweiterung in der Revisionsinstanz ist zulässig, wenn es sich um eine Klageänderung im Sinne von § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt bzw. auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen gestützt werden kann (BAG 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - nv.).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33 a Nr. 14 mwN).
  • LAG München, 20.05.1999 - 4 Sa 752/98

    Vollzugszulage für Pflegekräfte im Bezirkskrankenhaus

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Mai 1999 - 4 Sa 752/98 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger zu 1) 1.872, 16 DM brutto und an den Kläger zu 2) 2.154, 39 DM brutto zu zahlen.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97

    Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Der mit der Zulage honorierte Tätigkeitsbereich ist von der Außenwelt abgeschirmt und fordert daher eine ständige erhöhte Wachsamkeit, um Ausbruchsversuche und Übergriffe zu verhindern (BVerwG 23. April 1998 - 2 C 1/97 - ZTR 1998 S 475 f.).
  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96

    Auslegung des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Der Begriff der Station wird gleichbedeutend verwendet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Vergütungsordnung Stand Mai 2000 Teil II VKA Anlage 1b Anm. 38 II Buchstabe c; BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15).
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Der Begriff der Station wird gleichbedeutend verwendet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Vergütungsordnung Stand Mai 2000 Teil II VKA Anlage 1b Anm. 38 II Buchstabe c; BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 3/95

    Anspruch auf tarifliche Pflegezulage - Tätigkeit in halbgeschlossener Abteilung -

    Auszug aus BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99
    Der Begriff der Station wird gleichbedeutend verwendet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Vergütungsordnung Stand Mai 2000 Teil II VKA Anlage 1b Anm. 38 II Buchstabe c; BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 3/95 - ZTR 1996, 219; 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - ZTR 1997, 129; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15).
  • LAG Hamm, 15.12.2000 - 5 Sa 666/00

    Anspruch auf tarifliche Justizvollzugszulage; Bestehen rechtserheblichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

    Die Patienten befinden sich in verschlossenen Räumen, die sie nicht nach freiem Entschluß und ohne Mitwirkung der Pflegepersonen verlassen können (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - ZTR 2001, 123).

    Auch der Maßregelvollzug nach § 64 StGB unterfällt dem Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Zulagen-TV (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO).

    Daran anknüpfend sieht auch der Senat in der Vollzugszulage nach § 6 Abs. 1 Zulagen-TV eine Erschwerniszulage, mit der die erhöhten Anforderungen einer Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglichen Einrichtungen und des Umgangs mit straffällig gewordenen Personen abgegolten werden sollen (7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; 24. Oktober 2001 - 10 AZR 46/01 - BAGE 99, 198).

    Die danach abzugeltenden erhöhten Anforderungen an eine Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Einrichtungen sowie im Umgang mit straffällig gewordenen Personen liegen grundsätzlich nur vor, wenn die Tätigkeit innerhalb der geschlossenen Abteilung geleistet wird (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; 24. Oktober 2001 - 10 AZR 46/01 - BAGE 99, 198).

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 46/01

    Vollzugszulage

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN; 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - nv.).

    Diese berufstypischen Besonderheiten sollen ausgeglichen werden (OVG Rheinland-Pfalz 19. September 1997 - 10 A 12838/96 - aaO; BVerwG 23. April 1998 - 2 C 1/97 - aaO; BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel Besoldungsrecht des Bundes und der Länder Teil IV Stand März 2001 BBesG Anlage I Vorbem. Nr. 12 Anm. 1).

    Die "Gitterzulage" stellt eine Erschwerniszulage dar, mit der die erhöhten Anforderungen einer Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglichen Einrichtungen und der Umgang mit straffällig gewordenen Personen abgegolten werden sollen (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - nv. zu der entsprechenden Regelung des § 9 Abs. 1 Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte).

  • LAG Niedersachsen, 21.01.2002 - 10 Sa 349/00

    Gewährung der Vollzugszulage nach§ 6 TV Allg. Zulage bei Angestellten von

    Die Bezeichnung "geschlossene Abteilung oder Station" ist in Arzt- und sonstigen Fachkreisen ein feststehender Begriff, mit dem Abteilungen angesprochen sind, in denen die Patienten sich in verschlossenen Räumen befinden, die sie nicht nach freiem Entschluss und ohne Mitwirkung der Pflegepersonen verlassen können (BAG 07.06.2000 - 10 AZR 423/99 unter II. 2. c) bb) der Gründe m. w. N.).

    Maßregelvollzug findet in der Regel außerhalb der Justizvollzugsanstalten und nur zum Teil in speziellen Maßregelkrankenhäusern statt (vgl. BT-Drucksache, 7/918, S. 930 sowie BAG 07.06.2000 a.a.O. unter II. 2. c) dd) der Gründe).

    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 05.02.1997 - 10 AZR S39/96 - AP Nr. 14 zu § 33 a BAT m. w. N.; BAG 07.06.2000 a.a.O. unter II. 2. c) aa) der Gründe).

    Zulage (BAG 07.06.2000 - a.a.O. unter II. 2. c) dd) der Gründe mit zahlreichen weiteren Nachweisen zum Schrifttum).

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 268/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

    Die Patienten befinden sich in verschlossenen Räumen, die sie nicht nach freiem Entschluß und ohne Mitwirkung der Pflegepersonen verlassen können (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - ZTR 2001, 123).

    Auch der Maßregelvollzug nach § 64 StGB unterfällt dem Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Zulagen-TV (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO).

    Daran anknüpfend sieht auch der Senat in der Vollzugszulage nach § 6 Abs. 1 Zulagen-TV eine Erschwerniszulage, mit der die erhöhten Anforderungen einer Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglichen Einrichtungen und des Umgangs mit straffällig gewordenen Personen abgegolten werden sollen (7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; 24. Oktober 2001 - 10 AZR 46/01 - BAGE 99, 198).

    Die danach abzugeltenden erhöhten Anforderungen an eine Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Einrichtungen sowie im Umgang mit straffällig gewordenen Personen liegen grundsätzlich nur vor, wenn die Tätigkeit innerhalb der geschlossenen Abteilung geleistet wird (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; 24. Oktober 2001 - 10 AZR 46/01 - BAGE 99, 198).

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 178/01

    Vollzugszulage

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN; 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - nv.).

    Diese berufstypischen Besonderheiten sollen ausgeglichen werden (OVG Rheinland-Pfalz 19. September 1997 - 10 A 12838/96 - aaO; BVerwG 23. April 1998 - 2 C 1/97 - aaO; BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - aaO; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel Besoldungsrecht des Bundes und der Länder Teil IV Stand März 2001 BBesG Anlage I Vorbem. Nr. 12 Anm. 1).

    Die "Gitterzulage" stellt eine Erschwerniszulage dar, mit der die erhöhten Anforderungen einer Tätigkeit in abgeschlossenen, der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglichen Einrichtungen und der Umgang mit straffällig gewordenen Personen abgegolten werden sollen (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99 - nv.).

  • LAG Niedersachsen, 21.01.2002 - 10 Sa 350/00

    Gewährung der Vollzugszulage nach§ 6 TV Allg. Zulage bei Angestellten von

    Die Bezeichnung "geschlossene Abteilung oder Station" ist in Arzt- und sonstigen Fachkreisen ein feststehender Begriff, mit dem Abteilungen angesprochen sind, in denen die Patienten sich in verschlossenen Räumen befinden, die sie nicht nach freiem Entschluss und ohne Mitwirkung der Pflegepersonen verlassen können (BAG 07.06.2000 - 10 AZR 423/99 unter II. 2. c) bb) der Gründe m. w. N.).

    Maßregelvollzug findet in der Regel außerhalb der Justizvollzugsanstalten und nur zum Teil in speziellen Maßregelkrankenhäusern statt (vgl. BT-Drucksache, 7/918, S. 930 sowie BAG 07.06.2000 a.a.O. unter II. 2. c) dd) der Gründe).

    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - AP Nr. 14 zu § 33 a BAT m. w. N.; BAG 07.06.2000 a.a.O. unter II. 2. c) aa) der Gründe).

  • LAG Hamm, 27.05.2020 - 6 Sa 101/20

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Vergleichbarkeit eines

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93; BAG Urteil vom 7. Juni 2000 - 10 AZR 423/99).
  • ArbG Dortmund, 15.01.2020 - 1 Ca 1941/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 276/93; BAG Urteil vom 07.06.2000 - 10 AZR 423/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht