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   BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00   

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BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 (https://dejure.org/2001,1767)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 (https://dejure.org/2001,1767)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 (https://dejure.org/2001,1767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sondervergütung - Sonderzulage - Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Prämie - Anwesenheit - Abwesenheit - Krankheit

  • Judicialis

    EFZG § 4 a; ; BGB § 611 Anwesenheitsprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 4a; BGB § 611
    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit; Anwesenheitsprämie

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 a; BGB § 611
    Prämienwegfall wegen krankheitsbedingter Fehltage: Beschränkung auf Kürzung in den normierten Grenzen des § 4 b EFZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 245
  • MDR 2002, 159
  • BB 2001, 2587
  • DB 2001, 2608
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 5 Sa 591/00

    Anwesenheitsprämie,Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2000 - 5 Sa 591/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00
    Ein völliger Wegfall einer die Anwesenheit steuernden Prämie im Fall kürzerer Krankheitszeiten wurde als unbillig und die Grenze der Vertragsfreiheit überschreitend erachtet (BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00
    Ein völliger Wegfall einer die Anwesenheit steuernden Prämie im Fall kürzerer Krankheitszeiten wurde als unbillig und die Grenze der Vertragsfreiheit überschreitend erachtet (BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00
    Ein völliger Wegfall einer die Anwesenheit steuernden Prämie im Fall kürzerer Krankheitszeiten wurde als unbillig und die Grenze der Vertragsfreiheit überschreitend erachtet (BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    die versprochene Vergütung für bestimmte Zeitabschnitte oder die Vergütung für eine bestimmte Leistung innerhalb einer genau bemessenen Zeit, von § 4a EFZG nicht berührt wird (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 245) .
  • LAG München, 11.08.2009 - 8 Sa 131/09

    Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall - Anwesenheitsprämie

    Sie lässt offen, ob nur Einmalzahlungen gemeint sind oder auch laufende Zusatzzahlungen zum Arbeitsentgelt erfasst werden (Schmitt, EFZG, 6. Aufl., § 4a Rn. 15) und stellt letztlich nur klar, dass das laufende Arbeitsentgelt, d. h. die versprochene Vergütung für bestimmte Zeitabschnitte und die Vergütung für eine bestimmte Leistung innerhalb einer genau bemessenen Zeit von § 4 a EFZG nicht berührt wird (hM, vgl. nur BAG 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 - AP EntgeltFG § 4 a Nr. 1; ErfK/ Dörner, 9. Aufl., § 4 a EFZG Rn. 5; Treber, EFZG, 2. Aufl., § 4 a Rn. 5 - jeweils m. w. N.).

    b) Unter den gesetzlichen Begriff der Sondervergütung fallen grundsätzlich auch Anwesenheitsprämien, die den Anreiz erzeugen sollen, die Zahl der berechtigten oder unberechtigten Fehltage im Bezugszeitraum möglichst gering zu halten (BAG 25.07.2001, aaO., Rn. 15 und 21.01.2009 - 10 AZR 216/08 - NZA-RR 2009, 385 (Rn. 36); ErfK/Dörner, aaO., Rn. 8; MünchKommBGB/Müller-Glöge, 5. Aufl., § 4 a EFZG Rn. 8 - jeweils m. w. N.).

    Der völlige Wegfall der Leistung im Falle eines Krankheitstages ist eine Kürzung auf null (BAG 25.07.2001, aaO., Rn. 17).

    c) Die Leistung einer Anwesenheitsprämie ist nicht an bestimmte Zahlungsmodalitäten gebunden, sie kann als Prämie für jeden einzelnen Tag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, bezahlt werden, als Einmalleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, z. B. am Jahresende oder vierteljährlich (zur quartalsweisen Zahlung: BAG 25.07.2001, aaO.).

  • LAG Hamm, 13.01.2011 - 16 Sa 1521/09

    Kürzung einer Anwesenheitsprämie

    Entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.07.2001, 10 AZR 502/00, stehe die Zusage der Beklagten einer Kürzungsregelung gemäß § 4 a EFZG gleich, die Kürzungsmöglichkeit habe danach zu erfolgen.

    Die Zusage, für einen bestimmten Zeitraum eine Anwesenheitsprämie zu gewähren, wenn in diesem Zeitraum kein krankheitsbedingter Fehltag liegt, enthält die Kürzung einer Sondervergütung im Sinne von § 4 a EFZG (BAG vom 25.07.2001, 10 AZR 502/00, hier zit. nach juris).

    Ein völliger Wegfall der Leistung hätte einen Sanktionscharakter, der nicht mehr vom schutzwerten Interessenbereich des Arbeitgebers gedeckt wäre (vgl. BAG vom 25.07.2001, aaO., Rn. 18).

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und

    Unter einer Anwesenheitsprämie wird eine Geldleistung verstanden, mit deren Zusage dem Arbeitnehmer der Anreiz geboten werden soll, die Zahl seiner berechtigten oder unberechtigten Fehltage (im Bezugszeitraum) möglichst gering zu halten, indem jeder Fehltag zum Verlust eines Teils der Sonderzahlung führt (ErfK/Dörner 10. Aufl. 2010 § 4a EFZG Rn. 8; Treber, EFZG 2. Aufl. 2007, § 4a Rn. 8; s. a. BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00, AP Nr. 1 zu § 4a EntgeltFG).

    Es soll verhindert werden, dass bereits geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten zu einer unangemessen hohen Kürzung oder sogar zum Wegfall der gesamten Sondervergütung führen (BAG vom 25.07.2001 a. a. O. Rn. 18; BT-Drs. 13/4612 S. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 11 Sa 647/11

    Kürzung eines über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Die Vorschrift des § 4a EFZG wurde geschaffen, um die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung von Sondervergütungen aufzunehmen und hinsichtlich ihrer Zulässigkeit eindeutig zu regeln (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 - zitiert nach juris, Rn. 18).
  • LAG Hessen, 24.10.2007 - 6 Sa 175/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst auch Feiertagszuschläge

    Eine derartige Leistung ist nicht an bestimmte Zahlungsmodalitäten gebunden, sondern sie kann als Prämie für jeden einzelnen Tag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, gezahlt werden, als Einmalleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, z. B. am Jahresende oder viermal jährlich, bezogen auf den davor liegenden Dreimonatszeitraum (vgl. BAG, Urteil vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 - AP Nr. 1 zu § 4 a EFZG).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2016 - 5 Sa 298/15

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen

    Unerheblich ist dabei, ob die Prämie - positiv formuliert - an die Tage der Anwesenheit anknüpft, oder - negativ formuliert - Kürzungen bei Fehltagen vorsieht (BAG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - Rn. 15 ff., juris = MDR 2002, 159).
  • ArbG Köln, 09.10.2013 - 3 Ca 1819/13

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk

    Eine Anwesenheitsprämie ist eine (Geld-)Leistung, mit deren Zusage dem Arbeitnehmer der Anreiz geboten wird, die Zahl seiner berechtigten oder unberechtigten Fehltage im Bezugszeitraum möglichst gering zu halten (BAG 25.07.2001 - 10 AZR 502/00 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen

    Das laufende Entgelt unterliegt dem unabdingbaren Schutz des § 3 EFZG iVm. § 12 EFZG und ist - anders als Sondervergütungen unter den Voraussetzungen des § 4a EFZG - grundsätzlich keiner Kürzungsvereinbarung zugänglich (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - Rn. 16 f.; LAG München 11. August 2009 8 Sa 131/09 - Rn. 31; jeweils zitiert nach juris; MüKo-BGB Müller-Glöge 6. Aufl. EFZG § 4a Rn. 10; Reinhard - Zimmermann EFZG § 4a Rn. 11).

    Damit stellt die Prämie letztlich eine Zusage verbunden mit einer Kürzungsmöglichkeit auf null dar, da es keinen Unterschied macht, ob die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird oder umgekehrt bei Fehlen der Voraussetzungen entfällt (vgl. BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - Rn. 17; ErfK-Reinhard 14. Aufl. EFZG § 4a Rn. 3).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    Eine derartige Leistung ist nicht an bestimmte Zahlungsmodalitäten gebunden, sondern sie kann als Prämie für jeden einzelnen Tag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt, gezahlt werden, als Einmalleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, zB am Jahresende oder vierteljährlich (vgl. BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 7 Sa 85/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - AGB Kontrolle der

  • LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1663/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kürzung von Sondervergütungen für Zeiten

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02

    Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen

  • LAG Hamburg, 20.06.2023 - 4 Sa 3/23

    Zulässigkeit der Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen auch für Zeiten der

  • LAG Bremen, 19.08.2009 - 2 Sa 17/09

    Anspruch auf pauschalierte Leistungszulage ohne tatsächliche Auszahlung eines

  • LAG Nürnberg, 23.10.2014 - 5 Sa 338/13

    Betriebliche Übung - Jahressonderzahlung

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