Rechtsprechung
BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Heimzulage - Heimleitung - Ständige Unterbringung - Betreutes Wohnen - Erziehung - Ausbildung - Pflege
- Judicialis
BAT Anlage 1 a - Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Heimzulage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.01.2001 - 96 Ca 27683/00
- LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01
- BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
Papierfundstellen
- BB 2002, 1376
- NZA-RR 2003, 163
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Arbeitsentgelt: Heimzulage
Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
b) Zwar kann es sich bei der Jugendwohngemeinschaft um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).
Auch wenn - wie in dem am 27. September 2000 vom Senat entschiedenen Fall (- 10 AZR 640/99 - aaO) - der Heimcharakter nicht schon dadurch verloren geht, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, müssen solche Einheiten jedenfalls in eine organisatorisch zusammenhängende Einrichtung eingebunden sein, um noch als Heim im Tarifsinn gelten zu können.
Im Urteil vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - aaO) hat der Senat bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen könne.
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91
Heimzulage
Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
aa) Zwar betreut der Kläger die Bewohner der Wohngemeinschaft zeitlich und fachlich wesentlich intensiver, als dies in dem vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war. - LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01
Anspruch von im Bereich "Betreutes Wohnen" in einer Jugendwohngemeinschaft …
Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Juli 2001 - 14 Sa 742/01 - wird zurückgewiesen. - BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99
Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat
Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
b) Zwar kann es sich bei der Jugendwohngemeinschaft um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).
- LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
Heimzulage
Der Kläger hatte sich zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs darauf berufen, dass es sich bei der WG ... entsprechend der Rechtsprechung des 10. Senates des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 27. September 2000 (10 AZR 640/99) und vom 20. März 2002 (10 AZR 518/01) um eine vergleichbare Einrichtung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 handele.Wie das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 20.3.2002 - 10 AZR 518/01 zutreffend ausführt, ist die besondere Belastung der Tätigkeit in einem Heim in der Konfrontation mit durch das Zusammenleben Mehrerer entstehenden Konflikten zu sehen.
Die Kammer hielt es allerdings für zu weit gehend, dass erst beim "Aufeinanderprallen" mehrerer Gruppen in einem Wohnheim in zulagenrelevantem Umfang "mehr und andere Konflikte" entstehen als innerhalb der relativ überschaubaren Einheit Wohngemeinschaft, wie die Entscheidungsgründe des Urteils vom 20.3.2002 - 10 AZR 518/01 andeuten.
Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01
Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines …
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11). - BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04
Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11).
- BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als …
Ein weiteres charakteristisches Merkmal für die Annahme ein Heimes ist, dass die dort lebenden Menschen in eine nicht durch sie selbst, sondern typischerweise durch die Heimleitung gesetzte Ordnung eingebunden sind und diese Ordnung darauf gerichtet ist, die mit der ständigen Unterbringung verfolgten Zwecke zu verwirklichen (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34). - BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
Heimzulage
Der Senat hat in der Entscheidung vom 20. März 2002 (- 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34) Jugendwohngemeinschaften, die in von einem Heim in verschiedene Wohngebiete ausgelagerten Wohnungen lebten, den Heimcharakter abgesprochen. - BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 285/06
Heimzulage
Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 540/92 - ZTR 1995, 76; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 524/94 -.In der Entscheidung vom 20. März 2002 (- 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34) hat der Senat ausgeführt, dass die räumlich und organisatorisch zusammenhängende Einrichtung "Heim" dadurch gekennzeichnet sei, dass eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen dort lebe, die in eine nicht durch sie selbst gesetzte Ordnung eingebunden sei und die sich an Regeln halten müsse, die typischerweise durch die Heimleitung festgesetzt werde.
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
Heimzulage - Betreutes Wohnen
bb) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, wonach das Kinder- und Jugendhilfezentrum, in dem die Klägerin tätig ist, mit einem Erziehungsheim oder einem Kinder- und Jugendwohnheim vergleichbar ist, entspricht den in der Entscheidung des Senats vom 20. März 2002 (- 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34) entwickelten Kriterien.Die Art und Intensität der Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ist hierbei nicht in erster Linie entscheidend, da diese sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft als auch in einer Einrichtung wie der hier vorliegenden gleich sein können, wobei dennoch der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - aaO).
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
Heimzulage
(1) Die räumlich und organisatorisch zusammenhängende Einrichtung "Heim" ist dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Regel größere Zahl von Menschen dort lebt, die in eine nicht durch sie selbst gesetzte Ordnung eingebunden ist und die sich an Regeln halten muss, die typischerweise durch die Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34). - BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02
Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen
bb) Auch zur Frage der Heimzulage hat der Senat entschieden, daß hierbei nicht nur die Erschwernisse entscheidend sind, die durch die Arbeit mit einem bestimmten Personenkreis, der auf engem Raum zusammenlebt, entstehen, sondern nur diejenigen Erschwernisse, die die Tätigkeit mit diesem Personenkreis in einem Heim mit sich bringt (20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34). - BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 692/01
Sonderzuwendung - Kürzung bei Krankheit
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP §§ 22, 23 BAT Zulagen Nr. 11). - LAG Düsseldorf, 09.02.2006 - 5 (16) Sa 1606/05
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06
Heimzulage
- LAG Düsseldorf, 09.02.2006 - 5 Sa 1365/05
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
- LAG Niedersachsen, 20.08.2009 - 5 Sa 304/09
Zuschläge im Gebäudereinigerhandwerk; Tarifbegriff des Stundenlohn
- LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
Heimzulage