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   BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92   

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https://dejure.org/1993,6715
BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92 (https://dejure.org/1993,6715)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 10 AZR 538/92 (https://dejure.org/1993,6715)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 10 AZR 538/92 (https://dejure.org/1993,6715)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 - JZ 1985, 183 m.w.N.).

    Er bedarf dann der Ergänzung um solche Tatsachen, die auch im Hinblick auf den Vortrag des Gegners seine Schlüssigkeit gewährleisten (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 - JZ 1985, 183, 184).

  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
    Wird schädlingsbefallenes Holzgebälk durch Verpressen mit Kunststoffmaterial behandelt, so sind dies Holzschutzarbeiten an Bauteilen i.S. von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 19 VTV (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 319/89

    Tarifverftrag: Auslegung - Abgrenzung zu Abbrucharbeiten bei Durchbruchsarbeiten

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
    Es handelt sich nämlich insoweit um Beton- und Stahlbetonarbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 4 VTV und um Bohrarbeiten i.S. Nr. 5 VTV (BAG Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92
    Dabei hat die ZVK nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).
  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten -

    Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, daß in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, welche die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeiten zulassen, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, daß diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG Urteil vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Subunternehmer, Baureinigungsarbeiten

    Ergibt sich aus dem Sachvortrag des Klägers, dass in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, welche die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baulichen Tätigkeiten zulassen, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, dass diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (vgl. BAG 03.11.1993 - 10 AZR 538/92 und BAG 19.01.1994, a.a.O.).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 603/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(

    Dabei hat die ZVK nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und ggf. zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.; Urteil des Senats vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - und vom 6. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99

    Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung

    Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, daß in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, welche die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeiten zulassen, so bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, daß diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - nv.).
  • LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten

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  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

    Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, daß in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, die die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeiten zulassen, so bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, daß diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Berlin, 21.10.1997 - 5 Sa 139/96

    Streit über die Anwendbarkeit der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

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