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   BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96   

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BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 (https://dejure.org/1997,451)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 (https://dejure.org/1997,451)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 (https://dejure.org/1997,451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrVG § 112
    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 112, BGB § 613a
    Sozialplan: Ausschluß aus dessen Geltungsbereich bei Widerspruch gegen den Betriebsübergang ohne triftigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1385
  • NZA 1998, 158
  • BB 1997, 2167
  • DB 1997, 1623
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82

    Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen.
  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Diese gehören ebenso wie diejenigen Nachteile, die sich daraus ergeben können, daß der Betriebserwerber wirtschaftlich schwach oder in den ersten 4 Jahren nach seiner Gründung nach § 112 a Abs. 2 BetrVG von der Sozialplanpflicht ausgenommen ist (siehe dazu Beschluß des Ersten Senats vom 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen), nicht zu den berücksichtigungsfähigen Nachteilen, zu deren Ausgleich oder Milderung der Sozialplan bestimmt ist.
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Zu berücksichtigen ist weiter der Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 697/95

    Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuß

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Sozialpläne sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 697/95 -, n.v.; vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen.
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Sozialpläne sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 697/95 -, n.v.; vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Zu berücksichtigen ist weiter der Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
    Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen.
  • LAG Sachsen, 30.04.1996 - 8 Sa 163/96

    Sozialplan; Abfindung; Arbeitsverhältnis; Übergang; Niederlassung; Ablehnung;

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    So kann der Widerspruch zum Verlust eines Sozialplananspruchs (BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1, 2 der Gründe, m.w.N.) oder im Ergebnis zur Minderung eines Nachteilsausgleichsanspruchs (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, zu B II der Gründe) führen.
  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

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  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).

    Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    In dem der Entscheidung vom 5. Februar 1997 (aaO) zugrunde liegenden Sozialplan hatten die Betriebspartner ausdrücklich diejenigen Arbeitnehmer von Leistungen ausgeschlossen, die einen "angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz" ablehnten; diesen Begriff hat der Zehnte Senat dahin ausgelegt, daß er auch die Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber erfasse.

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