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   BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01   

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https://dejure.org/2002,7229
BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01 (https://dejure.org/2002,7229)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 10 AZR 554/01 (https://dejure.org/2002,7229)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 10 AZR 554/01 (https://dejure.org/2002,7229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung - Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer übertariflichen betrieblichen Sonderzahlung um den Betrag einer tariflichen Einmalzahlung ; Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers; Freiwilligkeitsvorbehalt; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ; Erfordernis einer förmlichen Betriebsvereinbarung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderzahlung - Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Betriebsverfassungsrecht - Sonderzahlung; Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01
    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158 mwN).

    Ein Anspruch für ein bestimmtes Jahr entsteht erst entweder mit der vorbehaltlosen Zusage, auch in diesem Jahr eine Gratifikation zahlen zu wollen, oder mit der tatsächlichen Zahlung der Gratifikation nach Maßgabe des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO).

  • LAG Hamm, 23.08.2001 - 4 Sa 1994/00

    Zulässigkeit der Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf eine

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. August 2001 - 4 Sa 1994/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01
    Dann ist zu klären, ob eine tarifliche Einmalzahlung als "Tariflohnerhöhung" im Sinne dieses Anrechnungsvorbehaltes anzusehen ist (vgl. BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01
    Innerhalb der durch das Betriebsverfassungsgesetz vermittelten Regelungsbefugnis steht es den Betriebsparteien frei, ob sie eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit durch den Abschluß einer förmlichen Betriebsvereinbarung oder formlos durch Regelungsabrede regeln wollen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG 21. Aufl. 87 Rn. 580).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit die Wirksamkeit sog. "Freiwilligkeitsvorbehalte" nur in Bezug auf Sondervergütungen (wie Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen) anerkannt (vgl. 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, 155 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 25. September 2002 - 10 AZR 554/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 241 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 40, zu II 2 a aa der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Denn zu dieser Eingruppierung ist er durch die im Rundschreiben des Bundesvorstandes der J.-U.H. e.V. vom 04. Juni 2007 kommunizierte Einigung zur Eingruppierung u. a. von Rettungsassistenten schuldrechtlich verpflichtet (vgl. dazu Kirchengerichtshof EKD, Beschluss vom 26. Mai 2010 - I - 0124/R 73-09 - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 25. September 2002 - 10 AZR 554/01 - AP Nr. 241 zu § 611 Gratifikation).
  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit die Wirksamkeit sog. Freiwilligkeitsvorbehalte nur in Bezug auf Sondervergütungen (wie Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen) anerkannt (vgl. 23.10.2002, 10 AZR 48/02, BAGE 103, 151, 155 f.; 12.01.2000, 10 AZR 840/98, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; v. 25.09.2002, 10 AZR 554/01, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 241 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 40, zu II 2 a aa der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

    Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist ein arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt in Bezug auf Sondervergütungen, wozu auch Weihnachtsgeldzahlungen gehören, regelmäßig zulässig ( BAG Urt. vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98, NZA 2000, 944; vom 25.09.2002 - 10 AZR 554/01, AP Nr. 241 zu § 611 BGB - Gratifikation) Wobei in diesen Entscheidungen das BAG die Freiwilligkeitsvorbehalte nicht an dem - zu diesem Zeitpunkt noch nicht anzuwendenden - Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemessen hat.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 26.05.2010 - KGH.EKD I-0124/R73
    Während die Dienstvereinbarung die Abschlusspartner schuldrechtlich bindet und zugleich wie ein Gesetz normativ auf die Arbeitsverhältnisse einwirkt (§ 36 Abs. 3 MVG.EKD), hat die Regelungsabrede keine normative Wirkung, sondern nur die schuldrechtliche Bindung von Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung zur Folge (vgl. zum BetrVG: BAG, Urteil vom 25.September 2002 - 10 AZR 554/01 - AP Nr. 241 zu § 611 BGB Gratifikation).
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