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   BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06   

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BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 (https://dejure.org/2008,1313)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 (https://dejure.org/2008,1313)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 (https://dejure.org/2008,1313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Heimzulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbindung in eine organisatorisch zusammenhängende als Voraussetzung zur Annahme eines Heimes im Tarifsinne; Gesamtverantwortung oder vorgegebene Ordnung als Kriterium für die Annahme eines Heimes; Freier Zugang des Betreuungspersonals zu den einzelnen Zimmern als Indiz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 49
  • NZA 2009, 64
  • NZA-RR 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Eine Organisationsform, mit der im Wesentlichen nur begleitende Selbsthilfe erreicht werden solle, vermöge diese Voraussetzung nicht zu erfüllen (23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Verschiedenartige und unterschiedlich intensive Betreuung kann jeweils in verschiedenen Einrichtungstypen ausgeübt werden, wobei aber der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).

    Allerdings befinden sich die Bewohner nicht in einer zusammenhängenden Einrichtung, in der verschiedene kleinere Einheiten, die sich in begrenzter Weise selbst verwalten, zusammenleben und einer einheitlichen Hausordnung unterworfen sind, wie dies der Entscheidung vom 23. Oktober 2002 (- 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) zugrunde lag.

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Unschädlich ist es, dass die Bewohner nicht rund um die Uhr vollstationär versorgt werden, sondern nur zu bestimmten Tageszeiten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Der Heimcharakter gehe dabei nicht schon dadurch verloren, dass Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgten und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisierten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).

    Auch in der Entscheidung vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177), hatte der Senat bereits darauf hingewiesen, dass nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte, und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen konnte.

  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78

    Vorliegen eines Tendenzunternehmens - Definition des Erziehungsbegriffs - Pflicht

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Dem steht es inhaltlich gleich, wenn unter "erziehen" die Bildung und Entwicklung von Geist und Charakter verstanden wird (BAG 2. April 1981 - 2 AZR 963/78 -).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 20. März 2002 (- 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34) Jugendwohngemeinschaften, die in von einem Heim in verschiedene Wohngebiete ausgelagerten Wohnungen lebten, den Heimcharakter abgesprochen.
  • BFH, 21.11.1974 - II R 107/68

    Zum Begriff "Erziehung"

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Zur Erziehung gehören außer der - regelmäßig im Wege des Unterrichts dargebotenen - Wissensvermittlung die Willensbildung und die Charakterbildung (Wissensbildung; Tätigkeiten, die darauf zielen, dass sich der Erzogene selbst zu sehen und zu beurteilen lernt; Bildung der Entscheidungsfähigkeit; das Lernen, Entscheidungen als rationale Akte zu steuern, Folgen zu bedenken usw.) (BFH 21. November 1974 - II R 107/68 - Rn. 8, BFHE 115, 64).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. zB BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    aa) Die Wohngemeinschaft, in der der Kläger tätig ist, ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein "Heim", da es sich um eine Wohnung handelt, in der jemand lebt und "zu Hause" ist und zu der er eine gefühlsmäßige Bindung hat (st. Rspr. vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 20. April 1994 (- 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11) nicht ausgeschlossen, dass es sich bei neun zusammenlebenden Behinderten um ein Wohnheim im Sinne der Protokollnotiz handeln könne.
  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Mai 2006 - 14 Sa 481/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92

    Bildung eines Wirtschaftsauschusses in einem Berufsförderungszentrum - Auslegung

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
    Erziehung kann auch gegenüber Erwachsenen stattfinden; auch diese können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92 - für die Frage des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Zur Erziehung gehören außer der Wissensvermittlung die Willens- und die Charakterbildung (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 -).
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 210/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (siehe BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 39, BAGE 126, 49; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II 1 c der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26) .

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .

    (5) Ein weiteres organisatorisches Indiz für ein einheitliches Heim im Tarifsinn kann darin zu sehen sein, dass die zu betreuenden Personen von einer einheitlichen Hausordnung erfasst werden (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 47 ff., BAGE 126, 49) .

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 211/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (siehe BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 39, BAGE 126, 49; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II 1 c der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26) .

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .

    (5) Ein weiteres organisatorisches Indiz für ein einheitliches Heim im Tarifsinn kann darin zu sehen sein, dass die zu betreuenden Personen von einer einheitlichen Hausordnung erfasst werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 47 ff., BAGE 126, 49) .

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 213/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (siehe BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 39, BAGE 126, 49; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II 1 c der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26) .

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .

    (5) Ein weiteres organisatorisches Indiz für ein einheitliches Heim im Tarifsinn kann darin zu sehen sein, dass die zu betreuenden Personen von einer einheitlichen Hausordnung erfasst werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 47 ff., BAGE 126, 49) .

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 212/10

    Heimzulage - Tagesförderung

    a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (siehe BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 39, BAGE 126, 49; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II 1 c der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26) .

    Vom allgemeinen Wortlaut des Heimbegriffs ausgehend hat die Rechtsprechung für eine mit einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendheim vergleichbare Einrichtung gefordert, dass eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung vorliegen muss, in der eine - in der Regel größere - Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die üblicherweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 40, BAGE 126, 49; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35) .

    (5) Ein weiteres organisatorisches Indiz für ein einheitliches Heim im Tarifsinn kann darin zu sehen sein, dass die zu betreuenden Personen von einer einheitlichen Hausordnung erfasst werden (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 47 ff., BAGE 126, 49) .

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1092/09

    Heimzulage bei Tagesförderung i.R.d. betreuten Wohnens; Unbegründete Klage eines

    Bei einer einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) vergleichbaren Einrichtung muss es sich um eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung handeln, in der in der Regel eine größere Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die typischerweise von der Heimleitung festgesetzt werden (BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen und vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Soweit der Kläger auf die Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche sowie darauf hinweist, dass die besonderen Probleme der von ihr betreuten, geistig behinderten Erwachsenen im Rahmen der Tagesförderung fortbestehen, wird diese Erschwernis des Umganges mit Behinderten bereits durch die Eingruppierung erfasst und vergütet (BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1090/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Bei einer einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) vergleichbaren Einrichtung muss es sich um eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung handeln, in der in der Regel eine größere Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die typischerweise von der Heimleitung festgesetzt werden ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen und vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Soweit die Klägerin auf die Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche sowie darauf hinweist, dass die besonderen Probleme der von ihr betreuten, geistig behinderten Erwachsenen im Rahmen der Tagesförderung fortbestehen, wird diese Erschwernis des Umganges mit Behinderten bereits durch die Eingruppierung erfasst und vergütet ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1044/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Bei einer einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) vergleichbaren Einrichtung muss es sich um eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung handeln, in der in der Regel eine größere Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die typischerweise von der Heimleitung festgesetzt werden ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen und vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Soweit die Klägerin auf die Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche sowie darauf hinweist, dass die besonderen Probleme der von ihr betreuten, geistig behinderten Erwachsenen im Rahmen der Tagesförderung fortbestehen, wird diese Erschwernis des Umganges mit Behinderten bereits durch die Eingruppierung erfasst und vergütet ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1091/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der

    Bei einer einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) vergleichbaren Einrichtung muss es sich um eine räumlich-organisatorisch zusammenhängende Einrichtung handeln, in der in der Regel eine größere Zahl von Menschen lebt, die in eine nicht selbst gesetzte Ordnung eingebunden sind und die sich an Regeln halten müssen, die typischerweise von der Heimleitung festgesetzt werden ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen und vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Soweit die Klägerin auf die Ähnlichkeit der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche sowie darauf hinweist, dass die besonderen Probleme der von ihr betreuten, geistig behinderten Erwachsenen im Rahmen der Tagesförderung fortbestehen, wird diese Erschwernis des Umganges mit Behinderten bereits durch die Eingruppierung erfasst und vergütet ( BAG vom 20.02.2008 - 10 AZR 597/06 aaO.).

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 303/09

    Baustellenzulage

    Erst bei Zweifeln darüber könnte die Entstehungsgeschichte der Norm eine besondere Bedeutung erhalten (vgl. Senat 20. Februar 2008 - 10 AZR 597/06 - Rn. 36, BAGE 126, 49).
  • LAG Hessen, 07.05.2009 - 11 Sa 2240/08

    Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 8 Sa 675/08

    Entgeltrahmenabkommen (ERA) Anpassungsfonds - Auslegung von § 7 Abs 7 des

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06

    Heimzulage

  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 11 Sa 193/09

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit

  • LAG Hessen, 06.11.2008 - 9 Sa 1068/08

    Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge nach MTV Hessischer Einzelhandel für die Zeit

  • LAG Hessen, 23.02.2012 - 9 Sa 1058/11

    Spielbank - Troncverwendung - Beendigungsvergleich - Personalkosten gemäß § 3

  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 2 Sa 326/09

    Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste während der Nachtzeit -

  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 9 TaBV 296/07

    Öffnungsklausel

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 905/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 904/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 1010/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 701/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 903/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 906/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 997/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 1011/06

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 721/06

    Heimzulage

  • LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10

    Einseitige Kürzung der Arbeitszeit ohne Zustimmung der anderen Seite

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 929/06

    Heimzulage

  • LAG Hessen, 06.11.2008 - 9 Sa 1069/08

    Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge nach MTV Hessischer Einzelhandel für die Zeit

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 21/12

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 06.11.2008 - 9 Sa 1070/08

    Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge nach MTV Hessischer Einzelhandel für die Zeit

  • LAG München, 07.10.2015 - 10 Sa 908/14

    Eingruppierung einer Altentherapeutin

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