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   BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94   

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BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94 (https://dejure.org/1995,30983)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 10 AZR 609/94 (https://dejure.org/1995,30983)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 (https://dejure.org/1995,30983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes - Zuordnung der von den Mitarbeitern des Betriebs ausgeführten Arbeiten zu den baulichen Tätigkeiten - Berücksichtigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Anschlußverfügungs- und Glasversiegelungsarbeiten als bauliche Leistungen; Abgrenzung zum Betrieb des Glaserhandwerks; Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt.

    Mit der Zuordnung von Anschlußverfügungs- und Glasversiegelungsarbeiten zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV hat sich der Senat - ausgehend vom Urteil des Vierten Senats vom 13. März 1991 (- 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 Tarifverträge: Bau) - in zahlreichen Urteilen befaßt und diese Rechtsprechung im Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) zusammengefaßt.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Dabei sind den eigentlichen baugewerblichen Tätigkeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, wie Umsatz und Verdienst, oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1994 - 15 Sa 1329/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Mit der Zuordnung von Anschlußverfügungs- und Glasversiegelungsarbeiten zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV hat sich der Senat - ausgehend vom Urteil des Vierten Senats vom 13. März 1991 (- 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 Tarifverträge: Bau) - in zahlreichen Urteilen befaßt und diese Rechtsprechung im Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) zusammengefaßt.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Dabei sind den eigentlichen baugewerblichen Tätigkeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94
    Zwar geht die ständige Rechtsprechung davon aus, daß für die Prüfung, ob ein Betrieb dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV unterfällt, maßgeblich auf die von den Arbeitnehmern arbeitszeitlich überwiegend ausgeführten Tätigkeiten abzustellen ist (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau); zur Beurteilung der Frage, ob vom Betrieb überwiegend bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 VTV erbracht werden, ist die Arbeitszeit des Betriebsinhabers grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Handelt es sich jedoch bei den von den Arbeitnehmern des Betriebs erbrachten Tätigkeiten um Zusammenhangstätigkeiten zu den vom Betriebsinhaber oder von seinem Vertreter selbst durchgeführten Arbeiten, ist für die Beurteilung, ob in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend die unter den Abschnitten I bis V genannten Leistungen erbracht werden, auch auf diese Arbeiten abzustellen (BAG 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zu II 2 a bb der Gründe; 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - zu II 2 d der Gründe) .

    Zur Feststellung, ob die Ehefrau des Beklagten arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten ausgeführt hat, sind die vom Beklagten selbst erbrachten Leistungen heranzuziehen (vgl. BAG 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auch die kaufmännischen Verwaltungs- und Büroarbeiten dienten unmittelbar und vollständig der genannten Erbringung der baugewerblichen Leistungen und sind diesen Leistungen zuzurechnen (BAG 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 -).
  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

    Handelt es sich bei den von den Angestellten versehenen Arbeiten um sog. Zusammenhangstätigkeiten zu den baulichen Tätigkeiten, teilen sie den baulichen Charakter des Gesamtbetriebs (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 12, BAGE 132, 283; 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 - zu II 3 a der Gründe; 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - aaO) .
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    September 1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, m.w.N., n.v.; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Diese, zunächst auf das Dachdeckerhandwerk (vgl. BAG, 24.Februar 1988 und 23.November 1988 AP Nr. 2 und 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdeckerhandwerk; BAG, 03.Dezember 1986 und 14.Oktober 1987 AP Nr. 73 und 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 06.Mai 1987 - 4 AZR 664/86; BAG, 28.November 1990 - 4 AZR 208/90; BAG, 22.September 1993 - 10 AZR 401/91, zuletzt BAG 16.Mai 2001 aaO.) beschränkte Rechtsprechung hat das BAG später auf die anderen Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII ausgedehnt (vgl. z. B. BAG, 23.August 1995 AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG, 20.September 1995 - 10 AZR 609/94 und BAG, 24.November 2004 AP Nr. 12 zu § 62 ArbGG 1979 für das Glaserhandwerk; BAG, 22.Januar 1997 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - für das Elektroinstallationsgewerbe).
  • LAG Berlin, 16.01.1998 - 6 Sa 122/97

    Anwendbarkeit der VTV-Bau; Zusammenhangstätigkeit; Umfang der Arbeitszeit

    Es genügt für die Tarifunterworfenheit unter den VTV-Bau, wenn der einzige Arbeitnehmer überwiegend Zusammenhangstätigkeiten mit baugewerblichen Tätigkeiten des Arbeitgebers verrichtet und seine eigene unmittelbare baugewerbliche Tätigkeit ihn arbeitszeitlich in größerem Umfang beansprucht als seine Mitarbeit bei Glaserarbeiten (im Anschluß an BAG, Urteil vom 20.09.1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.).

    In einem solchen Fall können die vom Betriebsinhaber erbrachten Leistungen nicht außer Betracht bleiben (BAG, Urteil vom 20.09.1995 - 10 AZR 609/94 - zu II 2 d. Gr.), weil den Zusammenhangstätigkeiten der Arbeitnehmer kein Aussagewert für die betriebliche Einordnung zukommt.

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07

    Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe

    Diese, zunächst auf das Dachdeckerhandwerk (vgl. BAG, 24. Februar 1988 und 23. November 1988 AP Nr. 2 und 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdeckerhandwerk; BAG, 03. Dezember 1986 und 14.Oktober 1987 AP Nr. 73 und 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 06. Mai 1987 - 4 AZR 664/86; BAG, 28.November 1990 - 4 AZR 208/90; BAG, 22. September 1993 - 10 AZR 401/91, zuletzt BAG 16.Mai 2001 aaO.) beschränkte Rechtsprechung hat das BAG später auf die anderen Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII ausgedehnt (vgl. z. B. BAG, 23.August 1995 AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG, 20.September 1995 - 10 AZR 609/94 und BAG, 24.November 2004 AP Nr. 12 zu § 62 ArbGG 1979 für das Glaserhandwerk; BAG, 22.Januar 1997 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks; BAG 20. April 2005 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Elektrohandwerk für das Elektroinstallationsgewerbe).).
  • LAG Hessen, 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

    BAG, 23.August 1995 AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG, 20.September 1995 - 10 AZR 609/94; BAG, 24.November 2004 AP Nr. 12 zu § 62 ArbGG 1979; BAG, 22.Januar 1997 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 -).
  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 2661/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zusammenhangstätigkeit; Transportarbeiten

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  • LAG Hessen, 18.09.2006 - 16 Sa 2291/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im

    In einem solchen Fall sind auch bauliche Leistungen des Betriebsinhabers selbst mit einzubeziehen, weil der arbeitstechnische Zweck von Hilfs- und Nebentätigkeiten durch die Haupttätigkeit bestimmt wird (vgl. BAG 20. September 1995 - 10 AZR 609/94; Kammerurteil vom 05. September 2005 - 16 Sa 143/05).
  • LAG Hessen, 01.09.2008 - 16 Sa 591/08

    Sozialkassenverfahren - VTV - Geltungsbereich - überwiegend bauliche Leistungen -

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

  • LAG Hessen, 14.02.2000 - 16 Sa 1295/99

    Streitigkeit über Auskunftsverpflichtung und Zahlungsverpflichtungen nach

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Subunternehmer, Baureinigungsarbeiten

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 1143/14

    Einordnung eines Mischbetriebs in den betrieblichen Geltungsbereich des

  • LAG Berlin, 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01

    Unterhaltung eines Baubetriebes i.S.d. Sozialkassentarifvertrages und Pflicht zur

  • LAG Hessen, 15.12.1998 - 15 Sa 2025/97
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