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   BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 625/01   

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https://dejure.org/2002,6359
BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 625/01 (https://dejure.org/2002,6359)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 10 AZR 625/01 (https://dejure.org/2002,6359)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 (https://dejure.org/2002,6359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Betreiben eines Bauhofs für einen angeschlossenen Betrieb

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Betreiben eines Bauhofs für einen angeschlossenen Betrieb; Möglichkeit der Unterhaltung mehrerer Bauhöfe durch einen Baubetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Betreiben eines Bauhofs für einen angeschlossenen Betrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Umgehung des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiger Bauhof ohne Bedienungspersonal im Sozialkasseverfahren des Baugewerbes? (IBR 2003, 228)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 04.10.2001 - 10 Sa 1147/01

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über Sozialkassenverfahren im

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 625/01
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. Oktober 2001 - 10 Sa 1147/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 404/18

    Baugewerbe - Betrieb der Werkstatt für einen angeschlossenen Baubetrieb

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats orientiert sich die Auslegung der in den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes verwendeten Begriffe "Zusammenschluss" und "Unternehmenszusammenschluss" nicht an betriebsverfassungs- oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, sondern an ihrer allgemeinen Bedeutung und am Zweck der jeweiligen Tarifnorm (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 657/05 - Rn. 19 ff. [zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 der Verfahrenstarifverträge vom 12. November 1986 und 20. Dezember 1999]; 13. Juli 2005 - 10 AZR 466/04 - zu II 2 a aa der Gründe [zu § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 der Verfahrenstarifverträge in den Fassungen vom 1. Dezember 2000, 15. Mai 2001 und 14. Dezember 2001]; 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 - zu II 2 der Gründe [zu § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 4 des VTV vom 20. Dezember 1999]) .

    Der Zusammenschluss muss insbesondere nicht vertraglich fixiert und abgesichert sein ( BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 - zu II 2 der Gründe) .

    (2) Der Blick auf die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen in § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 4 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes zeigt, dass die Regelung den Zweck verfolgt, den tarifvertraglichen Schutz auf die Arbeitnehmer zu erstrecken, die ihre Arbeitskraft (mittelbar) einem ihrem Betrieb angeschlossenen Baubetrieb in nicht nur unmaßgeblichem Umfang zur Verfügung stellen (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 - zu II 1 der Gründe) .

    Die Ausführungen des Senats, auf die sich die Beklagte beruft, betreffen die Frage, unter welchen Umständen ein Betrieb im Rahmen eines Zusammenschlusses den Bauhof für den angeschlossenen Baubetrieb betreibt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 657/05

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

    Mit dem Zusatz "unbeschadet der gewählten Rechtsform" haben sie verdeutlicht, dass dieser Begriff entsprechend dem Zweck der Tarifbestimmung weit auszulegen sein soll (vgl. zu Letzterem auch Senat 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 -, zu § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 4 VTV).
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Zwar genügt es für den im Tarifvertrag geforderten "Zusammenschluss", wenn zwei Betriebe dergestalt arbeitsteilig zusammenwirken, dass der eine genau die Baumaschinen vorhält, wartet und repariert, die der andere Betrieb für die von ihm auszuführenden Bauwerke benötigt, jedoch nicht selbst besitzt, sondern vom Anderen anmietet, erst recht, wenn die Zusammenarbeit dadurch gewährleistet wird, dass der Inhaber des einen Unternehmens zugleich Hauptgesellschafter des anderen Unternehmens ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 -, juris, Rn. 25).
  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

    Das erfordert zwar nicht, dass das mitverbundene bauliche Unternehmen keinen Bauhof oder keine Werkstatt betreibt, weil ein Baubetrieb durchaus mehrere Bauhöfe oder Werkstätte unterhalten kann (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - 6 Sa 1691/14

    Auslegung des VTV-Bau - Zusammenschluss - angeschlossene Betriebe -

    Für den geforderten "Zusammenschluss" genügt es, wenn zwei Betriebe dergestalt arbeitsteilig zusammenwirken, dass der eine genau die Baumaschinen vorhält, wartet und repariert, die der andere Betrieb für die von ihm auszuführenden Bauwerke benötigt, jedoch nicht selbst besitzt, sondern ständig von ersterem anmietet (BAG vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 -, Rn. 25, juris).
  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

    Das erfordert zwar nicht, dass der mitverbundene bauliche Unternehmen keinen Bauhof oder keine Werkstatt betreibt, weil ein Baubetrieb durchaus mehrere Bauhöfe oder Werkstätte unterhalten kann ( vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01 ).
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