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   BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99   

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BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99 (https://dejure.org/2000,584)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 10 AZR 643/99 (https://dejure.org/2000,584)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 (https://dejure.org/2000,584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT-O § 11 Abs. 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O vom 8.Mai 1991 § 2 Nr. 3; ; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestellte... nverhältnis beschäftigten Lehrekräfte (Ost) (Lehrerrichtlinien-O der TdL) vom 22. Juni 1995; ; Richtlinien des Freistaats Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1996 idF vom 20. März 1996, Vorbem. Nr. 1 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    § 11 Abs. 2 BAT-O; § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer v. 22.6.1995 idF v. 20.3.1996 Vor... bem. Nr. 1 u. 3, LehrerRL-O der TdL v. 22.6.1995
    Eingruppierung/angestellter Lehrer/Freistaat Sachsen/Lehrbefähigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 441 (Ls.)
  • BB 2001, 476
  • NZA-RR 2001, 388
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Die Billigkeitskontrolle umfaßt auch die Prüfung am Maßstab des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen).

    Die vorliegende Differenzierung nach dem Datum des Ausbildungsabschlusses mit dem Stichtag 3. Oktober 1990 entspricht den genannten Grundsätzen und stellt somit einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Lehrer, je nach Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Lehrbefähigung dar (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - nv.; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen).

    Dieser regelt lediglich die Weitergeltung von in der DDR erworbenen Abschlüssen, jedoch nicht, wie diese Abschlüsse vergütungsrechtlich zu bewerten sind (BAG 7. Juni 2000 aaO; 27. September 2000 aaO) und inwieweit ihr Erwerb auch nach dem 3. Oktober 1990 noch möglich war.

    Eine solche Ausnahme ist hier aber nicht gegeben (vgl. ebenfalls BAG 7. Juni 2000 aaO; 27. September 2000 aaO).

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Senats die Arbeitgeber-Richtlinien in der Fassung der Bekanntmachung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 26. März 1996 (Amtsblatt des SMF vom 30. Mai 1996) maßgeblich (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - nv.).

    Die vorliegende Differenzierung nach dem Datum des Ausbildungsabschlusses mit dem Stichtag 3. Oktober 1990 entspricht den genannten Grundsätzen und stellt somit einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Lehrer, je nach Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Lehrbefähigung dar (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - nv.; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen).

    Dieser regelt lediglich die Weitergeltung von in der DDR erworbenen Abschlüssen, jedoch nicht, wie diese Abschlüsse vergütungsrechtlich zu bewerten sind (BAG 7. Juni 2000 aaO; 27. September 2000 aaO) und inwieweit ihr Erwerb auch nach dem 3. Oktober 1990 noch möglich war.

    Eine solche Ausnahme ist hier aber nicht gegeben (vgl. ebenfalls BAG 7. Juni 2000 aaO; 27. September 2000 aaO).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Als einseitige Leistungsbestimmungen des Arbeitgebers unterliegen die Eingruppierungsrichtlinien einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26 mwN).

    Eine Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber entspricht dann billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 24. März 1999 - 10 AZR 292/98 - nv.; BAG 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist dem Urteil des Vierten Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - (AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26) nicht zu entnehmen, daß fachlich gleichwertige Lehrkräfte für die gleiche Tätigkeit die gleiche Vergütung erhalten müssen ohne Einschränkung hinsichtlich des Zeitpunktes des Erwerbs der Qualifikation.

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Jedoch ist dieser Arbeitsvertrag in der Weise auszulegen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeber-Richtlinien zum Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses machen wollten (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Die sich aus dem Wortlaut ergebende Interpretation der Begriffe "entsprechend ihrer Lehrbefähigung" wird gestützt durch den in den Sächsischen Lehrerrichtlinien enthaltenen allgemeinen Grundsatz, daß die Eingruppierung sowohl von der erworbenen Lehrbefähigung als auch von der tatsächlichen Beschäftigung in einer bestimmten Schulart, also der "Verwendung" abhängig ist (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 37/98

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    b) Der Kläger ist Lehrkraft im Sinne der tariflichen Bestimmungen, da er an einer zu den allgemeinbildenden Schulen gehörenden Sonderschule bzw. Förderschule (BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75 mwN) des Beklagten Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes vermittelt.

    bb) Das Urteil des Senats vom 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - (AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75) steht nicht im Widerspruch zu dem hier gefundenen Ergebnis.

    Im Sinne der Vorbemerkung Nr. 1 zu den Arbeitgeber-Richtlinien kann der Kläger auf dieser Grundlage bei tatsächlicher Verwendung in einer Förderschule eine seiner Lehrbefähigung entsprechende Vergütung verlangen (vgl. auch BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75).

  • LAG Sachsen, 09.09.1999 - 9 Sa 957/98

    Tarifliche Eingruppierung eines Lehrers an einer Förderschule für Gehörlose und

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 9 Sa 957/98 -.

    10 AZR 643/99 9 Sa 957/98.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. September 1999 - 9 Sa 957/98 - aufgehoben.

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 571/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 79 mwN).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (vgl. BAG 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Senats die Arbeitgeber-Richtlinien in der Fassung der Bekanntmachung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 26. März 1996 (Amtsblatt des SMF vom 30. Mai 1996) maßgeblich (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - nv.).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 292/98
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Eine solche Stichtagsregelung ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 18. März 2004 - 6 AZR 199/03 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 41; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110; 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zVv., zu A II 2 b aa der Gründe; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - insoweit nicht veröffentlicht, zu 3 a aa (1) der Gründe; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind solche Stichtags- und Referenzzeitraumregelungen mit ihrer notwendigen Pauschalierung aus Gründen der Praktikabilität grundsätzlich - ungeachtet der damit verbundenen Härten - zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags und Referenzzeitraums am gegebenen Sachverhalt orientiert und vertretbar erscheint (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 17, BAGE 128, 219; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 - zu 3 b der Gründe; 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT § 40 BAT Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24) .
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