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   BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97   

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BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97 (https://dejure.org/1998,5636)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1998 - 10 AZR 649/97 (https://dejure.org/1998,5636)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 (https://dejure.org/1998,5636)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 10. Juli 1996 (- 10 AZR 204/96 - n.v.) ausgeführt, daß eine tarifliche Regelung über eine jährliche Sonderzahlung, deren Zweck es - auch - ist, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten, im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend für die Sonderzahlung sind.

    Es gibt auch kein allgemeines Rechtsprinzip, daß der Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraumes überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht hat (BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO; von da an ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil vom 10. Juli 1996, aaO).

  • BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 204/96

    Jahrssonderzahlung: Anspruch bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 10. Juli 1996 (- 10 AZR 204/96 - n.v.) ausgeführt, daß eine tarifliche Regelung über eine jährliche Sonderzahlung, deren Zweck es - auch - ist, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten, im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend für die Sonderzahlung sind.

    Es gibt auch kein allgemeines Rechtsprinzip, daß der Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraumes überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht hat (BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO; von da an ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil vom 10. Juli 1996, aaO).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Diese Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Senats vom 19. April 1995 (- 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 14. August 1996 (- 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG ).

    Vielmehr hatte sich der Senat in den genannten Entscheidungen damit zu befassen, inwieweit es revisionsrechtlich überprüfbar ist, wenn ein Landesarbeitsgericht eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" dahingehend auslegt, daß es sich dabei nicht um die Gegenleistung für geleistete Arbeit handelt (BAG Urteil vom 14. August 1996, a.a.O.) bzw. daß es sich bei einer arbeitsvertraglich zugesagten Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handelt, der derart in das vertragliche Austauschverhältnis zwischen Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist, daß der Anspruch auf die Sonderzahlung im Falle der Nichterbringung einer Arbeitsleistung infolge Erziehungsurlaubs nicht entsteht (so für ein 13. Monatsgehalt: BAG Urteil vom 19. April 1995, a.a.O.).

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Diese Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Senats vom 19. April 1995 (- 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation) und vom 14. August 1996 (- 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG ).

    Vielmehr hatte sich der Senat in den genannten Entscheidungen damit zu befassen, inwieweit es revisionsrechtlich überprüfbar ist, wenn ein Landesarbeitsgericht eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" dahingehend auslegt, daß es sich dabei nicht um die Gegenleistung für geleistete Arbeit handelt (BAG Urteil vom 14. August 1996, a.a.O.) bzw. daß es sich bei einer arbeitsvertraglich zugesagten Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handelt, der derart in das vertragliche Austauschverhältnis zwischen Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist, daß der Anspruch auf die Sonderzahlung im Falle der Nichterbringung einer Arbeitsleistung infolge Erziehungsurlaubs nicht entsteht (so für ein 13. Monatsgehalt: BAG Urteil vom 19. April 1995, a.a.O.).

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Damit "besteht" auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis weiter (BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 210/95 - n.v.).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Auf Grund des Zweckes einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluß- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96

    Auslegung des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Ob diese tarifliche Regelung, die nur eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen erfaßt, ausgewogen und sinnvoll ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT ).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Auf Grund des Zweckes einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluß- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97
    Ob diese tarifliche Regelung, die nur eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen erfaßt, ausgewogen und sinnvoll ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT ).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    c) Ob diese tarifliche Regelung in jedem Einzelfalle die gerechteste und zweckmäßigste Regelung darstellt (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, ist von den Gerichten für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG Urteile vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT; vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.), da sich die Überprüfungskompetenz darauf beschränkt, ob ein Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht und hier insbesondere gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Die für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen geltenden Grundsätze sind bei einem tariflichen Anspruch nicht anwendbar (vgl. BAG 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - nv.; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - aaO; 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 - aaO).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

    Die für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über ein Urlaubsgeld aufgestellten Grundsätze sind auf einen tariflichen Anspruch nicht anzuwenden (BAG Urteil vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.; BAG Urteil vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - AP Nr. 8 zu § 17 BErzGG).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

    Ob die getroffene tarifliche Regelung ausgewogen und sinnvoll ist, hatte der Senat nämlich nicht zu entscheiden (BAG Urteile vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v. und vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98

    Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub

    Die für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über ein Urlaubsgeld aufgestellten Grundsätze sind auf einen tariflichen Anspruch jedoch nicht anzuwenden (BAG Urteile vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 -, n.v.; vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 = AP Nr. 8 zu § 17 BErzGG).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 809/98
    Ob die getroffene tarifliche Regelung ausgewogen und sinnvoll ist, hatte der Senat nämlich nicht zu entscheiden (BAG Urteile vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v. und vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT).
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