Rechtsprechung
   BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08   

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https://dejure.org/2009,2309
BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08 (https://dejure.org/2009,2309)
BAG, Entscheidung vom 05.08.2009 - 10 AZR 692/08 (https://dejure.org/2009,2309)
BAG, Entscheidung vom 05. August 2009 - 10 AZR 692/08 (https://dejure.org/2009,2309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel

  • Judicialis

    ZPO § 130a

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei "Unterzeichnung" einer Berufungsbegründung mit einem Faksimile-Stempel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - eigenhändige Unterschrift unter Berufungsbegründung - Faksimile-Stempel

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Faksimile-Stempel ersetzt Unterschrift unter bestimmendem Schriftsatz unter keinen Umständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3596
  • NZA 2009, 1165
  • JR 2010, 322
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    § 130 Nr. 6 ZPO trägt der elektronischen Übermittlungsform nur insofern Rechnung, als er an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie genügen lässt (BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649).

    Vielmehr gehe aus dem Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäfteverkehr (BT-Drucks. 14/5561 S. 20), das am 13. Juli 2001 verabschiedet wurde, hervor, dass die neuen Vorschriften die durch die vom Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes bereits vorbehaltlos für zulässig erachteten elektronisch übermittelten Dokumente wie Telefax und Computerfax nicht berühren sollten, sondern nur für elektronische Dokumente mit elektronischer Signatur eine zusätzliche Möglichkeit schaffen wollten (BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649).

    (a) Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 15. Juli 2008 (- X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649) darauf hingewiesen, dass es bei Telekopien und Bilddateien kaum noch möglich sei, zu überprüfen, ob der Schriftsatz tatsächlich von demjenigen autorisiert sei, von dem er autorisiert zu sein scheine.

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - Rn. 15 mwN, NJW 2005, 2086).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 10. Mai 2005 (- XI ZR 128/04 - Rn. 17, NJW 2005, 2086) in Frage gestellt, ob dies nach der Neufassung des § 130 Nr. 6 ZPO, wonach für das Telefax ausdrücklich "die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie" verlangt wird, noch aufrechterhalten werden könne.

    Beides bietet keine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür, dass das Schriftstück von einer beim Berufungsgericht postulationsfähigen Person stammt und mit deren Willen in den Verkehr gebracht worden ist (BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - Rn. 23, NJW 2005, 2086).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    (1) So hat die Rechtsprechung bereits früh die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift und anderer bestimmender Schriftsätze durch ein Telegramm oder mittels Fernschreiben für zulässig erachtet (vgl. die Nachweise bei GmS OGB 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160, 162 ff.).

    (2) Für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes am 5. April 2000 entschieden (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160), dass in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können.

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Dabei könne offenbleiben, ob weitere Abstriche möglicherweise vertretbar oder gar zweckmäßig wären (BVerfG 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 - NJW 2007, 3117).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    (4) Ein Faksimile-Stempel kann auch nicht deshalb die eigenhändige Unterschrift ersetzen, weil in der Rechtsprechung eine eigenhändige Blanko-Unterschrift für zulässig erachtet worden ist (BGH 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Auch der 10. Zivilsenat des BGH hat in der zitierten Entscheidung vom 15. Juli 2008 ausdrücklich keinen Widerspruch zu der Annahme des 11. Zivilsenats in dessen Beschluss vom 10. Oktober 2006 (- XI ZB 40/05 - NJW 2006, 3784) gesehen, wonach eine eingescannte Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO genüge, wenn der Schriftsatz nicht unmittelbar aus dem Computer, sondern mit Hilfe eines normalen Faxgeräts versandt werde.
  • BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Es ist zweifelhaft, ob eine Blanko-Unterschrift die Formerfordernisse erfüllen kann, da durch sie nicht ohne Weiteres erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durcharbeitung des Streitstoffs vorgenommen hat und durch seine Unterschrift die Verantwortung für das Rechtsmittel übernimmt (vgl. BSG 24. Februar 1992 - 7 BAr 86/91 - NZA 1992, 664).
  • LAG München, 12.08.2008 - 8 Sa 151/08

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. August 2008 - 8 Sa 151/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    (3) Auch wenn sich durch die Zulassung moderner Telekommunikationsmittel die Gestaltungs- und Manipulationsmöglichkeiten für Parteien und Parteienvertreter vergrößert haben, ist dies kein Grund, auf das Unterschriftserfordernis auch dann zu verzichten, wenn die Technik der Übermittlung den Verzicht nicht erfordert, und auf diese Weise zusätzlich zu den bestehenden noch weitere Manipulationsmöglichkeiten zu eröffnen (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - Rn. 25, AP ZPO § 518 Nr. 67 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 21).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
    Wenn es sich um eine Rechtsmittelbegründungsschrift handele, müsse der Empfänger für deren Entgegennahme zuständig sein (BGH 25. März 1986 - IX ZB 15/86 - Rn. 9, 10, BGHZ 97, 283).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Aus denselben Gründen wird die Einreichung eines mit einem Faksimile-Stempel versehenen Schriftsatzes als dem eigenhändigen Unterschrifterfordernis nicht genügend angesehen (BAG NJW 2009, 3596 Rn. 18).
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    aa) Für die vergleichbare Form der Unterschrift durch Verwendung eines Faksimilestempels hat die ältere BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die Wirksamkeit der Erklärungen verneint (BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; in BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; ebenso Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 5. August 2009  10 AZR 692/08, NJW 2009, 3596; vgl. aber BFH-Urteil vom 19. September 1974 IV R 24/74, BFHE 113, 416, BStBl II 1975, 199 zur Wirksamkeit einer Klageschrift in Form eines Matrizenabzugs und damit nur auf der Matrize im Original enthaltenen Unterschrift).

    cc) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des GmS-OGB, deren Grundlage durch die Regelungen in den §§ 52a FGO, 130a ZPO nicht berührt wird, weil die damit geschaffenen Sondervorschriften für den elektronischen Rechtsverkehr unabhängig neben die Vorschriften zur Schriftform getreten sind (vgl. BAG-Urteil in NJW 2009, 3596; BGH-Beschluss vom 15. Juli 2008 X ZB 8/08, NJW 2008, 2649), hat die Rechtsprechung.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    a) Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21) .

    aa) Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .

    Vielmehr hat er bei der im Jahre 2001 in Kraft getretenen Änderung des § 130 Nr. 6 ZPO in seiner Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Vorschrift das Unterschriftserfordernis für Schriftsätze beibehalte (vgl. hierzu BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 19 ff.) .

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    b)Diese Berufungsgründe müssen in der Berufungsbegründungsschrift aufgezeigt werden, wobei entscheidend ist, dass die Berufungsbegründung ordnungsgemäß (§ 130 Nr. 6 ZPO) von einem Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. allgemein zu Zweck und Anforderungen an das Unterschriftserfordernis: BAG v. 05.08.2009 - 10 AZR 692/08, juris; BGH v. 10.05.2005 - XI ZR 128/04, juris).
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Insbesondere sind die Revisionsschrift vom 8. Januar 2013 und die Revisionsbegründung vom 11. März 2013 ordnungsgemäß (§ 130 Nr. 6 ZPO) von einem Rechtsanwalt unterzeichnet (vgl. allgemein zu Zweck und Anforderungen an das Unterschriftserfordernis: BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 -; BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 -) .
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 9, BGHZ 144, 160; vgl. auch BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21 ff., EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - Rn. 11, NJW 2008, 2649).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung

    b) Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 und Satz 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17; BGH 30. Januar 2018 - II ZR 238/16 - Rn. 9) .

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch einen Telefaxdienst tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21) .

    Ein Unterschriftsstempel ist keine eigenhändige Unterschrift der den Schriftsatz verantwortenden Person iSv. § 130 Nr. 6 ZPO (so bereits mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 18 ff.; vgl. auch BGH 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - Rn. 15; 26. Oktober 2015 - AnwZ (Brfg) 25/15 - Rn. 20) .

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.

    Gemäß § 130 Nr. 6 ZPO iVm. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO müssen die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung als bestimmende Schriftsätze von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21; zum Ganzen BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17, BAGE 151, 66) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.

    Gemäß § 130 Nr. 6 ZPO iVm. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO müssen die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung als bestimmende Schriftsätze von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21; zum Ganzen BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17, BAGE 151, 66) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung -

    Der Ausdruck einer elektronisch übermittelten Bilddatei, welche lediglich eine in das Dokument eingefügte weitere Bilddatei einer zuvor isoliert eingescannten Unterschrift wiedergibt, entspricht nach der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht dem Schriftformgebot (BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - m.w.N.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - und Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - zur Unzulässigkeit, einen bestimmenden Schriftsatz mit einer Faksimile-Unterschrift über ein herkömmliches Faxgerät zu versenden; zum SGG-Verfahren explizit LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2015 a.a.O. m.w.N.).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

  • LAG Nürnberg, 28.05.2021 - 8 Sa 310/20

    Einspruch - Schriftform - Computerfax

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

  • LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18

    Die Gerichte trifft auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen

  • LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18

    § 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV

  • SG Trier, 22.05.2019 - S 4 AS 10/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - unzulässige

  • VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21

    Schriftform des Widerspruchs: Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail mit

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

  • VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11

    Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis

  • LAG Hessen, 20.03.2017 - 10 Ta 68/17

    Die Einlegung der sofortigen Beschwerde ist ein bestimmender Schriftsatz nach §

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 10 Sa 1412/20

    Unzulässige Berufung - eingescannte Unterschrift

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