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   BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96   

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https://dejure.org/1996,483
BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 (https://dejure.org/1996,483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub - Gewährung von Urlaub als Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld - Weihnachts- und Urlaubsgeld als Zahlung mit ausschließlichem Entgeltcharakter - Weihnachts- und Urlaubsgeld als Gratifikation - Ungekündigter, rechtlicher ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15; BGB § 611; BUrlG § 11
    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG § 15; BGB § 611; BUrlG § 11
    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub: Kein Wegfall des Anspruchs wegen des Gratifikationscharakters der vertraglich zugesicherten Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 678 (Ls.)
  • NZA 1996, 1204
  • FamRZ 1997, 176 (Ls.)
  • BB 1996, 2472
  • BB 1997, 159
  • DB 1997, 234
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) die Vereinbarung eines "Weihnachtsgeldes" als die Vereinbarung einer Gratifikation angesehen, da es schon dem allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreiteten Verständnis im Arbeitsleben entspreche, daß mit der Zahlung eines Weihnachtsgeldes eine besondere Zweckbestimmung zum Ausdruck gebracht werde, nämlich Weihnachtsfreude zu bereiten und einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Dieser beschränkten Überprüfung unterliegt allein die Frage, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat, ob es dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB; BAGE 71, 164 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Dieser beschränkten Überprüfung unterliegt allein die Frage, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat, ob es dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB; BAGE 71, 164 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
    Was gemeint ist, ist vielmehr in jedem Einzelfall durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. Urteil des Senats vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP Nr. 173 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Zu Leitsatz 1.: Klarstellung von BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125 und 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145.

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Mai 1995 (- 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 125) und vom 14. August 1996 (- 10 AZR 70/96 - AP BErzGG § 15 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 145), deren Schwerpunkt andere Rechtsfragen betreffen, entnommen werden könnte, daß auch bei vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt bereits ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine Gratifikation besteht, ist klarzustellen, daß diese Rechtsfolge erst bei vorbehaltloser Zusage im Bezugsjahr oder nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes eintritt.

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Auch die Bezeichnung als "Weihnachtsgeld" oder "Urlaubsgeld" steht regelmäßig der Annahme entgegen, dass es sich um eine rein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung handelt (BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 19, NZA 1996, 1204).

  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 550/07

    Urlaubsgeld; Widerruf

    Unabhängig davon setze nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96), der sich das Arbeitsgericht zu Unrecht nicht angeschlossen habe, die Zahlung von individualvertraglich vereinbartem Urlaubsgeld die tatsächliche Urlaubsnahme voraus.

    (a) Das Urlaubsgeld ist zwar typischerweise dazu bestimmt, die mit dem Urlaub regelmäßig verbundenen höheren Aufwendungen des Arbeitnehmers auszugleichen (siehe etwa BAG, Urteil vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG, zu III. der Gründe; BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 158/98, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu I. 3. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 562/01, EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 5, zu I. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.), die im Falle der Nichtgewährung des Urlaubs etwa - wie hier - wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers naturgemäß nicht anfallen.

    (c) Mit dieser Entscheidung setzt sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch zu der von der Beklagten in der Berufungsbegründung vom 19.07.2007 zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG).

    Abgesehen davon, dass sich im hier vorliegenden Fall die Klägerin zu 1. im Kalenderjahr 2006 nicht im Erziehungsurlaub (bzw. nunmehr Elternzeit) befand, sondern in diesem Jahr aus krankheitsbedingten Gründen keine Arbeitsleistungen für die Beklagte verrichten konnte, führte - wie bereits erwähnt - im Streitfall die Auslegung von "Ziff. 2) zu Nr. 3 und 11 Entgelt und Gratifikation" des - weiteren - Änderungsvertrags vom 09.06.1992 insbesondere im Hinblick auf die von der Beklagten mit der Zahlung des Urlaubsgelds verfolgten Zwecke, die auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.1996 (- 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG, zu III. der Gründe) maßgebend zu berücksichtigen sind, im Gegensatz zu der arbeitsvertraglichen Vereinbarung, über die das Bundesarbeitsgericht in der eben genannten Entscheidung zu befinden hatte, zu dem Ergebnis, dass hier der Anspruch der Klägerin zu 1. auf das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld weder von der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung noch von der Urlaubsnahme abhängig ist.

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