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   BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05   

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BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05 (https://dejure.org/2007,3328)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 10 AZR 719/05 (https://dejure.org/2007,3328)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 (https://dejure.org/2007,3328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines Sozialplans als Betriebsvereinbarung besonderer Art; Dauerregelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile in einem Sozialplan; Kriterien für die Auslegung eines Sozialplans; Verweisungsklausel als dynamische Verweisungsklausel

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3 § 77 Abs. 4
    Betriebsverfassungsrecht; Betriebsübergang; Gratifikation/Sondervergütung - Sonderzahlung; Treuegeld; Sozialplan

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absicherung von Sonderzahlungen auf Dauer als Sozialplaninhalt zulässig ? Dynamische Verweisung auf einseitig erlassene Regelungen unzulässig ? Auslegung als statische Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1066
  • DB 2007, 1819
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen und sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - EzA BetrVG 1972 Nachwirkung § 77 Nr. 2).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis liegt regelmäßig in der Vorgreiflichkeit der Rechtsfrage (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11).
  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    In der Entscheidung vom 22. August 2006 (- 3 AZR 319/05 - DB 2007, 639) hat der Dritte Senat klargestellt, dass eine Betriebsvereinbarung, die auf die "jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen" eines anderen Unternehmens oder Betriebs verweist, unwirksam ist, auch dann, wenn auf die Betriebsvereinbarungen der Konzernmutter verwiesen wird.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Soweit der Vierte Senat entschieden hat, dass es zulässig sei, wenn Tarifvertragsparteien auf jeweils geltende tarifliche Vorschriften verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich in den verweisenden Tarifnormen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehe (29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10), so trifft die Interessenlage einer solchen Konstellation nicht mit der hier vorliegenden überein.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Anders als die Übernahme bestehender konkreter Regelungen eines Tarifvertrags ist die vorherige Unterwerfung unter künftige Regelungen mit den Funktionen des Betriebsverfassungsrechts unvereinbar (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356, 361).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Auch aus der Rechtsprechung des Dritten Senats, der einen engen Sachzusammenhang zwischen einer Verweisung in einer Dienstvereinbarung auf die beamtenförmige Versorgung angenommen hat, folgt nichts anderes (20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Bleiben die Belegschaft eines Betriebs oder Teile derselben in den Diensten des bisherigen Arbeitgebers und werden lediglich in einen anderen Betrieb übernommen, verliert der Sozialplan für diese Arbeitnehmer nicht seine normative Wirkung (BAG 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12).
  • LAG Berlin, 10.08.2005 - 4 Sa 35/05
    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 10. August 2005 - 4 Sa 35/05 und 4 Sa 94/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Nur hinsichtlich dieser Dauerregelungen ist überhaupt ein Kündigungsrecht eines Sozialplans denkbar (vgl. BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 7) entschieden.
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Darin liegt ein unzulässiger Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Zudem wäre eine dynamische Bezugnahme auf tarifliche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung unwirksam (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 356; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 f.; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 24; Richardi in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 77 Rn. 35 - jeweils mwN) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    (2) Soweit hier überhaupt eine zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung auf die Anwendung der Vergütungsordnung des BAT und die Verpflichtung zur Zahlung des dort festgelegten Tarifgehalts in Betracht käme - was zB wegen einer möglicherweise unzulässigen dynamischen "Blankettverweisung" in der Betriebsvereinbarung 1993 zweifelhaft erscheint (vgl. dazu nur BAG 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34) -, beträfe sie die konkrete Höhe des vertraglichen Entgelts unmittelbar und wäre damit keinem Tatbestand des Katalogs von § 87 Abs. 1 BetrVG, insbesondere der Nr. 10, zuzuordnen (bspw. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23; 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2008 - 15 TaBV 96/07

    Betriebliche Bildungsmaßnahme, Moderation, work-shop, Mitbestimmung

    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung den Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen und sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 07.11.2000 - 1 ABR 17/00 - BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 719/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 613/11

    Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob die verbleibende Regelung auch ohne den unwirksamen Teil eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - AP Nr. 191 zu § 112 BetrVG 1972, Rn.40; BAG v. 28.03.2007 - 10 AZR 719/05 - AP Nr. 184 zu § 112 BetrVG 1972; BAG v. 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG v. 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - AP Nr. 1 zu § 21a BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08

    Zum Entstehen einer gegenläufigen betrieblichen Übung

    In zwei dieser Verfahren kam es zu Entscheidungen des BAG vom 28.06.2006 (10 AZR 385/05) und vom 28.03.2007 (10 AZR 719/05), in denen den jeweiligen Klägern ein Anspruch auf diese Zahlungen aus betrieblicher Übung zuerkannt wurde.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit den Urteilen vom 28.06.2006 und vom 28.03.2007 (a. a. O.) entschieden, dass durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung des Treuegeldes entsprechend den Vorgaben der MBO eine betriebliche Übung entstanden ist.

  • LAG München, 28.02.2008 - 3 Sa 187/07

    Erstattung für Fahrkostenmehraufwand gem Tarifvertrag

    Somit spricht ein systematisches Argument (zur Auslegung von Tarifverträgen vgl. z. B. aus jüngerer Zeit BAG 28.03.2007 - 10 AZR 719/05, zu B. II. 1 e), aa) der Entscheidungsgründe) für die Auffassung der Beklagten, bei der Bestimmung der "kürzesten verkehrsüblichen Strecke" auf alle verkehrsüblichen Strecken unter Einbeziehung aller verkehrsüblichen Verkehrsmittel, also auch von Kraftfahrzeugen, und ohne Ausschluss bestimmter Verkehrsmittel, z. B. des Kraftfahrzeugs, abzustellen.
  • LAG München, 28.02.2008 - 3 Sa 188/07

    Erstattung für Fahrkostenmehraufwand gem Tarifvertrag

    Somit spricht ein systematisches Argument (zur Auslegung von Tarifverträgen vgl. z. B. aus jüngerer Zeit BAG 28.03.2007 - 10 AZR 719/05, zu B. II. 1 e), aa) der Entscheidungsgründe) für die Auffassung der Beklagten, bei der Bestimmung der "kürzesten verkehrsüblichen Strecke" auf alle verkehrsüblichen Strecken unter Einbeziehung aller verkehrsüblichen Verkehrsmittel, also auch von Kraftfahrzeugen, und ohne Ausschluss bestimmter Verkehrsmittel, z. B. des Kraftfahrzeugs, abzustellen.
  • ArbG Düsseldorf, 07.03.2022 - 6 BV 226/20
    Anders als die Übernahme bestehender konkreter Regelungen ist die vorherige Unterwerfung unter künftige Regelungen mit den Funktionen des Betriebsverfassungsrechts unvereinbar (BAG, Urt. v. 28.3. 2007 - 10 AZR 719/05).
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