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   BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05   

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BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05 (https://dejure.org/2006,2712)
BAG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 10 AZR 756/05 (https://dejure.org/2006,2712)
BAG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 (https://dejure.org/2006,2712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Mindestbeiträgen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal; Unterhaltung eines Baubetriebes; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Vorliegen eines gemischten ...

  • Judicialis

    TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; ZVK - Baugewerbe; Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal; Asphaltkocher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitragspflicht zur Sozialkasse des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung von Asphaltkochern mit Bedienpersonal ist eine Bauleistung (IBR 2006, 647)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmerüberlassung
    Überblick über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    Begriffsbestimmungen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Die Tarifnorm fordert, dass zwischen der Beklagten als Vermieter und dem Kunden als Mieter der Baumaschine ein gemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag zustande kommt (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

    d) Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist mit der Gestellung des Bedienungspersonals nicht verbunden (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - BAGE 72, 255).

    Auch braucht der die Baumaschinen vermietende Betrieb selbst über die Vermietung der Maschinen und die Gestellung des Bedienungspersonals hinaus weder dem Bauherrn noch dem mietenden Bauunternehmer gegenüber zu weiteren eigenen baulichen Leistungen gleich welcher Art verpflichtet zu sein (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Sinn und Zweck eines gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrages ist nicht primär, dem Dritten Personal zur Verfügung zu stellen, das er nach seinem Belieben in seinem Betrieb und damit auch an Geräten oder Maschinen, über die er ohnehin verfügt, einsetzen kann, sondern dem Dritten durch die Personalüberlassung überhaupt erst den Einsatz der Geräte oder Maschinen zu ermöglichen, die ihm im Rahmen des gemischten Vertrages zum Gebrauch überlassen werden (BAG 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - BAGE 72, 255 zur Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschließlich fliegenden Personals; OLG Hamm 4. November 1977 - 6 U 76/77 - VersR 1978, 548).

    d) Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist mit der Gestellung des Bedienungspersonals nicht verbunden (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - BAGE 72, 255).

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 837/93

    Pflicht zur Beitragszahlung und Auskunftserteilung an eine Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 837/93 - 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 170).

    Ein solcher ist in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1994 (- 10 AZR 837/93 -) nicht als Baumaschine angesehen worden.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Der Senat hat zum baulichen Charakter von Transportleistungen bereits entschieden, dass entscheidend ist, ob es sich dabei um eine Tätigkeit handelt, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig ist und daher nach der Verkehrssitte von den Betrieben des Baugewerbes üblicherweise miterledigt wird (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 113).
  • OLG Hamm, 04.11.1977 - 6 U 76/77
    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Sinn und Zweck eines gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrages ist nicht primär, dem Dritten Personal zur Verfügung zu stellen, das er nach seinem Belieben in seinem Betrieb und damit auch an Geräten oder Maschinen, über die er ohnehin verfügt, einsetzen kann, sondern dem Dritten durch die Personalüberlassung überhaupt erst den Einsatz der Geräte oder Maschinen zu ermöglichen, die ihm im Rahmen des gemischten Vertrages zum Gebrauch überlassen werden (BAG 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - BAGE 72, 255 zur Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschließlich fliegenden Personals; OLG Hamm 4. November 1977 - 6 U 76/77 - VersR 1978, 548).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Dabei kommt es nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien an (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1425/04

    Transport von Gussasphalt

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2005 - 10 Sa 1425/04 - aufgehoben.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 -).
  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 837/93 - 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 170).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 -AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 594/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 488/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Tiefbau

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 160/04

    Rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Dienstvertrag in Abgrenzung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispieltätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 14) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb der Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend bauliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt dem Kläger (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13; 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19) .

    (2) Diese Voraussetzungen erfüllen die von der Beklagten benutzten Gussasphaltkocher (im Ergebnis ebenso schon: BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19   f.) .

    insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - aaO; vgl. auch BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21) .

    Möglich ist es auch - wie hier geschehen - auf die von dem Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne abzustellen (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 12) .

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    (2) Bei den auf den Kettenbaggern eingesetzten Baumaschinisten handelt es um "Bedienungspersonal" im Tarifsinn (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 22) .

    Die jeweils erfolgte Abrechnung nach Zeit ist im Übrigen typisch für eine derartige "Vermietung" (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 23) .

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die mit Bedienungspersonal vermieteten Baumaschinen zumindest Zusammenhangstätigkeiten zu anderen baulichen Tätigkeiten des Vermieters erbringen (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26 mwN) .

    Daher werden die mit Bedienungspersonal vermieteten Baumaschinen auch dann "zur Erbringung baulicher Leistungen" eingesetzt, wenn der Mieter damit ausschließlich Zusammenhangstätigkeiten zu von seinem Betrieb ausgeführten baugewerblichen Tätigkeiten ausführen lässt (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26) .

    (cc) Nur diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung: Die Kunden des Vermieterbetriebs verschaffen sich den Gebrauch der Maschine regelmäßig gerade deshalb, weil sie die Leistungen mit eigenem Personal und Gerät nicht erbringen wollen oder können (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Klagezeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 - 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 26.02.2008 - 15 Sa 724/03

    Zur Geltung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für

    Mit anderen Worten: Soweit nach der Verkehrssitte die Zuordnung von Zusammenhangstätigkeiten zu baugewerblichen Tätigkeiten (dazu BAG Urteil vom 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 - weiter BAG Urteil vom 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 113) an sich möglich wäre - insbesondere beim Kiestransport zu eigenen Baustellen der Beklagten -, wird diese Zuordnung gelöst, wenn und soweit die fraglichen Tätigkeiten sich bereits als Zusammenhangstätigkeiten zu nicht-baugewerblichen Tätigkeitsbereichen des Betriebes darstellen und sich damit eine speziellere Zuordnung ergibt.

    Damit sind zwar Zusammenhangstätigkeiten zum Vermieten von Baumaschinen mit Personal zur Erbringung baulicher Leistungen - aufgeführt im Katalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV 2000 - grundsätzlich denkbar, sie müssen sich dann aber auf dieses Vermieten als solches beziehen, wie dies im Urteil des BAG vom 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 - angesprochen ist.

    Die bereits angesprochene Entscheidung des BAG vom 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 - besagt nichts Gegenteiliges.

    0 % Bau (Verleih mit Lkw ist nicht baugewerblich, da ein Lkw wegen der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten keine Baumaschine darstellt: vgl. etwa BAG Urteil vom 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 -).

  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14

    Gussasphaltkocher sind Baumaschinen i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV

    Der Kläger ist unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - der Auffassung, dass die Beklagte, wie in dem dort gelagerten Fall, Baumaschinen mit Bedienpersonal verliehen habe.

    Überdies zeichnet sich der Gussasphalt gerade dadurch aus, dass er nicht gelagert werden kann und in einem bestimmten Aggregatzustand auf der Baustelle angeliefert werden muss, sonst kann er nicht weiterverarbeitet werden (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 20, NZA 2006, 1432) .

    bb) Damit weicht der Zehnte Senat von seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 2006 ab (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1432) .

    Der Zehnte Senat sah in diesem Merkmal keine eigenständige, positive weitere Voraussetzung zur Bejahung einer baulichen Leistung, sondern sah die bauliche Leistung bereits in dem Transport des Gussasphalts zur Baustelle in einem bestimmten Aggregatzustand, so dass er unmittelbar weiterverarbeitet werden kann (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1432) .

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an ( BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 11; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 14) .

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 15 Sa 1733/11

    Asphaltkocher - Geltungsbereich; Asphaltkocher - Geltungsbereich

    Der Asphaltkocher ist eine Baumaschine iSv § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV (wie BAG 02.08.2006 - 10 AZR 756/05 - ; Divergenz zu 10 Sa 1500/11 = 10 AZR 842/12 - ).

    Es ist außerdem davon auszugehen, dass damit Bauleistungen erbracht werden, denn die Ermöglichung der unmittelbaren Verarbeitung des Asphalts auf der Baustelle ist bereits Teil der Bauleistung (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - zitiert nach juris, Rn. 20).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten vermietet sie zur Erbringung der baulichen Leistungen auch Baumaschinen mit Bedienpersonal im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV, weil der ungehinderte Gebrauch - wie bei der Miete von Wohnraum - bei Vermietung einer Baumaschine mit Personal nicht im Vordergrund steht, sondern die Kunden der Beklagten sich den Gebrauch der Baumaschine verschaffen, weil sie die Leistungen mit eigenem Personal und Gerät nicht selbst erbringen wollen oder können und sie durch den Umfang ihrer Aufträge an die Beklagte sowohl die Zeit, den Ort und die Art und Weise der Leistung bestimmen, die gerade darin liegt, den verarbeitungsfähigen Gussasphalt an den Ort zu bringen, an dem er endgültig verarbeitet wird und aushärten kann (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - zitiert nach juris, Rn. 21, 22).

    Hinzukommt im vorliegenden Fall, dass davon auszugehen ist, dass die im Betrieb der Beklagten erbrachten Tätigkeiten dem Sinn und Zweck eines gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrages dienen, der darin besteht, dem Dritten (Kunden der Beklagten) durch Überlassung von Personal überhaupt erst den Einsatz der Geräte oder Maschinen zu ermöglichen, die ihm im Rahmen des Vertrages überlassen werden (vgl. dazu BAG a.a.O. 10 AZR 756/05 - Rn. 22).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

    Vielmehr fordert die Tarifnorm neben dem eigentlichen Mietvertrag eine Personalgestellung, die insbesondere durch den Abschluss eines gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrags erfolgen kann (Senat 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21; BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei den vom Beklagten vermieteten Geräten um Baumaschinen handelt (vgl. dazu Senat 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19 f.; 22. Juni 1994 - 10 AZR 837/93 - zu II 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 25.05.2012 - 10 Sa 1500/11

    (Ein Asphaltkocher ist keine Baumaschine

    Ein Asphaltkocher ist keine Baumaschine (Abweichung von BAG 02.08.2006 - 10 AZR 756/05).

    Eine derartige Tätigkeit lag dem Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts (Hess. LAG 25. Juli 2005 - 10 Sa 1426/04 - juris) sowie dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 - juris) zugrunde und war Gegenstand unterschiedlicher rechtlicher Erwägungen.

    Das BAG hat entschieden, dass mobile Betonmischer Baumaschinen sein können und dass Betonmischanlagen, mobile Betonpumpen und Betonmischer auf Baustellen Baumaschinen sind (BAG 02. August 2006 - 10 AZR 756/05 - a.a.O., Rz. 20).

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 217/19

    Vermietung von Gussasphaltkochern mit Bedienungspersonal

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 141/18 - Rn. 29; 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 18; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19) .

    Der Gussasphalt müsste dort durch Erhitzen und Umrühren in einen verarbeitungsfähigen Zustand versetzt werden (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 19; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19 f.) .

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • OLG Celle, 21.01.2016 - 2 U 91/15

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft; Erstreckung auf Forderungen wegen

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der

  • LAG Hessen, 08.12.2006 - 10 Sa 515/06

    Garagen-Fertigbauteile

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 890/13

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

  • LAG Hessen, 03.06.2015 - 12 Sa 282/14

    Erfolgreiche Beitragsklage zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes, nachdem die

  • LAG Hessen, 11.11.2015 - 12 Sa 215/14

    Einzelfall einer Beitragsklage im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17

    Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren

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