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BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.07.1996 - 7 Ca 447/96
- LAG Köln, 09.07.1997 - 7 Sa 1175/96
- BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95
Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97
Zu beachten ist jedoch, daß ein um gedeutetes Rechtsgeschäft in seinen Rechtswirkungen nicht über den ursprünglichen Inhalt hinausgeht (BAG Urteil vom 24. Januar 1996 -1 AZR 597/95 - und vom 5. März 1 9 9 7 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 8 und 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarif vorbehalt). - BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95
Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97
Zu beachten ist jedoch, daß ein um gedeutetes Rechtsgeschäft in seinen Rechtswirkungen nicht über den ursprünglichen Inhalt hinausgeht (BAG Urteil vom 24. Januar 1996 -1 AZR 597/95 - und vom 5. März 1 9 9 7 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 8 und 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarif vorbehalt). - LAG Köln, 09.07.1997 - 7 Sa 1175/96
Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen; Betriebsvereinbarung über die Zahlung von …
Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 21. Oktober 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Prof. Dr. Jobs und Hauck sowie die ehrenamtlichen Richter Prof. Dr. Hromadka und Großmann für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juli 1997 - 7 Sa 1175/96 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00
Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang
So hat auch der Zehnte Senat (Urteil 21. Oktober 1998 - 10 AZR 770/97 - AP BGB § 140 Nr. 11, zu II 4 der Gründe) zur Auslegung desselben Schreibens angenommen, daß eine eventuelle Gesamtzusage keinen weitergehenden Inhalt haben konnte, als die BV 81. Für die Arbeitnehmer war erkennbar, daß der Rechtsvorgänger der Beklagten keine Veranlassung hatte, die Höhe der Sonderzahlung dauerhaft ohne die Möglichkeit der Abänderung durch eine Kollektivvereinbarung festzuschreiben. - LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung …
Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer unwirksamen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, nur dann in ein entsprechendes Vertragsangebot an alle Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls den Schluß zulassen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Form binden wollen (vgl. BAG vom 14.11.84, 5 AZR 262/82, n.v.; BAG vom 23.08.89, 5 AZR 390/88, NZA 1990, 814; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 ; BAG vom 21.10.98, 10 AZR 770/97, n.v.).