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   BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14   

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BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14 (https://dejure.org/2016,23455)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2016 - 10 AZR 806/14 (https://dejure.org/2016,23455)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 (https://dejure.org/2016,23455)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 18 Abs 2 VTV-Bau, § 18 Abs 4 VTV-Bau
    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

  • IWW

    § 18 Abs. 2 VTV, § 18 Abs. 4 VTV, § 18 VTV, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 18 Abs.... 2, Abs. 4 VTV, § 14 SGB IV, § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, § 19 EStG, § 2 Abs. 1 EStG, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, §§ 29 ff. SGB IV, § 266a StGB, § 28e Abs. 1 Satz 1, § 28g Satz 3 SGB IV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fiktion eines Nettoarbeitsentgelts bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen nur im Bereich des Sozialversicherungsrechts; Zuflussprinzip im Steuerrecht und Entstehungsprinzip im Sozialversicherungsrecht; Schwarzgeldabrede und Nettolohnvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen bei vermuteter Schwarzgeldabrede

  • bag-urteil.com

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

  • rewis.io

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen; vermutete Schwarzgeldabrede

  • rechtsportal.de

    Fiktion eines Nettoarbeitsentgelts bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen nur im Bereich des Sozialversicherungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vermutete Schwarzgeldabrede - und die Berechnung von Sozialkassenbeiträgen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen bei Schwarzgeldabrede

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nettolohnfiktion für Beitragsberechnung zu den Sozialkassen des Baugewerbes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 304
  • NJW 2016, 3115
  • MDR 2016, 1271
  • NZA 2016, 1218
  • BB 2016, 2292
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Derartige Abreden lägen auch fern, da die Arbeitsvertragsparteien - wie auch der Kläger einräumt - mit einer Schwarzgeldabrede gerade die Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bezwecken, nicht jedoch die Übernahme der Steuern und Beitragsanteile des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 12, BAGE 133, 332) .

    Da § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV eine Nettoarbeitsentgeltvereinbarung fingiert, ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV so zu ermitteln, dass das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu einem Bruttolohn hochgerechnet wird (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 14, BAGE 133, 332) .

    cc) § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV findet im Einkommenssteuerrecht keine Anwendung (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 15 f., BAGE 133, 332) .

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich auf das Sozialversicherungsrecht und erstreckt sich nicht auf bürgerlich-rechtliche Rechtsverhältnisse (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 23 ff., BAGE 139, 181) .

    Neben seiner Strafbarkeit wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB muss der Arbeitgeber die Nachentrichtung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gewärtigen, und zwar in der Regel ohne volle Rückgriffsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer, § 28e Abs. 1 Satz 1, § 28g Satz 3 SGB IV (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, BAGE 139, 181) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    a) Allerdings ist als "Bruttolohn" im Sinne von § 18 Abs. 4 VTV nicht nur die vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern auch die von ihm geschuldete Vergütung anzusehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 15 ff.) .

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20) .

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 mwN) .

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20) .

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Danach sind Versicherungspflicht und Beitragshöhe für den Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt zu beurteilen und nicht lediglich nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden ihm tatsächlich zugeflossenen Entgelt (vgl. BSG 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - Rn. 25) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    aa) Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - zu II 1 a bb der Gründe mwN, BAGE 104, 358) .
  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1038/13

    Bruttolohnschätzung

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Oktober 2014 - 18 Sa 1038/13 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 13.09.2007 - VI R 54/03

    Lohnzufluss bei Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Bei Nachentrichtung entzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung führt erst die Nachzahlung zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils (vgl. BFH 13. September 2007 - VI R 54/03 - Rn. 10, BFHE 219, 49) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Dies gilt auch für die Höhe der Beitragsschuld (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 13) .
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14
    Von der Schaffung einer der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV entsprechenden Norm im Steuerrecht hat der Gesetzgeber wegen des dort geltenden Zuflussprinzips bewusst abgesehen (vgl. BT-Drs. 15/2948 S. 7, 20; BGH 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - Rn. 16, BGHSt 53, 71) .
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    (a) Eine Analogie kommt in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 25; 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23) .
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

    so schon: 18 Sa 1038/13 (Az. BAG: 10 AZR 806/14).

    Auf die Rechtsbeziehungen des Klägers findet das Gesetz keine unmittelbare Anwendung, dieser ist keine gesetzliche Versicherung, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 1038/13 -zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 806/14; Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 631/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 810/14; Hess. LAG Urteil vom 24. Oktober 2014 / 10 Sa 816/14 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 807/14).

    Eine Hochrechnung aus vorgefundenen Werklöhnen auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt birgt dagegen die Gefahr, dass ein Bruttoarbeitsentgelt zugrunde gelegt wird, welches über dem Mindestlohn liegt (Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 1038/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter /10 AZR 806/14; Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 631/13 / zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 810/14 ).

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

    Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung eine planwidrige Lücke aufweist, zu deren Ausfüllung die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 19; 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 25; 22. September 2016 - 6 AZR 432/15 - Rn. 19; 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23, BAGE 155, 304) .
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 14 BV 15.2783

    Keine Erhöhung des Brutto-Erwerbseinkommens im Wege einer fiktiven Annahme einer

    Von der Schaffung einer der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV entsprechenden Norm hat der Gesetzgeber im Steuerrecht bewusst abgesehen (BT-Drs. 15/2948 S. 7, 20; BAG, U. v. 17.3.2010 - 5 AZR 301/09 - BAGE 133, 332 Rn. 16) Demnach findet die Vorschrift im Einkommensteuerrecht keine Anwendung; das Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist vom steuerrechtlichen Arbeitslohn zu unterscheiden (so ausdrücklich BAG, U. v. 22.6.2016 - 10 AZR 806/14 - juris Rn. 20 m. w. N.; U. v. 17.3.2010 a. a. O. Rn. 15 ff.).

    Eine analoge Anwendung des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Einkommensteuerrecht scheidet schon deswegen aus, weil sie dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers widersprechen würde (vgl. auch BAG, U. v. 22.6.2016 - 10 AZR 806/14 - juris Rn. 20).

    Die Vorschrift des § 53 BeamtVG dient, anders als § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV bzw. weitere Vorschriften (vgl. hierzu BAG, U. v. 22.6.2016 - 10 AZR 806/14 - juris Rn. 27), nicht dazu, Anreize zur Schwarzarbeit zu vermeiden, sondern der Vermeidung einer Doppelalimentation unter dem Gesichtspunkt der Einheit der öffentlichen Kassen oder - wie hier bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - dem Vorteilsausgleich (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, U. v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - BVerwGE 139, 357 Rn. 17; U. v. 23.7.2009 - 2 B 53.09 - NVwZ-RR 2009, 814 Rn. 9).

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    aa) Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17

    Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im

    Demgemäß obliegt der Klägerin die Darlegung, dass die Beklagte eine höhere als die von ihr als gezahlt angegebene Vergütung den Arbeitnehmern schuldet oder an sie tatsächlich geleistet hat (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 -, zitiert nach juris).

    (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 -, zitiert nach juris).

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    aa) Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23) .
  • LAG Sachsen, 17.06.2022 - 4 Sa 418/19

    Keine stufengleiche Höhergruppierung - § 17 Abs 4 S 1 TV-L - höher bewertete

    Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (Bundesarbeitsgericht 22.06.2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23; BAG vom 15.12.2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 25).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    aa) Eine Analogie kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die normative Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines normativen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber in der Norm nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 23) .
  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Im Falle von Schwarzarbeit ist arbeitsrechtlich grundsätzlich indes vom Nettolohn auszugehen, § 14 Abs. 2 SGB IV gilt hier nicht (vgl. BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 806/14 - NJW 2016, 3115) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16

    Zugang der Kündigungserklärung

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
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