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   BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02   

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https://dejure.org/2002,6558
BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02 (https://dejure.org/2002,6558)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 10 AZR 82/02 (https://dejure.org/2002,6558)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 (https://dejure.org/2002,6558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung - Nichtverlängerung einer Befristung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifvertragliche Sonderzahlung ; Nichtverlängerung einer Befristung; Verpflichtung zur Rückzahlung einer Zuwendung; Auslegung eines Tarifvertrags; Gehaltstarifvertrag für die Angestellten in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels; Beendigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Sonderzahlung; Nichtverlängerung einer Befristung; Rückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92

    Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 6. Oktober 1993 (- 10 AZR 477/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 157 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 106) darauf hingewiesen, daß eine arbeitsvertragliche Befristung und eine - in jenem Fall betriebsbedingte - Kündigung unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77

    Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
    Auf Anlaß oder Motivation weiterer Beendigungstatbestände kommt es nicht an (vgl. BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 101 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 62).
  • LAG München, 21.08.2001 - 8 Sa 431/01
    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. August 2001 - 8 Sa 431/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht angenommen hat (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 2).

    Weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch noch nach der im Rechtsleben üblichen Verwendung der Begriffe sind die beiden Sachverhalte gleichbedeutend oder wenigstens vergleichbar (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - aaO).

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Es reicht also nicht aus, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers ungekündigt war und eine Befristung einer Kündigung nicht gleichsteht (vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 12 Sa 602/13

    Mitteilung der Nichtverlängerung als Kündigung

    Es besteht für die Kammer kein Grund, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, zumal auch die jüngere Rechtsprechung klar zwischen Nichtverlängerungsmitteilung und Kündigung unterscheidet (vgl. 23.10.1991 - 7 AZR 56/91, MDR 1992, 976 für das Kündigungsverbot des § 9 MuSchG; BAG 04.12.2012 - 10 AZR 82/02, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 42 für eine Sonderzahlung).
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