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   BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12   

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https://dejure.org/2013,43107
BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12 (https://dejure.org/2013,43107)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 10 AZR 842/12 (https://dejure.org/2013,43107)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 (https://dejure.org/2013,43107)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • openjur.de

    Baugewerbe; Betrieblicher Geltungsbereich; Gussasphaltkocher

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Transport von Gussasphalt

  • rewis.io

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Transport von Gussasphalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Baumaschine - Gussasphaltkocher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1048
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispieltätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 14) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb der Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend bauliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt dem Kläger (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13; 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19) .

    (2) Diese Voraussetzungen erfüllen die von der Beklagten benutzten Gussasphaltkocher (im Ergebnis ebenso schon: BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 19   f.) .

    insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - aaO; vgl. auch BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21) .

    Möglich ist es auch - wie hier geschehen - auf die von dem Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne abzustellen (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 12) .

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Ein Betrieb wird vom Geltungsbereich des VTV erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 10; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 16; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispieltätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - aaO; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Ein Betrieb wird vom Geltungsbereich des VTV erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 10; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 16; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .

    Etwaige von der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang getroffene Entscheidungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 710/09 - Rn. 13; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Entscheidend ist, dass die Baumaschinen nach mietrechtlichen Grundsätzen zum Gebrauch überlassen werden (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146) .

    insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - aaO; vgl. auch BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Der Kläger ist berechtigt, die nach dem VTV geschuldeten Beiträge im Wege einer sog. Mindestbeitragsklage unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Ein Betrieb wird vom Geltungsbereich des VTV erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 10; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 16; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb der Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend bauliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt dem Kläger (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13; 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Ein Betrieb wird vom Geltungsbereich des VTV erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 10; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 16; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 25.05.2012 - 10 Sa 1500/11

    (Ein Asphaltkocher ist keine Baumaschine

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2012 - 10 Sa 1500/11 - aufgehoben.
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 710/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12
    Etwaige von der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang getroffene Entscheidungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 710/09 - Rn. 13; 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag -

  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 212/14

    Gussasphaltkocher sind Baumaschinen i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV

    Gussasphaltkocher sind Baumaschinen i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV (Anschluss an BAG 13.11.2013 < 10 AZR 842/12).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 13. November 2013 -10 AZR 842/12 - Rn. 18, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Asphalt, wie vom Straßenbauunternehmer gewünscht, sofort verbaut werden kann und sowohl Lagerung als auch Zubereitung des Baustoffs an der Baustelle entfallen können (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 19, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

    Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht für den vorliegenden Fall bereits entschieden (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 21, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Es reicht aus, dass die Arbeitgeberstellung für das bereitgestellte Bedienungspersonal insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet ( BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 21, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    So zeigt § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV, dass die Herstellung und die Aufbereitung von Mischgut nur unter besonderen Bedingungen als bauliche Tätigkeit anzusehen ist (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 22, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Diese Unterschiede können sich auf die Art der Koordinierung der Arbeitsschritte des Entladens und des Einbaus auswirken (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 23, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143) .

    Je nach Art der Baustelle und Erforderlichkeit eines Zwischentransportes können sich deshalb, worauf das Bundesarbeitsgerichts bereits hingewiesen hat, Unterschiede bei der tariflichen Einordnung ergeben (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 23, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Der Kläger ist grundsätzlich berechtigt, sich im Wege einer Mindestbeitragsklage auf die von dem Statistischen Bundesamt im Baugewerbe ermittelten Durchschnittslöhne zu stützen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 27, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

    In der Entscheidung vom 13. November 2013 waren z.B. die Beitragsjahre 2005 bis 2010 betroffen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 143).

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Der Kläger ist berechtigt, die nach dem SokaSiG geschuldeten Beiträge im Weg einer sog. Mindestbeitragsklage unter Heranziehung der vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne in der Bauwirtschaft geltend zu machen (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/12 - Rn. 27 mwN) .
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