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   BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08   

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https://dejure.org/2009,2825
BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08 (https://dejure.org/2009,2825)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 10 AZR 850/08 (https://dejure.org/2009,2825)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 (https://dejure.org/2009,2825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsansprüche nach dem VTV Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Geltungsbereich des VTV; Unzulässige Rechtsausübung; Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsansprüche nach dem VTV Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Geltungsbereich des VTV; Unzulässige Rechtsausübung; Verwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08
    Ein Betrieb im Sinne der Ausnahmetatbestände kann aber nur dann vorliegen, wenn in ihm arbeitszeitlich zu mehr als der Hälfte Tätigkeiten verrichtet werden, die als solche einem der jeweiligen Handwerks- oder Gewerbezweige zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).

    Dies folgt aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des Ausnahmekatalogs, Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität zu vermeiden (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).

    Auch wenn das die tariflichen Rechte der Sozialkassen mitumfasst (offenlassend BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180), schließt die Bestimmung jedenfalls allein die Verwirkung im eigentlichen Sinne, also die illoyal verspätete Geltendmachung von tariflichen Rechten aus (vgl. BAG 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 - BAGE 107, 304; 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08
    Im Einzelfall kann das Sich-Berufen auf den Fehler wegen eines schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Bewertung gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - NZA-RR 2007, 495; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3).

    Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage eine unzulässige Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die maßgebliche Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - NZA-RR 2007, 495; 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 3).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08
    Im Einzelfall kann das Sich-Berufen auf den Fehler wegen eines schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Bewertung gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - NZA-RR 2007, 495; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der sog. korrigierenden Rückgruppierung, gegenüber der der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens auch zukunftsbezogen ausnahmsweise möglich ist (vgl. BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - BAGE 119, 205; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der der Tatrichter einen Beurteilungsspielraum hat, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
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