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   BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07   

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BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07 (https://dejure.org/2008,4461)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2008 - 10 AZR 864/07 (https://dejure.org/2008,4461)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 (https://dejure.org/2008,4461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • openjur.de

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; VTV; selbständige Betriebsabteilung eines ausländischen Subunternehmers in Deutschland; Bürgenhaftung; Darlegungs- und Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme eines Subunternehmens am Urlaubskassenverfahren; Begriff der selbständigen Betriebsabteilung

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; AEntG § 1a; ; SGB III § 211 Abs. 1; ; ZPO § 138; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme eines Subunternehmens am Urlaubskassenverfahren, Begriff der selbständigen Betriebsabteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 541 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedsstaat hatte (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9 mwN).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - BAGE 113, 21).

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO.).

    dd) Allerdings darf sich ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bei einer deutlichen räumlichen Trennung der Tätigkeitsbereiche im Ausland und in Deutschland bei einem Einsatz einer eigenen Personaleinheit zur Erfüllung der mit deutschen Unternehmen abgeschlossenen Werkverträge und bei der Verwendung von speziell auf die in Deutschland ausgeführten baugewerblichen Arbeiten ausgerichteten Arbeitsmitteln nicht auf den pauschalen Vortrag beschränken, alle Leitungsaufgaben seien vom Ausland aus wahrgenommen worden, wenn er das schlüssige Vorbringen der ULAK zum Bestehen einer selbständigen Betriebsabteilung in Deutschland bestreitet (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11 mwN).

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    cc) Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - NZA 2007, 1442; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - BAGE 113, 238).

    Keine organisatorisch abgegrenzten Betriebsteile sind Baustellen eines Bauunternehmens, auch wenn auf jeder ein fester Arbeitnehmerstamm tätig ist, der zwischen den verschiedenen Baustellen jedenfalls für deren Dauer nicht ausgetauscht wird (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - aaO.).

    Baustellen sind keine organisatorisch abgegrenzten Betriebsteile eines Bauunternehmens, selbst dann nicht, wenn auf jeder Baustelle ein fester Arbeitnehmerstamm tätig ist, der nicht ausgetauscht wird (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - NZA 2007, 1442).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 348/05

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 2. August 2006 (- 10 AZR 348/05 -) dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    bb) Zu Unrecht meint die ULAK auch, das Landesarbeitsgericht hätte aufgrund der Hinweise des Senats im Urteil vom 2. August 2006 (- 10 AZR 348/05 -) annehmen müssen, im Klagezeitraum habe in Ne eine selbständige Betriebsabteilung bestanden.

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - BAGE 113, 21).

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO.).

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedsstaat hatte (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9 mwN).

    cc) Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - NZA 2007, 1442; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - BAGE 113, 238).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    cc) Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - NZA 2007, 1442; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - BAGE 113, 238).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - BAGE 113, 21).

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme der Subunternehmerin am Urlaubskassenverfahren zunächst maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums im Betrieb der Subunternehmerin arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Auch wenn im Betrieb der Subunternehmerin nicht ausschließlich Baustahlverlegearbeiten und damit Armierungsarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5 VTV (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP EntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10) ausgeführt worden sind, sondern arbeitszeitlich überwiegend andere, von § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV nicht erfasste Tätigkeiten, schließt dies allerdings die Anwendung der allgemeinverbindlichen Bestimmungen des Urlaubskassenverfahrens in der Bauwirtschaft und damit eine Bürgenhaftung der Beklagten nach § 1a Satz 1 AEntG noch nicht aus.

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Diese Auftragserteilung allein rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, dass die Baustahlverlegearbeiten im Geschäfts- oder Verantwortungsbereich der Beklagten verrichtet worden sind (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 688/05 - BAGE 119, 170, 180).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO.; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - BAGE 113, 21).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

    Auszug aus BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme der Subunternehmerin am Urlaubskassenverfahren zunächst maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums im Betrieb der Subunternehmerin arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 4 Sa 747/06

    Selbstschuldnerische Bürgschaft und Subunternehmer

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - 6 Sa 1014/04

    Entsendegesetz

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge

    Abzustellen ist allein auf den Betrieb als maßgebliche Organisationseinheit (vgl. BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - Rn. 13; Koberski/Asshoff/Winkler/Eustrup AEntG/MiArbG 3. Aufl. § 6 AEntG Rn. 6; aA Ulber AEntG § 6 Rn. 32 unter Verweis auf BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 -) .
  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17

    § 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog.

    Der Bürge kann auch mit Nichtwissen bestreiten, dass bei dem Subunternehmer überwiegend bauliche Leistungen nach § 6 Abs. 2 AEntG angefallen sind ( vgl. ErfK/Schlachter 18. Aufl. § 14 AEntG Rn. 5; Mohr in Thüsing AEntG § 14 Rn. 25; ebenso zur Frage des Überwiegens baulicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Frage, ob im Inland eine Betriebsabteilung vorlag vgl. BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - Rn. 14 ff, BeckRS 2009, 51337) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 21 Sa 900/21

    Baugewerbe - Sozialkassenbeiträge - Bürgenhaftung - materiell-rechtliche

    Der oder die auf die Urlaubskassenbeiträge in Anspruch genommene Bürg*in kann das Vorbringen des Klägers auch mit Nichtwissen bestreiten, weil er ebenfalls keinen umfassenden Einblick in die betrieblichen Arbeitsabläufe des oder der Arbeitgeber*in hat und ihn auch insoweit keine Erkundigungspflicht trifft (vergleiche BAG 18. November 2008 - 10 AZR 864/07 - Rn. 23; Hessisches LAG (Landesarbeitsgericht) 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17 - unter B I 2 a aa (1) der Gründe mwN, Rn 42 f. zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10

    Fassadenbau - selbständige Betriebsabteilung -

    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13

    Selbständige Betriebsabteilung

    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14

    Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in

    Ansonsten bildeten immer diejenigen Arbeitnehmer, die zusammen auf einer Baustelle arbeiten, eine Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV (vgl. BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 -, Rz. 18, veröffentlicht in juris ).
  • LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13

    Selbständige Betriebsabteilung

    Eine selbständige Betriebsabteilung iSd. Satzes 2 liegt aber z.B. vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert ( BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253 ).
  • LAG Hessen, 20.06.2012 - 18 Sa 676/11

    Auskunftsverlangen der Zusatzversorgungskasse im Baugewerbe - Einschränkung der

    Die Frage, ob eine selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI S. 2 VTV angenommen werden konnte, ist immer für die Gruppe der entsandten Arbeitnehmer und die mit deren Einsatz befasste Betriebsstätte in Deutschland gemeinsam geprüft und beantwortet worden (vgl. BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - NZA-RR 2009, 541; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - NZA-RR 2008, 253; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365) .
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