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   BAG - 10 AZR 913/13   

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BAG - 10 AZR 913/13 (https://dejure.org/9999,63251)
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 4 Sa 28/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Dass dies nicht zulässig sei, ergebe sich auch aus einem Hinweisbeschluss des 10. Senats in dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Steinkohle Bergbau).

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil nach dem Wortlaut des Tarifvertrags es im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    b) Eine andere Sichtweise ist auch nicht aufgrund des Hinweisbeschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.02.2015 zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 geboten (Bl. 239 ff. d. A.).
  • LAG Hamburg, 11.01.2017 - 6 Sa 54/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine

    Dies sei, wie sich aus dem Hinweisbeschluss des BAG vom 25. Februar 2015 zum Az. 10 AZR 913/13 (Anlage K 15, Bl. 196 ff. d.A.) ergebe, unwirksam.

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Anlage K 15) hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrags im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 6 Sa 2/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine

    Dies sei, wie sich aus dem Hinweisbeschluss des BAG vom 25. Februar 2015 zum Az. 10 AZR 913/13 (Anlage K 15, Bl. 195 ff. d.A.) ergebe, unwirksam.

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Anlage K 15) hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrags im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 Sa 76/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine

    Dies sei, wie sich aus dem Hinweisbeschluss des BAG vom 25. Februar 2015 zum Az. 10 AZR 913/13 (Anlage K 14, Bl. 226 ff. d.A.) ergebe, unwirksam.

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Anlage K 15) hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrags im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden konnten.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    b) Eine andere Sichtweise ist auch nicht aufgrund des Hinweisbeschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.02.2015 zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 geboten (Bl. 239 ff. d. A.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 4 Sa 415/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Dass dies nicht zulässig sei, ergebe sich auch aus einem Hinweisbeschluss des 10. Senats in dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Steinkohle Bergbau).

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil nach dem Wortlaut des Tarifvertrags es im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.

  • ArbG Hamburg, 29.06.2016 - 8 Ca 77/15

    Betriebsübergang im Zuge einer Unternehmensaufspaltung - Zuordnung der

    Dies sei, wie sich aus dem Hinweisbeschluss des BAG vom 25. Februar 2015 zum Az. 10 AZR 913/13 (Anlage K 14, Bl. 226 ff. d.A.) ergebe, unwirksam.

    In dem Hinweisbeschluss zu dem Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Anlage K 15) hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrags im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.

  • LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16

    Verhältnis von Unternehmensaufspaltung und Betriebsübergang

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2015 - 10 AZR 913/13 -, Anlage K 15 - Bl. 194 d.A.) hatte im dortigen Fall Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrages im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungscenter versetzt werden können.
  • LAG Hamburg, 18.09.2017 - 7 Sa 82/16

    Verhältnis von Aufspaltung eines Unternehmens und Betriebsübergang

    In dem Hinweisbeschluss zum Revisionsverfahren 10 AZR 913/13 (Anlage K 15 = Bl. 173ff d.A.) hatte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts Bedenken, weil es nach dem Wortlaut des Tarifvertrags im freien Belieben der Arbeitgeberin stand, die Arbeitnehmer zu benennen, die in das Mitarbeiterentwicklungszentrum versetzt werden können.
  • LAG Hamburg, 07.11.2016 - 8 Sa 12/16

    Verhältnis von Aufspaltung eines Unternehmens und Betriebsübergang

  • LAG Hamburg, 15.03.2017 - 8 Sa 75/16

    Aufspaltung - Unternehmensübergang - Betriebsübergang

  • LAG Hamburg, 15.03.2017 - 8 Sa 43/16

    Aufspaltung - Unternehmensübergang - Betriebsübergang

  • LAG Hamburg, 26.04.2016 - 4 Sa 2/16
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.2016 - 6 Sa 427/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

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