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   BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93   

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https://dejure.org/1994,2381
BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93 (https://dejure.org/1994,2381)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 10 AZR 937/93 (https://dejure.org/1994,2381)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 (https://dejure.org/1994,2381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist - Abfindung - § 613a BGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4; BGB § 613a; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Chemischen Industrie § 17
    Tarifliche Ausschlußfristen: Geltung bei Abfindungsansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber aus Anlaß eines Betriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1883
  • NZA 1995, 742
  • BB 1995, 521
  • DB 1995, 379
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93
    Aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Bestimmung, alsbald Klarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen, ob und welche Ansprüche zwischen ihnen bei Beendigung ihrer arbeitsvertraglichen Beziehungen noch bestehen (BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), ist aber abzuleiten, daß der Fall des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB im Hinblick auf den bisherigen Arbeitgeber als Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag zu werten ist.
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93
    Es entspricht dem Schutzzweck des § 613 a BGB sicherzustellen, daß erworbene Rechtspositionen infolge des Betriebsübergangs nicht geschmälert werden (BAG Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP Nr. 49 zu § 615 BGB).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93
    Zwar läuft die Ausschlußfrist für den Zahlungsanspruch nicht, solange der Arbeitgeber eine erforderliche Abrechnung unterläßt (BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen); der Lauf der tariflichen Ausschlußfrist für den Zahlungsanspruch wird jedoch dann nicht mehr gehemmt, wenn der Abrechnungsanspruch selbst nicht innerhalb der Ausschlußfrist geltend gemacht wird.
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93
    Der allgemeine anerkannte Grundsatz, daß Ausschlußfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen eng auszulegen sind (BAG Urteil vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - AP Nr. 113 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Eine solche Zahlungsaufforderung macht keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber mangels Erfüllbarkeit nicht zur Zahlung verpflichtet ist, zumal dann, wenn - wie hier - der streitige Anspruch zusätzlich durch Klage zu verfolgen ist (vgl. BAG 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 25; 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105; vgl. zu einer einstufigen Ausschlussfrist auch Senat 19. April 2005 - 9 AZR 160/04 -).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Der von Ausschlußfristen ausgehende Druck, Ansprüche zügig geltend zu machen, soll für den jeweiligen Anspruchsschuldner alsbald Klarheit darüber schaffen, welche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis er noch zu erfüllen hat (BAG Urteil vom 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP Nr. 126 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 c der Gründe; BAGE 73, 54, 58 = AP Nr. 124 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    c) Soweit der Kläger darauf verweist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tarifliche Ausschlussfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen eng auszulegen sind (10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105), hilft ihm dies nicht weiter.
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

    Allerdings unterliegt auch der Abrechnungsanspruch selbst ggf. solchen Ausschlussfristen (BAG 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - zu II 1 d der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 64) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

    Eine solche Zahlungsaufforderung macht keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber noch nicht zur Zahlung verpflichtet ist (vgl. für zweistufige Ausschlussfristen BAG 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 105; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 25; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24).
  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

    Der Übernehmer wird neuer Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis (BAG Urteil vom 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP Nr. 126 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 c der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    Der Übernehmer wird insgesamt neuer Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 30.02.1997 aaO.; BAG, Urteil vom 10.08.1994 - 10 AZR 937/93 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 105).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 173/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - Begriff des positiven Betriebsergebnisses -

    Allerdings unterliegt auch der Abrechnungsanspruch selbst ggf. solchen Ausschlussfristen (BAG 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - zu II 1 d der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 64) .
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