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   BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17   

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https://dejure.org/2017,30648
BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 (https://dejure.org/2017,30648)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 (https://dejure.org/2017,30648)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 (https://dejure.org/2017,30648)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, §§ 305 ff. BGB, Art. 229 § 5 EGBGB, § 315 BGB, § 561 ZPO, § 145 BGB, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht; Abschlagszahlungen als unselbstständige Rechnungsposten für die noch zu erstellende Gesamtleistung; Betriebliche Übung als Abspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Gerichtliche Billigkeitskontrolle bei ...

  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • rewis.io

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung; billiges Ermessen; betriebliches Entlohnungssystem

  • rechtsportal.de

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgratifikation - und das billige Ermessen des Arbeitgebers

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen - Leistungsbestimmungsrecht & Freiwilligkeitsvorbehalt?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .

    Ob die vom Arbeitgeber vorgenommene Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 147, 322) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42, BAGE 147, 322) .

    Der Senat kann diese grundsätzlich den Tatsachengerichten obliegende Prüfung im Streitfall jedoch ausnahmsweise selbst vornehmen, weil die für die Beurteilung maßgeblichen Tatsachen festgestellt sind (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42, BAGE 147, 322) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Die Bezeichnung der Gratifikation als "freiwillige Leistung" schließt -  wovon auch die Beklagte ausgeht  - den Rechtsanspruch auf die Leistung ebenso wenig aus wie die Formulierung "derzeit" (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 22 mwN) .

    Soweit der Senat erkannt hat, der Arbeitnehmer könne aus der mehrmaligen vorbehaltlosen Auszahlung einer Gratifikation auf ein verbindliches Angebot des Arbeitgebers iSv. § 145 BGB schließen, in jedem Kalenderjahr eine Sonderzahlung zu leisten (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 18) , bezog sich dies auf eine Konstellation, in der es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlte.

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum führt - anders als die Revision meint - nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (ebenso zum Direktionsrecht BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    b) Die Regelungen zur Gestaltung der Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sind nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 5 EGBGB anzuwenden, obwohl der Arbeitsvertrag bereits im Jahr 1999 geschlossen wurde (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Der Vorschussnehmer erhält Geld für eine Forderung, die entweder noch nicht oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist (BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 21, BAGE 150, 286) .
  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Dabei kommt ein Anspruch auf Rückzahlung in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    Sie dokumentieren den konkret abgerechneten Lohn, bestimmen aber nicht den Anspruch (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 19 zur Bezeichnung einer Vergütung als "Tariflohn") .
  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 623/97

    Urlaubsentgelt eines Lizenzfußballspielers

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17
    b) Überdies können "Abschläge" zwar als Geldzahlungen auf den bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohn verstanden werden (BAG 8. Dezember 1998 - 9 AZR 623/97 - zu I 4 d der Gründe) .
  • LAG Hamburg, 12.12.2016 - 8 Sa 43/15

    Weihnachtsgratifikation - Leistungsbestimmung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Die Bezeichnung als "freiwillige Leistung" schließt den Rechtsanspruch auf die Zahlung nicht aus (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 19) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Ansatzpunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. etwa BAG 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 17 mwN).

    (2)Die Sondervereinbarung ist deshalb nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen auszulegen (siehe oben unter Ziff. 2 a aa (1); BAG 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 17 mwN).

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa auf Grund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - NZA 2012, 37; BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - BeckRS 2017, 133351 - Rn. 34) .

    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa auf Grund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - NZA 2012, 37; BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - BeckRS 2017, 133351 - Rn. 34) .

  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 9 Sa 497/17

    Ablösung des Bezugsrechts auf Hausbrandkohlen durch einen Anspruch auf

    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa auf Grund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - NZA 2012, 37; BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - BeckRS 2017, 133351 - Rn. 34) .
  • ArbG Köln, 07.09.2018 - 18 Ca 1410/18

    Intransparenz eines Freiwilligkeitsvorbehalts § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Denn nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist eine Formulierung, wonach eine Leistung "freiwillig" erfolgt, von einem um Verständnis bemühten Arbeitnehmer im Zweifel nur als Hinweis zu verstehen, dass sich der Arbeitgeber zur Leistung bereit erklärt, ohne dazu bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verpflichtet zu sein (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 03. September 2014 - 5 AZR 1020/12 -, Rn. 30, juris; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -, BAGE 139, 156-167, Rn. 23; Urteil vom 08. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 -, BAGE 136, 294-301, Rn. 19).

    Wollte man der Bezeichnung der jährlichen Leistung in den jeweiligen Entgeltabrechnungen keinerlei vertraglichen Erklärungswert beimessen (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung einer Abrechnung: BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 25, juris), fehlt es ebenfalls an einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17

    Jahressonderzahlung - arbeitsvertragliche Regelung - Begründung eines

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (stRspr., BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 16, juris).

    Ob der Kläger seinen Anspruch auch auf eine betriebliche Übung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris) stützen könnte, kann danach dahinstehen.

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 406/18

    Aufrechnung - Garantiebetrag einer tariflichen Erfolgsbeteiligung -

    Dabei kommt ein Anspruch auf Rückzahlung in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 26; BGH 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11 - Rn. 10 mwN) .
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa auf Grund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - NZA 2012, 37; BAG 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 - BeckRS 2017, 133351 - Rn. 34) .
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17

    Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen

    Vielmehr müssen bestimmte Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch künftig verbindlich sein soll ( BAG, 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - Rn. 31; BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 28).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht dies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung lediglich die Höhe der aktuellen Vergütung wiedergibt, Ansprüche aber nicht festlegt (zuletzt BAG, Urteil vom 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 25, juris), verneint.
  • LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17

    Parallelverfahren zu LAG Hamm v. 25.09.2018 9 Sa 559/17

  • LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17

    Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung

  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

  • LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16

    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Zahlung eines Zuschlags für

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