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   VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849   

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https://dejure.org/2012,377
VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849 (https://dejure.org/2012,377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2012 - 10 B 08.2849 (https://dejure.org/2012,377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 10 B 08.2849 (https://dejure.org/2012,377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bewilligung einer Reisekostenentschädigung bei Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur mündlichen Verhandlung;Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Justiz vom 1. August 1977 über Reisekostenentschädigungen an mittellose Personen

  • openjur.de

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit abgeschlossener polizeilicher Maßnahmen; mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen in einem Polizeibus war rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter als Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter als Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen in einem Polizeibus war rechtswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Demonstrant durfte nicht mehrere Stunden in Polizeibus festgehalten werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Maßnahme als Grundrechtsverletzung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mehrstündiges Festhalten in einem Polizeibus war rechtswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Stundenlanges Einsperren eines Demonstranten in Gefangenentransporter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehrstündiges Festhalten eines Demonstranten im Polizeibus rechtswidrig - Festhalten in abgestelltem Gefangenentransporter stellt Verletzung des Grundrechts auf Freiheit dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 GG; § 17 a GVG; Polizeirecht

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen im Polizeibus ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 444
  • DÖV 2012, 816
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist in einem Urteil vom 25. Oktober 1988 (VGH n.F. 42, 12; vgl. auch BVerfG v. 13.12.2005 Az. 2 BvR 447/05 RdNr. 58 f.) davon ausgegangen, dass für die Frage, ob Maßnahmen während der Ingewahrsamnahme rechtmäßig sind, derselbe Rechtsweg wie für die gerichtliche Überprüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit (und Fortdauer) der Ingewahrsamnahme gegeben ist, nämlich die richterliche Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts gemäß Art. 17 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 PAG.

    So kann etwa die Anordnung einer Ingewahrsamnahme durchaus rechtmäßig sein, während einzelne Maßnahmen während des Vollzugs sich als rechtswidrig erweisen können, ohne dass von einem Durchschlagen dieses Mangels auf die Freiheitsentziehung als solche ausgegangen werden muss (vgl. BVerfG vom 13.12.2005 a.a.O. RdNr. 63).

    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG vom 13.12.2005 a.a.O. RdNr. 55).

    Diese allgemeine Erkenntnis ersetzt jedoch nicht die Aufklärung des konkret in Rede stehenden Sachverhalts (vgl. BVerfG vom 13.12.2005 a.a.O. RdNr. 45).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Während eine Freiheitsbeschränkung nur dann vorliegt, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich zugänglich ist, ist der Tatbestand einer Freiheitsentziehung dann verwirklicht, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166 RdNr. 114).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 20.4.1994 DVBl 1994, 1192; Kopp/Schenke, VwGO, RdNr. 129 zu § 113 VwGO) genügt dafür jedes nach vernünftigen Erwägungen nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Im vorliegenden Fall kann dem Kläger das für seine Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Rehabilitationsinteresse nicht abgesprochen werden.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein ideelles Feststellungsinteresse auch in Betracht kommen, wenn die in Frage stehende Maßnahme den Kläger objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Bereich beeinträchtigt hat (vgl. BVerwG vom 23.3.1999 NVwZ 1999, 991).Hierzu zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG vom 29.4.1997 NJW 1997, 2534).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG vom 5.12.2001 BVerfGE 104, 220 RdNr. 33).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849
    Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 23. Juni 2005 (NVwZ-RR 2006, 254) offensichtlich von einer diesbezüglichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ausgegangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    Die von dem Kläger angestrebte Feststellung setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung des Bustransportes eine über den Gewahrsam und die Fesselung hinausreichende Beschränkung des Klägers begründete (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.01.2012 - 10 B 08.2849 -, juris Rn. 32), die in die von ihm geltend gemachten Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG eingriff.
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in

    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 -2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).

    Eine Freiheitsentziehung liegt nämlich nur dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 44 unter Hinweis auf BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; vgl. auch BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 20).

  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Wegen des engen Sachzusammenhangs ist zwar grundsätzlich das Amtsgericht auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung während einer Ingewahrsamnahme zuständig, wenn dies zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich ist (BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - NJW 1989, S. 1754 f.; B.v. 1.8.2016 - 10 C 16.637 - juris Rn. 3), die gemäß Art. 97 i.V.m. Art. 98 PAG n.F. (die im Wesentlichen den Vorgängerregelungen Art. 17 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 PAG a.F. entsprechen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (offengelassen BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27, 32).

    Dabei kann offenbleiben, ob man die streitbefangenen "Maßnahmen" als eigenständige polizeiliche Verwaltungsakte mit entsprechendem Regelungsgehalt i.S.d. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG oder als (bloße) Realakte im Rahmen des Vollzugs des polizeilichen Gewahrsams einstuft (BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 18.11.2021 - 1 S 803/19 - juris Rn. 26).

    Ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kommt in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a. - juris Rn. 36; BVerfG, B.v. 3.2.1999 - 2 BvR 804/97 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).

    Hierzu zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 35).

    Dabei führen bloße Unannehmlichkeiten oder Beschwernisse noch nicht zu Grundrechtseingriffen, sondern sind grundsätzlich noch hinzunehmen (BayVGH, U.v. 27.1.2012 - a.a.O. - juris Rn. 38; OLG München, B.v. 2.10.2008 - 34 Wx 10/08 - juris Rn. 32; OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 22).

  • OVG Hamburg, 08.06.2018 - 4 Bf 103/17

    (Kein) feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bezüglich des intimen Kontakts einer

    Das Berufungsgericht übersieht nicht, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Januar 2012, in dem es um die Feststellung der Rechtmäßigkeit u.a. eines mehrstündigen Festhaltens in einem Polizeibus, ohne transportiert zu werden, im Rahmen einer Ingewahrsamnahme, deren Rechtswidrigkeit bereits vom Landgericht festgestellt worden war, ging, entschieden hat, dass dem Rechtsschutzbedürfnis des dortigen Klägers durch die landgerichtliche Entscheidung nicht genüge getan sei; er habe Art und Weise des Gewahrsams zu einem eigenen Streitgegenstand gemacht (10 B 08.2849, BayVBl 2012, 657, juris 31, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten

    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO scheidet aus, da es sich bei der im Berufungsverfahren noch angegriffenen und zwischenzeitlich erledigten polizeilichen Maßnahme - der Verweigerung eines Toilettengangs - um einen bloßen Realakt bei Vollzug des polizeilichen Gewahrsams handelt (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.01.2012 - 10 B 08.2849 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2434/12

    Polizeiliches Vorgehen am Tag der offenen Tür des Kreises Euskirchen gegen einen

    Denn beide Betrachtungen führen zum gleichen Ergebnis, weil sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Klagearten praktisch nicht unterscheiden; in jedem Fall ist ein berechtigtes Feststellungsinteresse erforderlich und eines Vorverfahrens bedarf es ebenso wenig wie - bei noch nicht bestandskräftig gewordenem Verwaltungsakt - der Einhaltung einer Klagefrist, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 27. Januar 2012 - 10 B 08.2849 - Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 18 K 3554/11 -, beide , Rachor , a.a.O., Abschnitt L Rdnr. 70 f.; a.A. Kopp/Schenke , a.a.O., § 113 Rdnr. 99.

    Dies lässt sich hier jedoch weder für die für das polizeiliche Handeln regelmäßig maßgebliche ex-ante-Sicht, vgl. u.a. BayVGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - 10 B 08.2849 -, , noch aus heutiger Sicht feststellen.

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Folglich scheidet eine Fortsetzungsfeststellungsklage insoweit aus und Rechtschutz ist über eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.2022 - 1 S 1724/20 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.01.2012 - 10 B 08.2849 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG München, 16.06.2021 - M 23 K 21.3175

    Verweisung an ordentliche Gerichtsbarkeit für Freiheitsentziehung nach dem PAG

    Denn die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch auf solche Maßnahmen, die der Zweck der Freiheitsentziehung oder die Ordnung im Gewahrsam aus polizeilicher Sicht erfordern (vgl. hierzu BVwerG, B.v. 8.1.1988 - 1 B 168/87 - NJW 1989, 1048; BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 8801491 - juris; a.A. OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - NVwZ-RR 2006, 54; ausdrücklich offengelassen: BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27; vgl. zum diesbezüglichen Streitstand Löffelmann in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, 17. Edition, Stand: 1.9.2021, Art. 97 PAG n.F. Rn. 24).
  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1456

    Untersagung einer öffentlichen Vergnügung

    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BVerfG, B.v. 3.2.1999 - 2 BvR 804/97 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1494

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer

    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BVerfG, B.v. 3.2.1999 - 2 BvR 804/97 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).
  • VG Meiningen, 19.03.2013 - 2 K 278/12

    Eingitterung eines Auftaktkundgebungsplatzes als imperative Maßnahme,

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