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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14   

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https://dejure.org/2014,15304
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14 (https://dejure.org/2014,15304)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2014 - 10 B 10320/14 (https://dejure.org/2014,15304)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 10 B 10320/14 (https://dejure.org/2014,15304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Stellenbesetzung eines Landgerichtspräsidenten kann dauern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Präsidentenstelle - Trierer Landgericht bleibt vorerst ohne Führung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

  • focus.de (Pressemeldung, 04.07.2014)

    Justiz: Neue Chance für Gegenkandidaten am Landgericht Trier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 809
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. März 2007 - 4 S 339/07 - OVG Lüneburg, Beschluss v. 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - alle Beschlüsse juris).

    Dies bedeutet, dass dem Beigeladenen durch die für ihn erstellte zeitnahe Anlassbeurteilung gegenüber dem Antragsteller kein dessen Bewerbungsverfahrensanspruch tangierender Vorteil dadurch erwachsen darf, dass bei dem Beigeladenen neuere Erkenntnisse in die Beurteilung einfließen konnten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. März 2007, a.a.O.).

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 15. März 2007 (Az:. 4 S 339/07; juris), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006 (Az.: 1 B 195/06, juris) und des OVG Lüneburg vom 4. September 2008 (Az.: 5 ME 291/08, juris) verweist, ist ihm entgegenzuhalten, dass die dortigen Fälle von hier nicht vorliegenden Besonderheiten geprägt waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange im Einzelfall ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, juris), zumal die Annahme der regelmäßigen Aktualität einer Beurteilung für einen längeren Zeitraum dem Ziel der Bestenauslese nicht zuwiderläuft, sondern gerade auch dazu bestimmt ist, diesem Ziel zu dienen.

    Der Tatsache, dass nur in eine zeitnah erstellte Beurteilung Erkenntnisse aus der jüngsten Zeit eingestellt werden können, ist gegebenenfalls auf der Ebene der Auswahlentscheidung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26. Januar 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Die für den Leistungsvergleich herangezogenen Beurteilungen müssen aussagekräftig, d.h. aktuell und hinreichend differenziert sowie weitestgehend vergleichbar sein (vgl. die stRspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07 , juris; BVerwGE 140, 83 ).

    Es entspricht dem nicht von der Hand zu weisenden Erfahrungssatz, dass vielfach nach einer Beförderung das Gesamturteil um eine Notenstufe schlechter ausfällt (Beschluss des Senats vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07 -, juris).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch trägt in Form eines grundrechtsgleichen Rechts dem berechtigten Interesse des Beamten oder Richters an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung (stRspr, vgl. z.B. BVerwGE 140, 83).

    Die für den Leistungsvergleich herangezogenen Beurteilungen müssen aussagekräftig, d.h. aktuell und hinreichend differenziert sowie weitestgehend vergleichbar sein (vgl. die stRspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07 , juris; BVerwGE 140, 83 ).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. März 2007 - 4 S 339/07 - OVG Lüneburg, Beschluss v. 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - alle Beschlüsse juris).

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 15. März 2007 (Az:. 4 S 339/07; juris), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006 (Az.: 1 B 195/06, juris) und des OVG Lüneburg vom 4. September 2008 (Az.: 5 ME 291/08, juris) verweist, ist ihm entgegenzuhalten, dass die dortigen Fälle von hier nicht vorliegenden Besonderheiten geprägt waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber hinreichend aktuell sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. März 2007 - 4 S 339/07 - OVG Lüneburg, Beschluss v. 4. September 2008 - 5 ME 291/08 - alle Beschlüsse juris).

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 15. März 2007 (Az:. 4 S 339/07; juris), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006 (Az.: 1 B 195/06, juris) und des OVG Lüneburg vom 4. September 2008 (Az.: 5 ME 291/08, juris) verweist, ist ihm entgegenzuhalten, dass die dortigen Fälle von hier nicht vorliegenden Besonderheiten geprägt waren.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Darüber hinaus kann dahingestellt bleiben, ob die Berücksichtigung der Bewerbung des Beigeladenen in jeder Hinsicht den Kriterien gerecht wird, die das Bundesverwaltungsgericht für den Bewerbungsverfahrensanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Deshalb führen nach einer Beförderung gleichbleibende Leistungen im neuen Amt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung im neuen Amt mit einer schlechteren Note schließt (Beschluss des Senats vom 12. September 2000 - 10 A 11056/00 -, juris).
  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Darüber hinaus schränkt die Sperrfrist die Möglichkeit des Dienstherrn ein, eine Anlassbeurteilung gezielt auf eine Auswahlentscheidung zuzuschneiden (vgl. zur hinreichenden Aktualität einer sogar bis zu drei Jahre alten Beurteilung z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14.OVG - OVG Saarland, Beschluss v. 26. Oktober 2012 - 1 B 219/12 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 - alle Beschlüsse juris und m.w.N.; vgl. ferner § 22 Abs. 1 Satz 2 Bundesbeamtengesetz, wonach das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, die auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen erfolgt, höchstens drei Jahre zurückliegen darf).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
    Darüber hinaus schränkt die Sperrfrist die Möglichkeit des Dienstherrn ein, eine Anlassbeurteilung gezielt auf eine Auswahlentscheidung zuzuschneiden (vgl. zur hinreichenden Aktualität einer sogar bis zu drei Jahre alten Beurteilung z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14.OVG - OVG Saarland, Beschluss v. 26. Oktober 2012 - 1 B 219/12 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 - alle Beschlüsse juris und m.w.N.; vgl. ferner § 22 Abs. 1 Satz 2 Bundesbeamtengesetz, wonach das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, die auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen erfolgt, höchstens drei Jahre zurückliegen darf).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 B 10430/14

    Anspruch auf Beförderungsdienstposten - vorläufiger Rechtsschutz - Bedeutung der

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01

    Dienstliche Beurteilung - Übernahme durch den Endbeurteiler

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273 und OVG Koblenz Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 ).

    Wenn sich dagegen bei dem Mitbewerber weder der Zuschnitt der Aufgaben oder deren Qualität verändert haben noch Anhaltspunkte für eine - dadurch bedingte - ins Gewicht fallende Veränderung in seinem Leistungsvermögen bestehen, gibt es keinen Grund, auch bei größeren Zeitdifferenzen in der Relation zwischen einer jüngeren Anlassbeurteilung und der letzten Regelbeurteilung die Letztgenannte als für den Leistungsvergleich untauglich anzusehen (so etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 bei einer Differenz von etwas mehr als eineinhalb Jahren).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273 und OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 ).

    Wenn sich dagegen bei dem Mitbewerber weder der Zuschnitt der Aufgaben oder deren Qualität verändert haben noch Anhaltspunkte für eine - dadurch bedingte - ins Gewicht fallende Veränderung in seinem Leistungsvermögen bestehen, gibt es keinen Grund, auch bei größeren Zeitdifferenzen in der Relation zwischen einer jüngeren Anlassbeurteilung und der letzten Regelbeurteilung die Letztgenannte als für den Leistungsvergleich untauglich anzusehen (so etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 bei einer Differenz von etwas mehr als eineinhalb Jahren).

  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst das Recht eines Bewerbers um eine Beförderungsstelle auf eine faire und chancengleiche Behandlung unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens sowie darauf, dass der Dienstherr über die Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei und unter Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 19 Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - niedergelegten Grundsatzes der Bestenauslese ("Leistungsgrundsatz") allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 16.3.2017 - 10 B 11626/16 -, IÖD 2017, 98 und juris Rn. 9 f., vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14 -, IÖD 2014, 212 und juris Rn. 4 ff., vom 14.9.2017 - 2 B 11207/17 -, juris Rn. 10 m.w.N. und vom 29.8.2016 - 2 B 10648/16 -, juris Rn. 5).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die einschlägigen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, ob der gesetzliche Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt worden sind, ob von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, ob die allgemein gültigen Wertungsmaßstäbe beachtet worden sind und ob sich der Dienstherr nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, juris Rn. 5).

    Ihnen kommt bei einer Auswahlentscheidung regelmäßig vorrangige Bedeutung zu, wobei für den Leistungsvergleich in erster Linie das abschließende Gesamturteil maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, DRiZ 2013, 106 und juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris Rn. 20, 22; OVG RP, Beschlüsse vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, juris, vom 14.9.2017 - 2 B 11207/17.OVG -, juris Rn. 10 und vom 1.7.2015 - 2 B 10498/15 -, juris Rn. 11).

    Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für sich genommen hinreichend aktuell sind, die ihnen jeweils zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume ausreichend lang sind, um eine verlässliche Aussage zur Leistung, Eignung und Befähigung der Beurteilten zuzulassen, und keine sachlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich gerade die unterschiedlichen Beurteilungszeiträume zum Vor- oder Nachteil eines Bewerbers ausgewirkt haben (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, esovg, vom 24.6.2016 - 10 B 10278/16.OVG -, m.w.N. und vom 21.8.2017 - 2 B 11290/17.OVG -, esovg Rn. 10 ff.).

    Dies ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen (vgl. Nr. 7.9. Beurteilungs-VV) und führt regelmäßig dazu, dass die erste Beurteilung in einem höheren Statusamt selbst bei gleichbleibenden Leistungen zu einer niedrigeren Gesamtbeurteilung führt (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, IÖD 2014, 212 und juris Rn. 18 und vom 23.5.2007 - 10 B 10318/07.OVG -, esovg).

    Daraus folgt, dass die Beibehaltung der früheren Note nur bei einer deutlichen Verbesserung der Beurteilungsgrundlagen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, IÖD 2014, 212 und juris Rn. 22); dies ist vom Dienstherrn im Beurteilungstext zu begründen.

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann der Antragsteller deshalb auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung eines ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14 -, IÖD 2014, 212 und juris Rn. 6), so dass die Beurteilung des ausgewählten Bewerbers zur inzidenten Überprüfung gestellt werden kann.

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Leistungssprung oder -abfall in einer nachfolgenden dienstlichen Beurteilung zu begründen und ggf. zu plausibilisieren ist (vgl. nur OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 Rn. 16 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 1120/19 - DÖD 2020, 185 Rn. 105 ff.).

    Diese Steigerung und auch das damit erreichte absolute Spitzenniveau der dienstlichen Beurteilung ist angesichts des zu beurteilenden Zeitraums von immerhin ca. zweieinhalb Jahren und des unverändert gebliebenen Statusamtes des Beigeladenen (vgl. zu diesen Aspekten OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 Rn. 16 ff.) sowie seiner langjährigen Berufserfahrung nicht unplausibel.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Der Senat hat sich in der Vergangenheit - ebenso wie der für den Bereich der Bundesbeamten zuständige 10. Senat - bereits mit dem Problem sich unterscheidender Beurteilungszeiträume in einer Bewerberkonkurrenz befasst (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. März 2007 - 2 B 10167/07.OVG -, juris, und vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, AS 42, 437 ff. ).

    Eine andere Frage ist es, ob die einem Beamten in seiner Regelbeurteilung attestierte Leistungssteigerung wegen eines zu kurzen Zeitraumes seit der letzten Beurteilung plausibel ist (vgl. zu dieser Problematik allgemein: OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, AS 42, 437 [444 ff.]).

    Richtig ist, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Notenanhebung, die auf der Grundlage von in einem relativ kurzen Zeitraum erbrachten Leistungen erfolgt, einer besonderen Plausibilisierung bedarf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014, a.a.O.).

  • VG Mainz, 19.03.2019 - 4 L 105/19

    Keine Ausbildung zu Polizisten bei charakterlichen Bedenken

    Die im Rahmen dieser Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, BVerwGE 83, 200-201, juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2016 - 10 B 10215/16

    Umfang des Akteneinsichtsrechts in einem beamtenrechtlichen

    Maßgebliche Grundlage für eine dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragende Personalentscheidung sind die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung, Befähigung sowie die Eignung der Bewerber (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07.OVG -, juris Rn. 13 ff; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Die unterschiedliche Länge hebt die Vergleichbarkeit der Beurteilungen solange nicht auf, wie ein Qualifikationsvergleich nach dem Bestenauslesegrundsatz ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, LS 5 und Rn. 59, juris; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 -, Rn. 9, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -, Rn. 37, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, Rn. 11, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Dies ist unter Leistungsgesichtspunkten nicht zu beanstanden, da einem Regelbeurteilungssystem grundsätzlich höhere Aussagekraft zukommt als einem Anlassbeurteilungssystem (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, NVwZ-RR 2013, 267 und OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, NVwZ-RR 2014, 809).
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    2015, 58 m. w. N.; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809).

    Die unterschiedliche Länge von Beurteilungszeiträumen schließt die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht aus, solange auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach dem Bestenauslesegrundsatz ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (vgl. Beschlüsse des Senats, ebenda; s. a. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 13; HessVGH, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 B 1191/12 - juris; OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 6 B 1473/20
  • VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16

    Konkurrentenstreit einer beamtenrechtlichen Beförderung; Offenlassen der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 142/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - 6 B 1461/19

    Dienstliche Beurteilung; im Wesentlichen gleich; Gesamturteil

  • VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen

  • VGH Hessen, 26.07.2016 - 1 B 883/16

    Aufhebung dienstlicher Beurteilungen während eines laufenden Auswahlverfahrens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2015 - 2 A 10578/14

    Vereinbarkeit von Abstimmungsgesprächen und Rangfolgefestlegungen mit dem

  • VG Trier, 03.01.2018 - 7 L 14107/17

    Auswahlverfahren zur Besetzung von Ausbildungsstellen zum Brandmeister muss in

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

  • VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14

    Aktueller Leistungsvergleich bei Beförderung erforderlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 1 B 260/17

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber i.R.d.

  • VG Düsseldorf, 03.06.2022 - 2 L 2722/21

    - Konkurrentenstreit - Kausalität eines Defizits der dienstlichen Beurteilung für

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

  • VG Aachen, 07.02.2017 - 1 L 1070/16

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Begründung; plausibel

  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 12 B 82/18

    Stellenbesetzung; Richter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2019 - 6 B 1574/18

    Anspruch eines Brandmeisters auf Freihaltung von zwei Beförderungsstellen im

  • VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 2 E 14.1532

    Recht der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst

  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 6 A 3373/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Neuerstellung einer dienstlichen

  • VG Berlin, 26.01.2015 - 28 K 166.14
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