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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,3172
OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11.OVG (https://dejure.org/2012,3172)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11.OVG (https://dejure.org/2012,3172)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 10 B 11430/11.OVG (https://dejure.org/2012,3172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Nr 9.1 FeV, Anl 4 Vorbem 3 FeV, § 3 Abs 1 S 1 StVG
    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer unbewussten Amphetaminaufnahme

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geltendmachung einer unbewussten Amphetamin- / Ecstasyaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Fahrerlaubnisentziehung bei der Geltendmachung einer unbewussten Aufnahme des nachweislich konsumierten Betäubungsmittels durch einen Fahrerlaubnisinhaber

  • blutalkohol PDF, S. 140
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Fahrerlaubnisentziehung bei der Geltendmachung einer unbewussten Aufnahme des nachweislich konsumierten Betäubungsmittels durch einen Fahrerlaubnisinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Drogen im Straßenverkehr - Polizei kann den Führerschein sofort einziehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 447
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11
    Besonderheiten des Einzelfalles, die gegebenenfalls ausnahmsweise eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. dazu Nr. 3 der Vorbemerkung Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung sowie den Beschluss des Senats vom 25. Juli 2008 - 10 B 10646/08 -, Blutalkohol 45 [2008], 418), sind demgegenüber nicht ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    vgl. dazu OVG S.-A., Beschluss vom 28. Februar 2007 1 M 219/06 , juris, Rdnr. 3; im Ansatz anders OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25. Januar 2012 10 B 11430/11 , juris, Rdnr. 2, und Bay. VGH, Beschluss vom 31. Mai 2007 11 C 06.2695 , juris, Rdnr. 19 f.: atypischer Umstand im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. März 2011 16 B 144/11 , vom 5. Juli 2010 16 E 1040/09 und vom 18. Februar 2008 - 16 B 2113/07 ; siehe auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25. Januar 2012 10 B 11430/11 , juris, Rdnr. 3; OVG M.-V., Beschluss vom 4. Oktober 2011 1 M 19/11 , juris, Rdnr. 8 (= NJW 2012, 548); Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 11 CS 07.2905 , juris, Rdnr. 15.

  • VG Trier, 05.01.2016 - 1 L 3706/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Konsum harter Drogen

    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris; betreffend Kokain: Urteil vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99 -, juris).

    Es fehlt angesichts dessen bereits im Ansatz an nachvollziehbaren Angaben zu einer unbewussten Einnahme (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 B 11430/11 -).

  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Dabei sind wegen der großen Gefahren, die von Hartdrogen und von Hartdrogen konsumierenden Autofahrern - wie hier - ausgehen, hohe Anforderungen an die Substantiierung zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2017 - 12 ME 26/17 - und OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 B 11430/11 -, juris; Beschluss des Gerichts vom 11. Juli 2018 - 7 B 2621/18 - Vnb.).

    "Dabei sind in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von harte Drogen konsumierenden Fahrerlaubnisinhabern ausgehen, hohe Anforderungen an die Plausibilität der Einlassung zu stellen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 -, a. a. O.).".

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