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   VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455   

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https://dejure.org/2016,28521
VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455 (https://dejure.org/2016,28521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2016 - 10 B 14.2455 (https://dejure.org/2016,28521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 10 B 14.2455 (https://dejure.org/2016,28521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 76 PAG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1
    Polizeirecht: Kostenhaftung nach Abschleppen eines Pkw, wenn das Halteverbot im privaten Interesse eingerichtet wurde | Nr. 5 KG; Leistungsbescheid über Kosten der Abschleppung eines PKW; Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone durch Umzugsunternehmen; Verhältnis der ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 76 PAG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 KG
    Polizeirecht: Kostenhaftung nach Abschleppen eines Pkw, wenn das Halteverbot im privaten Interesse eingerichtet wurde | Leistungsbescheid über Kosten der Abschleppung eines PKW; Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone durch Umzugsunternehmen; Verhältnis der ...

  • rewis.io

    Keine Kostenauferlegung gegen Umzugsunternehmen für Abschleppen von PKW

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 76 PAG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 KG
    Polizeirecht: Kostenhaftung nach Abschleppen eines Pkw, wenn das Halteverbot im privaten Interesse eingerichtet wurde | Leistungsbescheid über Kosten der Abschleppung eines PKW; Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone durch Umzugsunternehmen; Verhältnis der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Im vorliegenden Zusammenhang kommt es also nicht darauf an, in welcher Position sich die von einem Mitarbeiter der Klägerin aufgestellten Halteverbotsschilder im Zeitpunkt der Abstellung des PKW befanden und ob die von der Rechtsprechung verlangte sog. Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 17.4.2008 - 10 B 08.449 - juris; BVerwG, U. v. 11.12.1996 - 11 C 15.96 - BVerwGE 102, 316) eingehalten worden war oder nicht.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Ein Rechtsunterworfener muss in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, B. v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104, 119).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit einer Eingriffsnorm zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, Gesetzestatbestände stets mit genau erfaßbaren Maßstäben zu umschreiben; er ist aber gehalten, Eingriffsregelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B. v. 26.09.1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168, 181).
  • VG Ansbach, 28.02.2002 - AN 5 K 01.01725
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Für polizeiliche Maßnahmen der unmittelbaren Ausführung bestimmt jedoch gerade Art. 9 Abs. 2 PAG die (ausschließliche) Kostenschuldnerschaft der nach Art. 7, 8 PAG verantwortlichen Personen (Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 10. Aufl. 2010, Art. 76 Rn. 3 u. Art. 9 Rn. 13 unter Verweis auf die Vollz. B. zu Art. 9 PAG Nr. 9.3; als obiter dictum: VG Ansbach, U. v. 28.2.2002 - AN 5 K 01.01725 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.03.2007 - 24 ZB 06.597
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Die Einrichtung der Halteverbotszone diente hier auch dazu, dem zwar verbotenen, gleichwohl häufig praktizierten Parken auf der Straße ("in zweiter Reihe") vorzubeugen und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen für den Straßenverkehr im Sinne der Aufrechterhaltung seiner "Sicherheit und Leichtigkeit" auszuschließen (BayVGH, B. v. 30.3.2007 - 24 ZB 06.597 - juris Rn. 9, 11 zur Aufstellung von Halteverbotsschildern für Filmaufnahmen).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1983 - 12 A 120/81
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Er fordert, dass die kostenpflichtige Maßnahme, wie dies im Polizeiaufgabengesetz für die unmittelbare Ausführung geschehen ist, in dem den Rechtseingriff ermöglichenden formellen Gesetz konkret benannt wird (vgl. zur Erhebung von Polizeikosten: OVG Lüneburg, U. v. 25.8. 1983 - 12 A 120/81 - NVwZ 1984, 323).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455
    Im vorliegenden Zusammenhang kommt es also nicht darauf an, in welcher Position sich die von einem Mitarbeiter der Klägerin aufgestellten Halteverbotsschilder im Zeitpunkt der Abstellung des PKW befanden und ob die von der Rechtsprechung verlangte sog. Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 17.4.2008 - 10 B 08.449 - juris; BVerwG, U. v. 11.12.1996 - 11 C 15.96 - BVerwGE 102, 316) eingehalten worden war oder nicht.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16

    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes

    Auch wenn die Einrichtung der Halteverbotszone daneben regelmäßig den Zweck hat, Gefährdungen für den Straßenverkehr im Sinne der Aufrechterhaltung seiner "Sicherheit und Leichtigkeit" auszuschließen - etwa durch Parken auf der Straße ("in zweiter Reihe") - so dient sie doch in der Mehrzahl der alltäglichen Fälle ganz überwiegend dem privaten Interesse an der erleichterten Durchführung des Umzugs oder der privaten Baumaßnahme (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Juni 2016 - 10 B 14.2455, juris Rn. 28; OVG Münster, a.a.O., Rn. 29; vgl. aber BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02, juris Rn. 19 f, wonach Halteverbote im Rahmen von Baustellen nicht das Vermögen eines Bauunternehmers schützen).
  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 77/21

    Verkehrsschilder; Gehweg; Absicherung einer Baustelle; privater Unterrnehmer;

    Auch wenn die Einrichtung der Halteverbotszonen daneben regelmäßig den Zweck hat, Gefährdungen für den Straßenverkehr im Sinne der Aufrechterhaltung seiner "Sicherheit und Leichtigkeit" auszuschließen, so dient sie doch ganz überwiegend dem privaten Interesse an der erleichterten Durchführung der privat veranlassten Fassadenarbeiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.06.2016 - 10 B 14.2455, Juris Rn. 28; OVG Münster, a.a.O., Rn. 29; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16, Juris Tz. 14).
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