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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18 (https://dejure.org/2018,7580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2018 - 10 B 163/18 (https://dejure.org/2018,7580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2018 - 10 B 163/18 (https://dejure.org/2018,7580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Tankstelle mit Gaststätte sowie einer Waschanlage u. Büroräumen; Grundsätze zur Abwägung des privaten ...

  • rabüro.de

    Zur gebietstypischen Einordnung eines Getränkemarktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Tankstelle mit Gaststätte sowie einer Waschanlage u. Büroräumen; Grundsätze zur Abwägung des privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 7 A 2289/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. hierzu OVG NRW; Beschluss vom 16. Mai 2013 - 8 A 2893/12 -, juris, Rn. 17 ff. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren; Urteil vom 22. Februar 2017 - 7 A 2289/15 -, juris, Rn. 40; Beschluss vom 14. November 2014 - 2 A 767/14 -, juris, Rn. 16.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2017 - 7 A 2289/15 -, juris, Rn. 43.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 2 A 767/14

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Betriebserweiterung bzgl. Nachbarschutzes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. hierzu OVG NRW; Beschluss vom 16. Mai 2013 - 8 A 2893/12 -, juris, Rn. 17 ff. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren; Urteil vom 22. Februar 2017 - 7 A 2289/15 -, juris, Rn. 40; Beschluss vom 14. November 2014 - 2 A 767/14 -, juris, Rn. 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2003 - 10 B 1611/02

    Ausgestaltung des baurechtlichen Nachbarschutzes gegenüber einer erteilten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 10 B 1611/02 -, juris, Rn. 10 ff., jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 7 B 1823/05

    Baugenehmigung für Paragon-Arena in Paderborn außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    Soweit das Verwaltungsgericht schließlich erwogen hat, dass sich das Fehlen von LKW-Stellplätzen auf dem Vorhabengrundstück wegen einer möglichen unzumutbaren Einschränkung des Zugangs zum Grundstück der Antragsteller durch im öffentlichen Straßenraum abgestellte LKW als rücksichtslos erweisen könnte, ist nach dem bisherigen Sach- und Streitstand nichts für eine Ausnahmesituation ersichtlich, wie sie etwa dem von ihm zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 - 7 B 1823/05 -, juris, Rn 23 (Fußballstadion Paderborn), zugrunde lag.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 10 B 1611/02 -, juris, Rn. 10 ff., jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2893/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. hierzu OVG NRW; Beschluss vom 16. Mai 2013 - 8 A 2893/12 -, juris, Rn. 17 ff. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren; Urteil vom 22. Februar 2017 - 7 A 2289/15 -, juris, Rn. 40; Beschluss vom 14. November 2014 - 2 A 767/14 -, juris, Rn. 16.
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 9. Mai 2016 - 10 A 1310/14 - S. 19 f. UA, vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 -, BRS 65 Nr. 182.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 B 966/98

    Laden zur Versorgung des Gebiets; Getränkemarkt; Laden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18
    Ein entsprechender Markt, zumal verkehrsgünstig gelegen, zielt im Allgemeinen wegen seines beschränkten Warenangebots und der für die Kunden regelmäßig bestehenden Notwendigkeit der Benutzung von Kraftfahrzeugen zum Transport von Leergut und gekaufter Ware nicht auf die Versorgung des Gebietes im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 B 966/98 -, juris, Rn. 18, und dürfte wegen des bei einem solchen Markt typischen Umfangs des motorisierten Kundenverkehrs auch nicht als nicht störender Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zulässig sein.
  • VG Neustadt, 08.05.2018 - 5 K 811/17

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit; Anforderungen an die

    Ist dies nicht der Fall, muss sich grundsätzlich aus der Baugenehmigung ergeben, welche konkreten betrieblichen Tätigkeiten und Nutzungen zugelassen sind um zu gewährleisten, dass die Begrenzung der Immissionen nicht nur auf dem Papier steht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 B 163/18 -, juris).

    Bei solchen Anforderungen wäre die Erteilung einer Baugenehmigung schlechterdings unmöglich (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 1 A 11152/15.OVG - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 B 163/18 -, juris).

    Es ist hingegen nicht Aufgabe des Gerichts, das Ergebnis einer auf diese Weise sachgerecht erarbeiteten Prognose als solches darauf zu überprüfen, ob die prognostizierte Entwicklung mit Sicherheit beziehungsweise größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit eintreten wird oder kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 B 163/18 -, juris).

    Bedenkt man, dass selbst eine Verdoppelung der Schallenergie nur zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) führen würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 B 163/18 -, juris), kann ausgeschlossen werden, dass das Bauvorhaben in seinem genehmigten Umfang gegenüber der Klägerin rücksichtslos ist.

  • VG Münster, 04.03.2021 - 2 K 1905/16

    Klage gegen Schmitz Cargobull-Werkserweiterung in Vreden erfolglos

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 22. Februar 2017 - 7 A 2289/15 - juris Rn. 43 und Urt. v. 28. März 2018 - 10 B 163/18 - juris Rn. 21.

    Denn selbst eine Verdoppelung der Schallenergie würde nur zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) führen, vgl. OVG NRW, Beschl. v. 28. März 2018 - 10 B 163/18 - juris Rn. 12; siehe auch Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl. Rn. 436 ff, und damit immer noch unterhalb des maßgeblichen Immissionsrichtwertes verbleiben.

  • OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18

    Nachbarklage gegen ein geplantes Fitnessstudio; inhaltliche Bestimmtheit der

    Eine Baugenehmigung verletzt daher den Nachbarn in seinen Rechten, wenn aufgrund ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2018, 10 B 163/18, juris Rn. 26 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 18.1.2018, 1 A 11459/17, juris Rn. 38; Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, Vorb.

    d) Ebenso wenig ergeben sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus dem Einwand der Beigeladenen, ob der Schutz der Nachbarn gewährleistet sei, sei zwar am genehmigten Nutzungsumfang zu messen, dabei sei aber nicht von einer rein fiktiven Belastung auszugehen, sondern eine realistische (Lärm-)Prognose anzustellen (so OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2018, a.a.O., Rn. 14).

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