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   BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09   

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https://dejure.org/2010,3697
BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09 (https://dejure.org/2010,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2010 - 10 B 18.09 (https://dejure.org/2010,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 10 B 18.09 (https://dejure.org/2010,3697)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 AufenthG 2004
    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • Wolters Kluwer

    Quantitative oder qualitative Aspekte bei der Prüfung des Vorliegens der Gruppenverfolgung einer nach asylerheblichen Kriterien abgrenzbaren Personenmehrheit im potentiellen Verfolgerstaat; Annahme einer Gruppenverfolgung bezüglich der gesamten Volksgruppe der Tamilen ...

  • rewis.io

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • ra.de
  • rewis.io

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Quantitative oder qualitative Aspekte bei der Prüfung des Vorliegens der Gruppenverfolgung einer nach asylerheblichen Kriterien abgrenzbaren Personenmehrheit im potentiellen Verfolgerstaat; Annahme einer Gruppenverfolgung bezüglich der gesamten Volksgruppe der Tamilen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung, an denen auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG festzuhalten ist, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39 m.w.N.).

    Auch für die Annahme einer erheblichen Dunkelziffer nicht bekannter Übergriffe müssen die gerichtlichen Feststellungen zur Größenordnung der Gesamtheit der Anschläge aber in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise begründet werden (vgl. Urteil vom 21. April 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09
    Ein Verfahrensverstoß kann allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder die allgemeinen Erfahrungsgrundsätze missachtet (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09
    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es allerdings nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - 3 A 2496/07

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines srilankischen Staatsangehörigen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, juris, Rn. 17 ff., und vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, juris, Rn. 13 ff., sowie Beschluss vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, juris, Rn. 2 f.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, juris, Rn. 24, und vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, juris, Rn. 13, sowie Beschluss vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, juris, Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, juris, Rn. 2.

    Es geht bei dem aus einem solchen hergeleiteten Flüchtlingsschutz nämlich darum, nicht erst die Verwirklichung einer für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte abzuwarten, wenn bereits ersichtlich ist, dass eine solche Extremsituation, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, juris, Rn. 2, auf der politischen Agenda steht.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, juris, Rn. 6.

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 -, vom 18.7.2006 - 1 C 15.05 - und vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, jeweils zitiert nach juris,.

    hierzu etwa BVerwG, Entscheidungen vom 2.2.2010 - 10 B 18.09 - und vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, jeweils zitiert nach juris.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn ein staatliches Verfolgungsprogramm besteht, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht und das deshalb hinreichend wahrscheinlich eine Verfolgung erwarten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 10 B 18.09 - juris, Rn. 2 m.w.N.; vgl. zu den Prognosegrundsätzen bei gruppengerichteten Verfolgungen: Marx, Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie, 2009, § 27).
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