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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12   

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https://dejure.org/2012,43132
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12 (https://dejure.org/2012,43132)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2012 - 10 B 725/12 (https://dejure.org/2012,43132)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 10 B 725/12 (https://dejure.org/2012,43132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Gebietsgewährleistungsanspruchs bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 70 Stellplätzen; Folgen des Liegens des Grundstücks des Antragstellers und ein Teil des Vorhabengrundstücks in einem faktischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Gebietsgewährleistungsanspruchs bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 70 Stellplätzen; Folgen des Liegens des Grundstücks des Antragstellers und ein Teil des Vorhabengrundstücks in einem faktischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Großer Supermarkt kann im faktischen allgemeinen Wohngebiet unzulässig sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. August 2003 7 B 1040/03 und vom 28. November 2000 10 B 1428/00 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 OVG 10 S 29.10 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00

    Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. August 2003 7 B 1040/03 und vom 28. November 2000 10 B 1428/00 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 OVG 10 S 29.10 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 7 B 1040/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 10 B 725/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. August 2003 7 B 1040/03 und vom 28. November 2000 10 B 1428/00 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 OVG 10 S 29.10 , juris.
  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 6 K 2813/14

    Lebensmittelmarkt; Supermarkt; Discounter; Wohngebiet; Umgebung; Gebiet;

    vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 28. November 2000 - 10 B 1428/00 -, BauR 2001, 906, vom 4. August 2003 - 7 B 1040/03 - und vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, beide Juris.

    So OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, Juris.

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, BauR 1999, 29 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2005 - 10 B 1350/04 -, BauR 2005, 1288 ff., und vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, Juris.

  • OVG Sachsen, 19.06.2017 - 1 A 94/16

    Nähere Umgebung, Einfügen, Verkaufsfläche; trennende Wirkung, Baugebiet

    Auf den Beschluss des OVG Nordrhein- Westfalen vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 werde verwiesen.

    Unerheblich ist in dieser Gemengelage ferner, dass ein Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche über 800 m² nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als großflächig einzustufen ist (vgl. BVerwG, Beschl. 24. November 2005 - 4 C 10.04 -, juris Rn. 23; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, juris Rn. 11 f.), da ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb grundsätzlich auch den Vorgaben des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO entsprechen würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - 10 A 793/17
    vgl. zu dieser Voraussetzung: BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, juris, Rn. 6, Beschluss vom 19. August 2003 - 7 B 1040/03 -, juris, Rn. 38, Soweit die Klägerin im Übrigen vorträgt, die Bebauung an der B.-straße sei vom Vorhabenstandort in fußläufiger Entfernung zu erreichen, lässt sie unberücksichtigt, dass die Zone 1 neben der Bebauung an der B.-straße auch den noch weiter westlich gelegenen Bereich bis zur Bahntrasse umfasst.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, juris, Rn. 6.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12

    Gelten des Gebietsgewährleistungsanspruchs für in einem faktischen Baugebiet

    Auf die Beschwerde des Klägers hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1218/12
    Auf die Beschwerde eines Nachbarn des Klägers (I. . 13A) gegen den inhaltlich gleichlautenden Beschluss hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung dessen Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12

    Gebietsgewährleistungsanspruch von Eigentümern von in einem faktischen Baugebiet

    Auf die Beschwerde eines Nachbarn des Klägers (I. . 13A) gegen den inhaltlich gleichlautenden Beschluss hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung dessen Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 12

    Gebietsgewährleistungsanspruch von Eigentümern von in einem faktischen Baugebiet

    Auf die Beschwerde eines Nachbarn des Klägers (I. . 13A) gegen den inhaltlich gleichlautenden Beschluss hat das OVG NRW mit Beschluss vom 6. Juli 2012 die aufschiebende Wirkung dessen Klage angeordnet (10 B 725/12).

    Das OVG NRW hat diese Auffassung in seinem Beschluss vom 6. Juli 2012 (10 B 725/12) bestätigt.

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Maßgeblich für die Qualifizierung als gebietsbezogene Anlage sind objektive Kriterien, wie die Größe und sonstige Beschaffenheit der Anlage, die daraus sich ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten und die typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 6.7.2012 - 10 B 725/12 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2015 - 5 K 2777/13
    Das OVG NRW hat in dem Beschluss vom 6. Juli 2012, - 10 B 725/12 -, juris Rn. 12, juris, für die Frage der Zulässigkeit eines kleinflächigen Discountermarkt in einem allgemeinen Wohngebiet darauf hingewiesen, dass dieser nur wirtschaftlich arbeitet, wenn bei einer Verkaufsfläche von 700 bis 1.000 Quadratmetern im Einzugsbereich 4.000 bis 9.000 Einwohnern leben.
  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2015 - 6 K 4275/12

    Werbetafel; Allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet; Gebietscharakter ; Werbung an

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Juli 2012 - 10 B 725/12 -, vom 16. März 2005 - 10 B 1350/04 -,vom 4. August 2003 - 7 B 1040/03 - und vom 28. November 2000 - 10 B 1428/00 -, jeweils juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 K 776/12 -, juris; König/Roeser/Stock, BauNVO Kommentar, 3. Auflage 2014, § 4 Rdnr. 14, 15.
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 712/12

    Keine Verletzung des nachbarrechtlich geschützten Gebietsgewährleistungsanspruchs

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