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   VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237   

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VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237 (https://dejure.org/2012,41599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2012 - 10 BV 10.1237 (https://dejure.org/2012,41599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2012 - 10 BV 10.1237 (https://dejure.org/2012,41599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische StaatsangehörigeSchwerwiegende gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch den KlägerFamilien- und Privatleben des Klägers hinreichend beachtet;Ermessenserwägungen der Beklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Bei dieser Prüfung müssen die Behörden zudem sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens wahren (EuGH vom 22.12.2010 - Bozkurt - RdNrn. 57 bis 60 m.w.N. sowie vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 82).

    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH vom 11.11.2004 Rs. C-467/02 - Cetinkaya - RdNr. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 84).

    Denn nach dem Zweck und dem Kontext des Assoziierungsabkommens ist es nicht möglich, die Regelung zum Schutz der Unionsbürger vor Ausweisung (s. Art. 28 Abs. 3 a) Richtlinie 2004/38/EG) im Rahmen der Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 auf die Garantien gegen die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger zu übertragen (vgl. EuGH vom 8.12.2011 Rs. C-371/08 - Ziebell - RdNrn. 60 ff.).

    Demgegenüber verfolgt die Unionsbürgerrichtlinie die Ermöglichung und Erleichterung der Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und keineswegs nur rein wirtschaftliche Ziele (vgl. EuGH vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 69).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Dabei haben die Behörden auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH vom 11.11.2004 Rs. C-467/02 - Cetinkaya - RdNr. 47 sowie vom 8.12.2011 a.a.O. RdNr. 84).

    Im Bundesgebiet geborene Kinder türkischer Arbeitnehmer werden aber gleichfalls von Art. 7 ARB 1/80 erfasst (vgl. EuGH vom 11.11.2004 Rs. C-467/02 - Cetinkaya InfAuslR 2005, 13 RdNrn. 23 ff.).

  • EGMR, 31.07.2008 - 265/07

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, EMRK,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2011 Az. 10 B 08.1325 RdNr. 54) davon aus, dass der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung nicht schlechthin untersagt, sondern vielmehr fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK geltenden Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. EuGH vom 31.7.2008 - 265/07 - Omoregie - InfAuslR 2008, 421; vom 23.6.2008 - 1638/03 - Maslov II, InfAuslR 2008, 333; vom 22.3.2007 - 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Vielmehr handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (vgl. BVerwG vom 14.2.2012 1 C 7/11 RdNr. 31).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH vom 17.4.1997 Rs. C-351/95 - Cadiman - EuGRZ 1997, 578; vom 16.3.2000 - Ergat - a.a.O., RdNr. 48; BayVGH vom 15.11.2001 Az. 10 B 00.1873 RdNr. 42).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2011 Az. 10 B 08.1325 RdNr. 54) davon aus, dass der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung nicht schlechthin untersagt, sondern vielmehr fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK geltenden Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. EuGH vom 31.7.2008 - 265/07 - Omoregie - InfAuslR 2008, 421; vom 23.6.2008 - 1638/03 - Maslov II, InfAuslR 2008, 333; vom 22.3.2007 - 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Als Folge dieses sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Anspruchs (vgl. EuGH vom 16.3.2000 Rs. C-329/97 - Ergat - DVBl 2000, 691, RdNr. 34) erwirbt der Familienangehörige auch ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik.
  • VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873

    Muhlis Ari

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Denn ein Verlust der erworbenen Rechtstellung tritt, abgesehen von Art. 14 ARB 1/80, auf den noch eingegangen wird, nur dann ein, wenn der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers das Gebiet des Mitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH vom 17.4.1997 Rs. C-351/95 - Cadiman - EuGRZ 1997, 578; vom 16.3.2000 - Ergat - a.a.O., RdNr. 48; BayVGH vom 15.11.2001 Az. 10 B 00.1873 RdNr. 42).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 10 B 08.1325

    Ermessensausweisung eines geduldeten Ausländers; Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2011 Az. 10 B 08.1325 RdNr. 54) davon aus, dass der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung nicht schlechthin untersagt, sondern vielmehr fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK geltenden Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. EuGH vom 31.7.2008 - 265/07 - Omoregie - InfAuslR 2008, 421; vom 23.6.2008 - 1638/03 - Maslov II, InfAuslR 2008, 333; vom 22.3.2007 - 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221).
  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2011 Az. 10 B 08.1325 RdNr. 54) davon aus, dass der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung nicht schlechthin untersagt, sondern vielmehr fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK geltenden Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. EuGH vom 31.7.2008 - 265/07 - Omoregie - InfAuslR 2008, 421; vom 23.6.2008 - 1638/03 - Maslov II, InfAuslR 2008, 333; vom 22.3.2007 - 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 BV 03.2091

    Ausweisung - terroristische Vereinigung - PKK - Unterstützung - Verurteilung

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 10 ZB 12.2311

    Ausweisung; Assoziationsberechtigung des Klägers; schwerwiegende gegenwärtige

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger als assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger aufgrund seiner ARB-Berechtigung aus Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (ARB 1/80) gemäß § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) nur ausgewiesen werden kann, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächlich und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (stRspr.; vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 60).

    Das Verwaltungsgericht ist aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung auch eines sogenannten faktischen Inländers nicht schlechthin untersagt, sondern vielmehr fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 10 ZB 13.949

    Ausweisung; Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Verhältnismäßigkeit;

    Zwar ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger, der im Alter von 14 Jahren in die Bundesrepublik zu seinem dem regulären Arbeitsmarkt angehörigen türkischen Vater ziehen durfte und dort für mindestens fünf Jahre seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz hatte, ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80; ANBA 1981 S. 4) besitzt und deshalb nur nach § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 ausgewiesen werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 48; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 26).

    Auch legt das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde, dass auf den Kläger, der seit 1985 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis war, die nach § 101 Abs. 1 AufenthG als Niederlassungserlaubnis fortgalt, dabei Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 44) Anwendung findet (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 79; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 50; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 28).

  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Juli 2008 - 15 A 620/07.A -, juris, Rn. 32 und 35; BayVGH, Urteil vom 3. September 2012 - 10 BV 10.1237 -, juris, Rn. 62; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 10 ZB 14.844 -, juris, Rn. 12 sowie VG Saarland, Urteil vom 14. September 2018 - 6 K 1313/17 -, juris, Rn. 33.
  • VG Augsburg, 05.08.2015 - Au 6 K 15.71

    Ausweisung bei konkreter Gefahr neuer erheblicher Starftaten

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.01.2015 - Au 6 K 14.1293

    Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VG München, 18.09.2014 - M 24 K 13.3785

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Gewaltdelikt; Ermessen

    Dabei untersagt der Schutz des Privat- und Familienlebens die Ausweisung nicht schlechthin, sondern fordert, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK geltenden Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. EGMR, U. v. 31.7.2008 - 265/07 - Omoregie - InfAuslR 2008, 421; BayVGH, U. v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67).
  • VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.1303

    Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; in Deutschland geboren und

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens untersagt aber die Ausweisung auch eines sogenannten faktischen Inländers nicht schlechthin, sondern fordert lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 9 A 825/12

    Zur Frage der Fortgeltung des in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils ergeben sich aus dem Vorbringen des Klägers nicht, denn in der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG auch auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige nicht mehr anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2012 - OVG 11 S 59.12 - und vom 22. November 2012 - OVG 11 S 63.12 - Bay. VGH, Urteil vom 3. September 2012 - 10 BV 10.1237 - und vom 17. Juli 2012 - 19 B 12.417 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LC 490/10 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2012 - 11 S 2328/11 - und vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2012 - 18 A 951/09 - alle juris).
  • VG Augsburg, 07.08.2013 - Au 6 K 13.817

    Vater eines minderjährigen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens untersagt aber die Ausweisung auch eines sogenannten faktischen Inländers nicht schlechthin, sondern fordert lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 12.06.2013 - Au 6 K 13.175

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Betäubungsmittelkriminalität;

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens untersagt die Ausweisung nicht schlechthin, sondern fordert lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, U.v. 3.9.2012 - 10 BV 10.1237 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.03.2013 - Au 6 K 12.1457

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; in

  • VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 7 L 2164/12

    Ausweisung Ermessensausweisung Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG München, 18.07.2013 - M 12 K 13.988

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Drogenhandel; Ermessen

  • VGH Bayern, 12.07.2013 - 10 C 11.230

    Ausweisung; Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Offenheit der

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