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ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 39/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 39/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2008 - 7 TaBV 36/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2008 - 7 TaBV 36/08
Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.09.2008, Az.: 10 BV 39/08 wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.09.2008, Az.: 10 BV 39/08 abzuändern und 1. die Anträge der Arbeitgeberin zurückzuweisen und hilfsweise, 2. zum Vorsitzenden eine Einigungsstelle zum Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit dem Regelungsgegenstand "Einführung und Anwendung von E-Learning-Programmen sowie dem Einsatz eines Systems zur Verwaltung von E-Learning-Programmen (Learning-Managment-System)" Herrn Richter am Arbeitsgericht W V zu bestellen, 3. die Anzahl der Beisitzer je Betriebspartei auf fünf festzusetzen.