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   VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676   

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https://dejure.org/2008,76435
VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676 (https://dejure.org/2008,76435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2008 - 10 C 07.2676 (https://dejure.org/2008,76435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 10 C 07.2676 (https://dejure.org/2008,76435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Präklusion; nicht gebührenrechtliche Einwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 19.02.2006 - 14 Ta 58/06

    Einwendungen außerhalb des Gebührenrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676
    So liegt der Fall auch hier, weil die Einwendung bedingter Auftragserteilung ebenso nicht gebührenrechtlicher Natur ist wie die Einwendung mangelnder Belehrung über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe (vgl. LAG Köln vom 19.2.2006, 14 Ta 58/06, juris, RdNr. 8; OLG Koblenz vom 22.12.2005, 14 W 816/05, juris, RdNr. 2).
  • OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05

    Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Ablehnung bei Einwand

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676
    So liegt der Fall auch hier, weil die Einwendung bedingter Auftragserteilung ebenso nicht gebührenrechtlicher Natur ist wie die Einwendung mangelnder Belehrung über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe (vgl. LAG Köln vom 19.2.2006, 14 Ta 58/06, juris, RdNr. 8; OLG Koblenz vom 22.12.2005, 14 W 816/05, juris, RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2693

    Nicht gebührenrechtliche Einwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676
    Diese Regelung verfolgt - wie im Parallelverfahren 10 C 07.2693 näher ausgeführt - den Zweck, das Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht mit der Prüfung schwieriger vertragsrechtlicher oder haftungsrechtlicher Einwendungen aus dem anwaltlichen Mandatsverhältnis zu belasten.
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Nicht erforderlich ist es namentlich, dass die Einwendung oder Einrede schlüssig dargelegt wird (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693 BayVBl 2009, 158; vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676 RdNr. 7; vom 2.4.2009 Az. 13 M 09.322 RdNr. 14; OVG SH vom 2.6.2006 NJW 2007, 2204; HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; OVG NRW vom 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 RdNr. 23; NdsOVG vom 19.5.2010 NVwZ-RR 2010, 662; SächsOVG vom 29.12.2011 Az. 1 E 123/10 RdNr. 4).

    Denn § 11 Abs. 5 RVG erlaubt keine Präklusion von Einwänden, die erst in einem bestimmten Verfahrensstadium vorgebracht wurden (vgl. eingehend dazu BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676, a.a.O., RdNr. 6).

  • VGH Hessen, 19.06.2009 - 3 E 1075/09

    Vertretung bei Beschwerden gegen Kostenfestsetzung

    Die Einwendung einer bedingten Auftragserteilung ist ebenso nicht gebührenrechtlicher Art wie die Einwendung mangelnder Belehrung über die Möglichkeiten der Beantragung und die Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. VGH München, B. v. 30.01.2008 - 10 C 07.2676 - juris).

    Stellen sich bei der Prüfung des Vergütungsanspruchs solche zivilrechtlichen Fragen, ist der Anwalt darauf zu verweisen, seinen Anspruch vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen (vgl. VGH München, B. v. 30.01.2008, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 10 C 22.272

    Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts

    Stellen sich bei der Prüfung des Vergütungsanspruchs solche zivilrechtlichen Fragen, ist der Anwalt darauf zu verweisen, seinen Anspruch vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen (BayVGH, B.v. 30.1.2008 - 10 C 07.2676 - juris Rn. 7 m.w.N).

    So liegt der Fall auch hier, weil der Antragsgegner mit dem Einwand, er habe die Antragstellerin nicht bevollmächtigt, einen außergebührenrechtlichen Einwand erhoben hat (in diesem Sinne v. Seltmann in BeckOK RVG, Stand 1.9.2021, RVG § 11 Rn. 58; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021, § 11 Rn. 138; BayVGH, B.v. 30.1.2008 - 10 C 07.2676 - juris Rn. 7; B.v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, B.v. 3.6.2020 - OVG 3 K 135/20 - juris Rn. 5; a.A. ohne Begründung OLG Saarbrücken, B.v. 12.3.2009 - 9 WF 33/09 - juris Rn. 8 - "doppelrelevante Tatsache").

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 9 Ta 117/09

    Festsetzung der Anwaltsvergütung - Berücksichtigung von nicht gebührenrechtlichen

    Soweit das Arbeitsgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung davon ausgeht, Einwände, die nicht im Rahmen der Anhörung vor der eigentlichen Festsetzungsentscheidung geltend gemacht worden seien, seien im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht zu berücksichtigen, trifft dies rechtlich nicht zu (vgl. etwa BayVGH, Beschl. v. 30.01.2008 - 10 C 07.2676; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.12.2007 - 8 WF 278/07 -, jeweils Juris).
  • VG Augsburg, 30.11.2022 - Au 8 M 22.1346

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss, Vergütungsanspruch eines

    Stellen sich bei der Prüfung des Vergütungsanspruchs solche zivilrechtlichen Fragen, ist der Anwalt darauf zu verweisen, seinen Anspruch vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen (BayVGH, B.v. 30.1.2008 - 10 C 07.2676 - juris Rn. 7 m.w.N).
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