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   VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491   

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VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491 (https://dejure.org/2012,38060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2012 - 10 C 12.491 (https://dejure.org/2012,38060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2012 - 10 C 12.491 (https://dejure.org/2012,38060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; schwere psychische Erkrankung; Heimunterbringung; enge familiäre Kontakte

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1, GG Art. 6, AufenthG § 36 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2
    Krankheit, Reisefähigkeit, familiäre Lebensgemeinschaft, Begegnungsgemeinschaft, familiäre Beistandsgemeinschaft, Visumsverfahren, psychische Erkrankung, Heim; Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491
    Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG vom 13.3.1990 BVerfGE 81, 347/356 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491
    Allein darauf abzustellen, dass die Klägerin - wohl auf Dauer - in einem Heim untergebracht ist und damit mangels Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit ihren Kindern und ihren sonstigen Verwandten und wegen des ausschließlichen Vorliegens einer Begegnungsgemeinschaft der Schutzbereich von Art. 6 GG nicht eröffnet sei, ist mit den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts zur aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkung dieses Grundrechts wohl kaum mehr in Einklang zu bringen (vgl. BVerfG vom 17.5.2011 Az. 2 BvR 1367/10 ; BVerfG vom 1.12.2008 Az. 2 BvR 1830/08 ).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491
    Allein darauf abzustellen, dass die Klägerin - wohl auf Dauer - in einem Heim untergebracht ist und damit mangels Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit ihren Kindern und ihren sonstigen Verwandten und wegen des ausschließlichen Vorliegens einer Begegnungsgemeinschaft der Schutzbereich von Art. 6 GG nicht eröffnet sei, ist mit den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts zur aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkung dieses Grundrechts wohl kaum mehr in Einklang zu bringen (vgl. BVerfG vom 17.5.2011 Az. 2 BvR 1367/10 ; BVerfG vom 1.12.2008 Az. 2 BvR 1830/08 ).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinne, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG vom 8.3.1999 NVwZ-RR 1999, 587).
  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    In der Rechtsprechung wird der Begriff der "rechtlichen Unmöglichkeit" auch für die Wertungen des in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Schutzauftrages zugänglich gemacht, sodass bei der Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG entsprechend dem Gewicht der familiären Bindungen diese zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 - juris Rn. 5; B.v. 3.7.2007 - 24 ZB 07.434 - juris Rn. 10; B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 8; B.v. 6.11.2013 - 10 C 12.2355 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 30 ff.; B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 25 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

    In diesen Fällen kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich auch noch im Beschwerdeverfahren für die erste Instanz bewilligt werden, selbst wenn diese inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris RdNr. 2; ferner OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, juris RdNr. 5; BayVGH, Beschl. v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -, juris RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Niederlassungserlaubnis; Verhältnis

    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht i.S.v. § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann die Klägerin ihren Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 -10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verwaltungsgericht über den Prozesskostenhilfeantrag vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680

    Aufenthaltserlaubnis; Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Klagebegehren;

    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht mehr im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann der Kläger seinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag beim Verwaltungsgericht rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verwaltungsgericht über den Prozesskostenhilfeantrag vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 10 C 10.3007

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung nach Rechtskraft der Hauptsache; hinreichende

    Denn obwohl nach dem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens eine Rechtsverfolgung nicht mehr im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann ein Kläger, der den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wie hier vollständig und rechtzeitig beim Verwaltungsgericht gestellt hat, seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe insbesondere dann im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen, wenn das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Prozesskostenhilfe rechtzeitig entschieden hat und die Beschwerde noch vor einer mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz erhoben worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).
  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 K 11.799

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Straftaten wegen Drogenabhängigkeit;

    Allerdings vermag das Gericht eine Ermessensreduzierung auf Null im Sinne einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem derzeitigen Sachstand (noch) nicht zu erkennen, da gegebenenfalls dem Schutz der familiären Beziehung der Klägerin zu ihren Kindern nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht nur durch Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Rechnung getragen werden kann, sondern vielleicht auch durch Erteilung einer (hier nicht streitgegenständlichen, vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 - InfAuslR 2008, 71) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491; OVG RhPf, U.v. 15.3.2012 - 7 A 11268/11 und U.v. 18.4.2012 - 7 A 10112/12; OVG Berlin-Bbg, B.v. 13.12.2011 - OVG 2 M 40.11).
  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 10 C 14.1012

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Aufenthaltserlaubnis

    Ein Kläger kann seinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem solchen Fall dann ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 19.4.2011 - 1 PKH 7.11 - juris Rn. 1; B.v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741

    Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Erlöschen einer

    Der Gewährung von Prozesskostenhilfe steht grundsätzlich nicht entgegen, dass das Verfahren wie hier durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 10 C 13.1262

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache;

    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine Rechtsverfolgung nicht mehr im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann ein Kläger, seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe insbesondere dann im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtzeitig beim Verwaltungsgericht gestellt worden ist (BayVGH, B.v. 7.12.2010 - 11 C 10.2466 - juris Rn. 14; vgl. für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 10 C 12.195

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; vorherige

    Ein Kläger kann seinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem solchen Fall nur dann ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 19.4.2011 - 1 PKH 7.11 - juris Rn. 1; B.v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 C 11.1987

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rücknahme der Klage; Niederlassungserlaubnis;

  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 10 C 13.1235

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; übereinstimmende

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