Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21984
VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076 (https://dejure.org/2017,21984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076 (https://dejure.org/2017,21984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 (https://dejure.org/2017,21984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Keine Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3, Abs. 4
    Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts; Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Rechtsanwalt; keine Besserstellung; Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236

    Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076
    Es wird daher die Auffassung vertreten, dass ein Rechtsanwalt, der in Kenntnis dieser gesetzlichen Regelung seine Beiordnung beantragt, obwohl er nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist, konkludent sein Einverständnis erklärt, dass er auf einen Ersatz der Mehrkosten verzichtet (Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 121 Rn. 18 m.w.N.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 141; BayVGH, B.v. 5.3.2010 - 19 C 10.236 - juris Rn. 2).

    Für die Bevollmächtigte des Antragstellers bedeutet dies, dass sie Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung bis zur größtmöglichen Entfernung von einem im Gerichtsbezirk gelegenen Ort bis an den Sitz des Verwaltungsgerichts hat (BayVGH, B.v. 5.3.2010 - 19 C 10.236 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 10 C 12.195

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; vorherige

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076
    Der Antragsteller kann aber in einem solchen Fall seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit verbunden die hier allein strittige unbeschränkte Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten weiterverfolgen, wenn er seinen Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor Abschluss des Klageverfahrens gestellt hat (BayVGH, B.v. 7.4.2014 - 10 C 12.195 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076
    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (VGH BW, B.v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17

    Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nur zu den Bedingungen eines

    Daher ist eine Beschränkung der Beiordnung auf die für einen im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt geltenden Bedingungen zur Vermeidung entbehrlicher Reisekosten grundsätzlich möglich (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17 B m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076 - m.w.N.).

    Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn dem Beteiligten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Sitz im Bezirk des Prozessgerichts aufgrund besonderer Umstände zusätzlich ein Verkehrsanwalt mit Sitz an seinem Wohnort gemäß § 121 Abs. 4 ZPO beigeordnet werden müsste (Beschluss des Senats vom 04.06.2012 - L 19 KG 1/12 B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17 B m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076 - m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 15.06.2015 - L 8 AY 2/15 B; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 WF 185/15; Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rn. 693 m.w.N.).

    Besondere Umstände i.S.v. § 121 Abs. 4 ZPO können darin bestehen, dass der Rechtsstreit besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten aufweist, die eine besonders qualifizierte rechtliche Beratung erfordern oder dass zu einem auswärtigen Anwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17 B m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076 - m.w.N.).

    Für den Bevollmächtigten des Klägers bedeutet dies, dass sein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung begrenzt ist auf die Fahrtkosten vom entferntesten Ort im Sprengel zum Sitz des Sozialgerichts hat (LSG NRW, Beschluss vom 09.08.2017 - L 6 AS 1024/17 B; BayVGH, Beschluss vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076 - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschränkung der Beiordnung

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn.11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Eine unbeschränkte Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts kann nur unter den Voraussetzungen, unter denen dem Antragsteller zusätzlich ein Verkehrsanwalt beigeordnet werden könnte, erfolgen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 12).

    Derartige besondere Umstände können darin bestehen, dass der Rechtsstreit besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten aufweist, die eine besonders qualifizierte rechtliche Beratung erfordern oder dass zu einem auswärtigen Anwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285.17

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn.11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Eine unbeschränkte Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts kann nur unter den Voraussetzungen, unter denen dem Antragsteller zusätzlich ein Verkehrsanwalt beigeordnet werden könnte, erfolgen (Bayerischer VGH , Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 12).

    Derartige besondere Umstände können darin bestehen, dass der Rechtsstreit besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten aufweist, die eine besonders qualifizierte rechtliche Beratung erfordern oder dass zu einem auswärtigen Anwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (Bayerischer VGH , Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - L 7 AS 1116/21

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Besondere Umstände iSv § 121 Abs. 4 ZPO - so z.B. rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten des Verfahrens, die aufgrund von Vorbefassung oder besonderer rechtlicher Qualifikation die Inanspruchnahme eines bestimmten Prozessbevollmächtigten erfordern (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17 B, BayVGH Beschluss vom 19.06.2017 - 10 C 17.1076) - sind nicht dargetan und ergeben sich auch nicht aus dem Akteninhalt.
  • VGH Bayern, 01.08.2019 - 23 B 19.31197

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Denn eine Beiordnung knüpft grundsätzlich gemäß § 121 Abs. 3 ZPO - in den Grenzen der Ausnahme des § 121 Abs. 4 ZPO - an die Niederlassung des betroffenen Rechtsanwalts in dem konkreten Gerichtsbezirk an (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 13; B.v. 5.3.2010 - 19 C 10.236 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.07.2022 - 24 B 22.30577

    Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen

    Denn eine Beiordnung knüpft grundsätzlich gemäß § 121 Abs. 3 ZPO - in den Grenzen der Ausnahme des § 121 Abs. 4 ZPO - an die Niederlassung des betroffenen Rechtsanwalts in dem konkreten Gerichtsbezirk an (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn. 13; B.v. 5.3.2010 - 19 C 10.236 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht