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   VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322   

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https://dejure.org/2018,35360
VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322 (https://dejure.org/2018,35360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2018 - 10 C 17.322 (https://dejure.org/2018,35360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 10 C 17.322 (https://dejure.org/2018,35360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 115; ZPO § 127 Abs. 1 S. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 2 Abs. 3; AufenthG § 31 Abs. 4 S. 2
    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung eines gesicherten Lebensunterhalts bei einem Asylbewerber; Bestreiten des Lebensunterhalts in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

  • rewis.io

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Beurteilung eines gesicherten Lebensunterhalts bei einem Asylbewerber; Bestreiten des Lebensunterhalts in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt bei Änderung der Sach- und Rechtslage; Sicherung des Lebensunterhalts; Prognose; Festsetzung von Raten; Lebensunterhalt; Rechtsverfolgung; Bewilligungsreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 23.01.2017 - M 4 K 16.5772

    Ausländerrecht - Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23. Januar 2017 wird der Klägerin für das Verfahren M 4 K 16.5772 Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe gewährt, dass sie auf die von ihr gegebenenfalls zu tragenden Prozesskosten monatliche Raten in Höhe von 252,- EUR zu leisten hat; Rechtsanwalt A. B., München, wird beigeordnet.

    Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Klägerin ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beim Bayerischen Verwaltungsgericht München anhängige Klageverfahren (M 4 K 16.5772) auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis weiter.

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, würde man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322
    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, würde man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

    Im Allgemeinen genügt dafür das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8) bzw. wenn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dessen Verlängerung gerechnet werden kann (Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 29).

    Der Prognosezeitraum richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8; B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13; Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 3; Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1).

  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).

    Zudem wäre es mit dem Sinn der Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückzuweisen und einen Antragsteller darauf zu verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 14a).

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Etwas anderes in Bezug auf den maßgeblichen Zeitpunkt ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass ausnahmsweise dann nicht der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten maßgeblich ist, wenn sich nach dem Eintritt der Bewilligungsreife die Sach- und Rechtslage zugunsten des Klägers geändert hat und die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung infolge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist hier der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, da sich im Laufe des Verfahrens die Sachlage durch die Vorlage weiterer ärztlicher Bescheinigungen zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 14a).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, ist ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn nach dem materiellen Recht bei einer Entscheidung in der Hauptsache im Laufe des Verfahrens eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Auch wenn im Allgemeinen das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses genügt (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8) bzw. bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass mit dessen Verlängerung gerechnet werden kann (Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 29), weist der vorliegende Fall doch in Anbetracht der langjährigen krankheitsbedingten Erwerbslosigkeit des Klägers und seiner Ehefrau Besonderheiten auf, welche sich negativ auf die Prognose auswirken.
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Auch wenn im Allgemeinen das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses genügt (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8) bzw. bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass mit dessen Verlängerung gerechnet werden kann (Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 29), weist der vorliegende Fall doch in Anbetracht der langjährigen krankheitsbedingten Erwerbslosigkeit der Klägerin und ihres Ehemannes Besonderheiten auf, welche sich negativ auf die Prognose auswirken.
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Demzufolge hält die Befristungsentscheidung auch unter Berücksichtigung der zugunsten des Klägers eingetretenen, veränderten Sachlage (vgl. zum insofern maßgeblichen Zeitpunkt: BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4) einer rechtlichen Prüfung stand, zumal die Beklagte im Hinblick darauf ihre Ermessenserwägungen gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzen konnte.
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Der Prognosehorizont richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 10 ZB 19.554

    Prognose der dauerhaften Lebensunterhaltssicherung

    Es ist bei der vom Senat im Beschluss vom 5. Oktober 2018 (10 C 17.322) geforderten Prüfung davon ausgegangen, dass die Klägerin trotz ihrer noch relativ guten Einkommenssituation auf Dauer nicht in der Lage sein werde, ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten.
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139

    Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei

  • VGH Bayern, 17.06.2019 - 10 C 17.1793

    Löschung polizeilicher Daten - hier: abgelehnter Beschwerde gegen versagten

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 11 C 20.545

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 11.06.2021 - 10 C 21.1475

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 10 CS 22.863

    Erfolgloser Eil- und PKH-Antrag mit dem Ziel der Verlängerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 5 E 954/21

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 C 19.461

    Maßgeblicher Zeitpunkt und Voraussetzungen für die Gewährung von

  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 19.121

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 10 C 20.414

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18

    Prozesskostenhilfeantrag; Entscheidungsreife; Rechtsschutzbegehren;

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