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   BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14   

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BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14 (https://dejure.org/2015,45051)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2015 - 10 C 18.14 (https://dejure.org/2015,45051)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 10 C 18.14 (https://dejure.org/2015,45051)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BerlKaG § 1, § 4b Abs. 3 Satz 1, § 4b Abs. 4, § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. ... 19 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; SGB VI § 6 Abs. 1 Nr. 1; VvB Art. 10 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Halbs. 2, § 43 Abs. 2 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 1
    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer; Grundrechtsfähigkeit; Innenrechtsstreit; organschaftliche Befugnisse; subjektives Recht; Willkürverbot; Stichtagsregelung; Friedensgrenze; gesetzliche Rentenversicherung; gesetzgeberischer ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BerlKaG § 1, § 4b Abs. 3 Satz 1, § 4b Abs. 4, § 14 Abs. 1
    Berufsständische Versorgung; Einzelfallgesetz; Friedensgrenze; Grundrechtsfähigkeit; Innenrechtsstreit; Kammer; Stichtagsregelung; Subsidiarität; Versorgungswerk; Willkürverbot; gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum; gesetzliche Rentenversicherung; organschaftliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 VwGO, § 43 Abs 1 Halbs 2 VwGO, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 KaG BE, § 4b Abs 3 S 1 KaG BE
    Einrichtung einer berufsständischen Versorgung; Anschluss an ein anderes Versorgungswerk

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer die Einrichtung einer berufsständischen Versorgung für neu gegründete Kammern ausschließenden gesetzlichen Regelung mit dem Willkürverbot; Stärkung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung; Einführung einer ...

  • doev.de PDF

    Ausschluss der Einrichtung einer berufsständischen Versorgung durch Gesetz

  • rewis.io

    Einrichtung einer berufsständischen Versorgung; Anschluss an ein anderes Versorgungswerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer die Einrichtung einer berufsständischen Versorgung für neu gegründete Kammern ausschließenden gesetzlichen Regelung mit dem Willkürverbot; Stärkung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung; Einführung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 344
  • DÖV 2016, 490
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Befreiung von der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Das Bundesverfassungsgericht hat das gesetzgeberische Anliegen, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten und ihre Abwanderung in neu zu gründende Versorgungswerke zu unterbinden, als tragfähigen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung von Kammerangehörigen durch die "Friedensgrenze" des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI angesehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 - juris Rn. 18 f.).

    Darin, dass der Landesgesetzgeber vorsorglich tätig geworden ist, um für Versicherte mit vergleichsweise günstigen Risiken die Attraktivität der gesetzlichen Rentenversicherung vor einer Schwächung durch eine weitere berufsständische Versorgung zu bewahren, liegt auch bei einer geringen Anzahl betroffener Kammermitglieder kein sachwidriges, willkürliches Regelungsziel (vgl. zu § 6 SGB VI BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Dieser Gesichtspunkt ist in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als legitime Zielsetzung des öffentlichen Interesses anerkannt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 = juris Rn. 15 m.w.N.) und kann auch eine Ungleichbehandlung bestehender und neu gegründeter Berufsvertretungen rechtfertigen.

    Der Gesetzgeber darf zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einführen, muss allerdings die Wahl seiner zeitlichen Anknüpfung in sachlich vertretbarer Weise am gegebenen Sachverhalt orientieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 = juris Rn. 31, vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - juris Rn. 42 und vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 - FamRZ 2015, 1263 Rn. 41).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Allgemein verfügt er im Bereich der Gestaltung von Systemen sozialer Sicherheit, zu denen auch berufsständische Versorgungssysteme zu rechnen sind, nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung über einen weiten Gestaltungsspielraum mit nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfbarkeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. - BVerfGK 20, 327 und vom 26. März 2014 - 1 BvR 1133/12 - FamRZ 2014, 911 Rn. 20, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13 - BVerfGE 136, 152 ; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - BVerwGE 134, 99 Rn. 20; Papier, Sozialstaat und berufsständische Versorgung, AnwBl 2007, 97 ).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Der Gesetzgeber darf zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einführen, muss allerdings die Wahl seiner zeitlichen Anknüpfung in sachlich vertretbarer Weise am gegebenen Sachverhalt orientieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 = juris Rn. 31, vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - juris Rn. 42 und vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 - FamRZ 2015, 1263 Rn. 41).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Die abstrakt-generelle Formulierung darf nicht zur Verschleierung einer einzelfallbezogenen Regelung dienen, bei der künftige weitere Anwendungsfälle von vorneherein ausgeschlossen wären (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1999 - 1 BvL 2/91 - BVerfGE 99, 367 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21.07 - BVerwGE 131, 216 Rn. 27 f. Dem genügt die Ausschlussklausel des § 35 Abs. 3 BerlKaG. Sie ist nicht lediglich auf die Klägerin als erste nach dem darin genannten Stichtag gegründete Kammer anwendbar, sondern auf alle künftig zu gründenden Kammern, die dem Regelungsrahmen des Berliner Kammergesetzes unterstellt werden. Damit kommt ihr ein zukunftsgerichtet unbegrenzter Anwendungsbereich zu. Dass eine Neugründung weiterer Kammern nicht ausgeschlossen ist, zeigt schon das Beispiel der in einzelnen Bundesländern neu gegründeten Pflegekammern (vgl. Kluth/Jesse, Die Einführung von Pflegekammern, Stellungnahme 3/15 des Instituts für Kammerrecht e.V., www.kammerrecht.de).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Eine unterschiedliche Behandlung von gleich gelagerten Sachverhalten ist danach schon dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn für sie ein hinreichender objektiver Sachgrund erkennbar ist, selbst wenn sich der Gesetzgeber nicht ausdrücklich auf ihn bezogen haben sollte (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 - BVerfGE 130, 131 ).
  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Allgemein verfügt er im Bereich der Gestaltung von Systemen sozialer Sicherheit, zu denen auch berufsständische Versorgungssysteme zu rechnen sind, nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung über einen weiten Gestaltungsspielraum mit nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfbarkeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. - BVerfGK 20, 327 und vom 26. März 2014 - 1 BvR 1133/12 - FamRZ 2014, 911 Rn. 20, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13 - BVerfGE 136, 152 ; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - BVerwGE 134, 99 Rn. 20; Papier, Sozialstaat und berufsständische Versorgung, AnwBl 2007, 97 ).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Der Gesetzgeber darf zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einführen, muss allerdings die Wahl seiner zeitlichen Anknüpfung in sachlich vertretbarer Weise am gegebenen Sachverhalt orientieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 = juris Rn. 31, vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - juris Rn. 42 und vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 - FamRZ 2015, 1263 Rn. 41).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Die abstrakt-generelle Formulierung darf nicht zur Verschleierung einer einzelfallbezogenen Regelung dienen, bei der künftige weitere Anwendungsfälle von vorneherein ausgeschlossen wären (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1999 - 1 BvL 2/91 - BVerfGE 99, 367 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21.07 - BVerwGE 131, 216 Rn. 27 f. Dem genügt die Ausschlussklausel des § 35 Abs. 3 BerlKaG. Sie ist nicht lediglich auf die Klägerin als erste nach dem darin genannten Stichtag gegründete Kammer anwendbar, sondern auf alle künftig zu gründenden Kammern, die dem Regelungsrahmen des Berliner Kammergesetzes unterstellt werden. Damit kommt ihr ein zukunftsgerichtet unbegrenzter Anwendungsbereich zu. Dass eine Neugründung weiterer Kammern nicht ausgeschlossen ist, zeigt schon das Beispiel der in einzelnen Bundesländern neu gegründeten Pflegekammern (vgl. Kluth/Jesse, Die Einführung von Pflegekammern, Stellungnahme 3/15 des Instituts für Kammerrecht e.V., www.kammerrecht.de).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
    Allgemein verfügt er im Bereich der Gestaltung von Systemen sozialer Sicherheit, zu denen auch berufsständische Versorgungssysteme zu rechnen sind, nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung über einen weiten Gestaltungsspielraum mit nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfbarkeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. - BVerfGK 20, 327 und vom 26. März 2014 - 1 BvR 1133/12 - FamRZ 2014, 911 Rn. 20, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13 - BVerfGE 136, 152 ; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - BVerwGE 134, 99 Rn. 20; Papier, Sozialstaat und berufsständische Versorgung, AnwBl 2007, 97 ).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12

    Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den

  • BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14

    Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung;

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10

    Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.1927

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Organrecht des ersten Bürgermeisters; Ladung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 15 A 1651/12

    Herleitung organschaftlichen Rechte durch Fraktionen oder Kreistagsmitglieder

  • BVerfG, 02.11.2015 - 1 BvR 1530/15

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02

    Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • BVerfG, 23.01.1997 - 1 BvR 1317/86

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts -

  • BVerwG, 24.05.2011 - 6 B 2.11

    Feststellungsklage in Gestalt eines verwaltungsgerichtlichen Organstreits setzt

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