Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 20.08.2015

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15   

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https://dejure.org/2015,20250
AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,20250)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,20250)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,20250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de

    Allgemeine Angaben über weitere Nutzer eines Internetanschlusses erschüttern nicht die Tätervermutung bzgl. des Anschlussinhabers

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation und Volltext)

    Illegales Angebot eines Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse - EUR 2.400,00 Schadenersatz nach Abmahnung angemessen

  • waldorf-frommer.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Angaben über weitere Nutzer eines Internetanschlusses erschüttern nicht die Tätervermutung bzgl. des Anschlussinhabers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebot eines Musikalbums = EUR 2.400 Schadensersatz

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Bei illegalem Angebot eines Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse sind EUR 2.400,00 Schadenersatz angemessen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Illegales Angebot eines Musikalbums - EUR 2.400,00 Schadenersatz angemessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtsverfahren - EUR 2.400 Schadenersatz nach Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • dr-wachs.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sekundäre Darlegungslast

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Selbst wenn man die Abmahnkosten nur nach dem 1, 0-fachen Wert des Lizenzschadens bemißt, was der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - 1-22 W 58/12) des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 - 3 W 81/13) sowie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 22.08.2013 - 6 W 31/13, jeweils zitiert nach Juris) entspricht, wäre der von den Klägervertretern angesetzte Wert von 10.000,- EUR jedenfalls erreicht.
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Selbst wenn man die Abmahnkosten nur nach dem 1, 0-fachen Wert des Lizenzschadens bemißt, was der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - 1-22 W 58/12) des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 - 3 W 81/13) sowie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 22.08.2013 - 6 W 31/13, jeweils zitiert nach Juris) entspricht, wäre der von den Klägervertretern angesetzte Wert von 10.000,- EUR jedenfalls erreicht.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Diese tatsächliche Vermutung kann der Anschlussinhaber dadurch widerlegen, dass die Beklagtenseite konkret vorträgt, dass die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die Täterschaft des Anschlussinhabers besteht (so BGH in MMR 2010, 565 "Sommer unseres Lebens", Rdn. 12 und wiederholt in BGH I ZR 74, 12 "Morpheus", Rdnr. 32-35).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Selbst wenn man die Abmahnkosten nur nach dem 1, 0-fachen Wert des Lizenzschadens bemißt, was der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - 1-22 W 58/12) des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 - 3 W 81/13) sowie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 22.08.2013 - 6 W 31/13, jeweils zitiert nach Juris) entspricht, wäre der von den Klägervertretern angesetzte Wert von 10.000,- EUR jedenfalls erreicht.
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Ausgehend davon, dass die Klägerin den Anschluss des Beklagten als denjenigen zutreffend ermittelt hat, von dem die streitgegenständliche Verletzung ausging, spricht weiter eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist (OLG Köln MMR 2012, 549).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15
    Selbst wenn man die Abmahnkosten nur nach dem 1, 0-fachen Wert des Lizenzschadens bemißt, was der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - 1-22 W 58/12) des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 - 3 W 81/13) sowie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 22.08.2013 - 6 W 31/13, jeweils zitiert nach Juris) entspricht, wäre der von den Klägervertretern angesetzte Wert von 10.000,- EUR jedenfalls erreicht.
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   AG Düsseldorf, 20.08.2015 - 10 C 20/15   

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AG Düsseldorf, 20.08.2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,27372)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,27372)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2015 - 10 C 20/15 (https://dejure.org/2015,27372)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Bei illegalem Angebot eines Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse sind EUR 2.400,00 Schadenersatz angemessen

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