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   BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07   

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https://dejure.org/2008,6746
BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07 (https://dejure.org/2008,6746)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 10 C 44.07 (https://dejure.org/2008,6746)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 10 C 44.07 (https://dejure.org/2008,6746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf europarechtlichen Abschiebungsschutz wegen Gefahren aufgrund eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts in Zentralirak; Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung wegen der veränderten politischen Verhältnisse in Irak; Berücksichtigung von Rechtsänderungen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AsylVfG § 77 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 24
    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, Revisionsverfahren, Beurteilungszeitpunkt, Streitgegenstand, ernsthafter Schaden, Aufenthaltserlaubnis, bewaffneter Konflikt, Völkerrecht, Genfer Konventionen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07
    Die hierfür maßgeblichen Erwägungen hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) ausgeführt.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07.

    Wegen der hierbei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wird ebenfalls auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 verwiesen.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07
    Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (vgl. Urteil vom 11. September 2007 BVerwG 10 C 8.07 BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 44.07 - das Revisionsverfahren insoweit eingestellt.
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Revisionsverfahren (BVerwG 10 C 44.07) am 24. Juni 2008 folgendes Urteil:.

    Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 - Parallelsache zu BVerwG 10 C 44.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).

  • VG Karlsruhe, 09.08.2017 - A 4 K 7750/16

    Afghanischer Asylbewerber; in Pakistan geborener Hazara; Abschiebungsandrohung

    Dieser Begriff ist völkerrechtlich zu verstehen und setzt eine gewisse Qualität voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 44/07 - juris).

    Diese Sperrwirkung kann nur dann im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine verfassungswidrige Schutzlücke besteht (BVerwG, Urteil vom 29.06.2010, aaO, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.2008, aaO, Rn. 32 m.w.N.).

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