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   AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09   

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https://dejure.org/2010,25106
AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09 (https://dejure.org/2010,25106)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 10 C 692/09 (https://dejure.org/2010,25106)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 10 C 692/09 (https://dejure.org/2010,25106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
    Unwirksamkeit einer unbegrenzten Haftungsklausel in Mobilfunkverträgen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für die von einem Dieb verursachten Handykosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    "Alsbald" ist wie "demnächst" in § 167 ZPO zu definieren (vgl. BGHZ 175, 360 [362]; BGH v. 16.12.1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20 [28]).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    Gegen die Zulässigkeit der Haftungsklausel spricht, dass das auf den Kunden verlagerte Risiko mangels betragsmäßiger Haftungsbegrenzung für diesen unkalkulierbar ist (vgl. ähnlich OLG Schleswig, MMR 1998, 41 [43] unter Verweis auf BGHZ 114, 238).
  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    Es reicht aus, dass sie in allgemeinen, am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten und auf das betreffende Rechtsgebiet anwendbaren Grundsätzen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BGH v. 9.10.1985 - VIII ZR 217/84, BGHZ 96, 103 [109]).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    Die Voraussetzungen des § 696 Abs. 3 ZPO sind nicht gegeben, so dass auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheides nicht abzustellen war, sondern auf den Posteingangsstempel des empfangenden Gerichts (vgl. BGH, NJW 2009, 1213).
  • OLG Schleswig, 15.05.1997 - 2 U 37/96

    Unwirksamkeit von Klauseln in Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    Gegen die Zulässigkeit der Haftungsklausel spricht, dass das auf den Kunden verlagerte Risiko mangels betragsmäßiger Haftungsbegrenzung für diesen unkalkulierbar ist (vgl. ähnlich OLG Schleswig, MMR 1998, 41 [43] unter Verweis auf BGHZ 114, 238).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten

    Auszug aus AG Nürtingen, 02.03.2010 - 10 C 692/09
    "Alsbald" ist wie "demnächst" in § 167 ZPO zu definieren (vgl. BGHZ 175, 360 [362]; BGH v. 16.12.1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20 [28]).
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