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   BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12   

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BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12 (https://dejure.org/2013,7058)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 (https://dejure.org/2013,7058)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 (https://dejure.org/2013,7058)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § ... 6 Abs. 3, §§ 8, 25 Abs. 2, §§ 31, 32, 34 Abs. 2 und 3, §§ 35, 36 Abs. 1 und 2, §§ 95, 96; GG Art. 6 Abs. 2; GR-Charta Art. 7, 24 Abs. 3; EMRK Art. 8; Richtlinie 2003/86/EG Art. 2 Buchst. f, Art. 10 Abs. 3 Buchst. a, Art. 15 Abs. 1 und 2; VwGO §§ 75, 123
    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; Kindernachzug; Kindeswohl; Minderjährigenschutz; minderjähriger unbegleiteter Flüchtling; besondere Härte; Verpflichtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; Verfestigung des Aufenthalts; Visum; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 3, §§ 8, 25 Abs. 2
    Elternnachzug; Familienzusammenführung; Flüchtling; Kindernachzug; Kindeswohl; Minderjährigenschutz; Verfestigung des Aufenthalts; Verpflichtungsklage; Visum; Volljährigkeit; Vorwegnahme der Hauptsache; besondere Härte; einstweilige Anordnung; maßgeblicher Zeitpunkt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 8 AufenthG 2004, § 25 Abs 2 AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004
    Elternnachzug zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; Visumanspruch bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Nachzugsanspruch beider Elternteile zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach § 36 Abs. 1 AufenthG bei gleichzeitiger oder in zeitlichem Zusammenhang stehender Antragstellung; Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 36 Abs. 1, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 8, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 31, AufenthG § 32, AufenthG § 34 Abs. 2, AufenthG § 34 Abs. 3, AufenthG § 35, AufenhtG § 36 Abs. 1, AufenhtG § 36 Abs. 2, AufenthG § 95, AufenthG § 96, GG Art. 6 Abs. 2, GR-Charta Art. 7, GR-Charta Art. 24 Abs. 3, EMRK Art. 8, RL 2003/86/EG Art. 2 Bst. f, RL 2003/86/EG Art.10 Abs. 3 Bst. a, RL 2003/86/EG Art. 15, VwGO § 75, VwGO Art. 123
    Minderjährig, unbegleitete Minderjährige, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Familiennachzug, Familienzusammenführung, nationales Visum, Visum, Volljährigkeit, Beurteilungszeitpunkt, Zeitpunkt, Elternnachzug, einstweilige Anordnung, Kindernachzug, Kindeswohl, ...

  • rewis.io

    Elternnachzug zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; Visumanspruch bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit; einstweilige Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzugsanspruch beider Elternteile zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach § 36 Abs. 1 AufenthG bei gleichzeitiger oder in zeitlichem Zusammenhang stehender Antragstellung; Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung

  • datenbank.nwb.de

    Elternnachzug zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; Visumanspruch bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit; einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternnachzug bei einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling erlischt mit dessen Volljährigkeit

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 189
  • NVwZ 2013, 1344
  • FamRZ 2013, 1305
 
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Wird zitiert von ... (376)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Denn das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 = Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2 S. 5 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 123 Rn. 14).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Hieraus folgt, dass Nachteile im Heimatland, die allein - wie hier - wegen der dortigen politischen Verhältnisse drohen, nicht zur Begründung einer außergewöhnlichen Härte im Zusammenhang mit der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft herangezogen werden können (vgl. Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Insoweit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (vgl. grundlegend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 18 f.; ferner Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 1 Rn. 17).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Denn das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 = Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2 S. 5 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 123 Rn. 14).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind vom Revisionsgericht allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 S. 32).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 Rn. 10).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    Insoweit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (vgl. grundlegend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 18 f.; ferner Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 1 Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
    V OVG Berlin-Brandenburg - 19.12.2011 - AZ: OVG 3 B 22.10.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (vgl. Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - InfAuslR 2013, 331 Rn. 23).

    Mit dieser Begründung geht das Berufungsgericht zu Unrecht von der Annahme aus, die zuständige Behörde werde trotz einer gerichtlichen Entscheidung, in der ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 36 Abs. 2 AufenthG grundsätzlich bejaht wird, durch Verweigerung des Visums rechtswidrig handeln; zudem hat es versäumt, die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO in seine Prognose einzubeziehen (vgl. Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - InfAuslR 2013, 331 Rn. 22).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris, Rn. 23; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, § 36 AufenthG Rn. 16 ).

    Die zuständige Behörde könnte die Erteilung des Visums versagen, weil sie das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG verneint, etwa weil sie zum Ergebnis kommt, dass die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland auch mit dem deutschen Kind der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers fortgeführt werden kann (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 14 ff.; kritisch hierzu Oberhäuser, in: Hofmann, Ausländerrecht,2. Aufl. 2016, § 36 AufenthG Rn. 26), oder sie das Vorliegen einer Regelerteilungsvoraussetzung, etwa die Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 -, juris, Rn. 23), verneint.

  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 9.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten

    Der Sohn der Klägerin sei zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -) kein minderjähriger Flüchtling gewesen.

    Nachgezogenen Eltern gewährt das deutsche Recht bei Volljährigkeit des Kindes kein derartiges eigenständiges Aufenthaltsrecht; von der (fakultativen) Ermächtigung in Art. 15 Abs. 2 RL 2003/86/EG hat der Gesetzgeber keinen Gebrauch gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - BVerwGE 146, 189 Rn. 17 ff.).

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