Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,69203
VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,69203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof schließt sich der Rechtsauffassung des Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. vom 22.2.2008 13 B 1215/07 ZfWG 2008, 122) an, dass es vielmehr eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist, ob von dem Verpflichteten im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen eine landesrechtliche Vorschrift auch das völlige Löschen des Internetinhalts verlangt werden kann.

    Wie der Antragsgegner unter Verweis auf die Entscheidung des Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2008 (13 B 1215/07 ZfWG 2008, 122) zutreffend ausgeführt hat, wäre ein räumlich beschränktes Werbeverbot für die Antragstellerin auch dann nicht unzumutbar, wenn sie dieser Anordnung nur durch eine vollständige Entfernung der Sportwettenwerbung aus ihrem Internetauftritt nachkommen könnte.

    Das Gericht schließt sich der Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 (Bl. 102 ff. der Akte) sowie den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 25.2.2008 ZfWG 2008, 136) und des Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.2.2008 ZfWG 2008, 122) an.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Denn die Verwaltungsgerichte haben zunächst im Gefolge der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2005 (NVwZ 2005, 1303) in einer großen Zahl von Fällen die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt und erst nach Erlass der Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) überwiegend die sofortige Vollziehung von glücksspielrechtlichen Anordnungen bestätigt.

    Angesichts der eindeutigen, auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276/315) absehbaren und seit 1. Januar 2008 gültigen Gesetzeslage konnte die Antragstellerin kein schutzwürdiges Vertrauen darauf aufbauen, dass sie auf Dauer in Deutschland für öffentliche Glücksspiele werben kann.

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Werbeverbot für Glücksspiele im Internet die Verbreitung der Spiel- und Wettsucht eindämmen kann, erscheint naheliegend und könnte in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur beanstandet werden, wenn diese Prognose offensichtlich fehlsam wäre (vgl. BVerfG vom 26.3.2006 BVerfGE 115, 276).

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Da - wie gezeigt - aufgrund von Geolokalisationsprogrammen die Möglichkeit besteht, Werbung und Spielangebote räumlich auf die Lizenzbereiche zu beschränken, geht das Verbot des § 5 Abs. 3 GlüStV auch in räumlicher Hinsicht nicht über das erforderliche Maß hinaus (vgl. EuGH vom 24.3.1994 NJW 1994, 2013 - Schindler RdNr. 62).

    Der Europäische Gerichtshof hat auch in dem ähnlich gelagerten Fall eines auf Großbritannien beschränkten Lotterie-Werbe-Verbotes allein in der räumlichen Beschränkung auf das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs keine Diskriminierung erkennen können (vgl. EuGH vom 24.3.1994 NJW 1994, 2013 - Schindler RdNr. 48 -52).

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Wird das Unterlassen einer Handlung angeordnet, muss die Behörde dem Einzelnen grundsätzlich nicht aufzeigen, auf welche Weise er dem Verbot Rechnung tragen kann (vgl. BVerwG vom 5.11.1968 BVerwGE 31, 15/18).

    Auf welche Weise er der Anordnung, Rechtsverstöße gegen eine landesrechtliche Vorschrift zu unterlassen, nachkommt, kann in zulässiger Weise dem Verpflichteten selbst überlassen werden (vgl. BVerwG vom 5.11.1968 BVerwGE 31, 15/18; Drews/Wacke/Vogel/Martens Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 428).

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Nach der sog. Drei-Stufen-Lehre des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 11.6.1958 BVerfGE 7, 327/426 - Apothekenurteil) stellt dies den schwächsten Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar, der auch schon bei bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen im Interesse anderer legitimer Gemeinwohlziele verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, wenn bei der gesetzlichen Regelung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird.
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass ein Land bei der Ausführung von Landesgesetzen in seiner Verwaltungshoheit grundsätzlich auf sein eigenes Gebiet beschränkt ist (vgl. BVerwG vom 30.1.2002 BVerwGE 115, 375/384; BVerfG vom 15.3.1960 BVerfGE 11, 6/19).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Zu prüfen ist daher ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG, der für den Bereich der Wirtschaftswerbung in der Regel das gegenüber Art. 5 Abs. 1 GG speziellere Grundrecht ist (vgl. BVerfG vom 10.12.1975 BVerfGE 40, 371/382).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn eine bestimmte Werbeanzeige mit einem meinungsbildenden Inhalt verboten wird (vgl. BVerfG vom 19.11.1985 BVerfGE 71, 162/165; vom 12.12.2000 BVerfGE 102, 347/359; vom 11.3.2003 BVerfGE 107, 275/280).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn eine bestimmte Werbeanzeige mit einem meinungsbildenden Inhalt verboten wird (vgl. BVerfG vom 19.11.1985 BVerfGE 71, 162/165; vom 12.12.2000 BVerfGE 102, 347/359; vom 11.3.2003 BVerfGE 107, 275/280).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn eine bestimmte Werbeanzeige mit einem meinungsbildenden Inhalt verboten wird (vgl. BVerfG vom 19.11.1985 BVerfGE 71, 162/165; vom 12.12.2000 BVerfGE 102, 347/359; vom 11.3.2003 BVerfGE 107, 275/280).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06

    Untersagung der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten im Nachgang der

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt,

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • VG Ansbach, 17.12.2008 - AN 4 S 08.02187

    Antrag auf Feststellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Zwar ist die in Ziffer 1 des Bescheides vom 10. Dezember 2008 verfügte Aufhebung der früheren (gemäß der Entscheidung des BayVGH vom 10.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, nicht vollziehbaren) Zwangsgeldandrohung Voraussetzung dafür, dass eine neue, sofort vollziehbare Zwangsgeldandrohung, wie in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides geschehen, erlassen werden konnte.

    Die Regierung von Mittelfranken hat in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides vom 10. Dezember 2008 ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für den Fall angedroht, dass die Antragstellerin nach dem 22. Dezember 2008 der Untersagungsanordnung in Ziffer 1 des Bescheides vom 25. Juni 2008 zuwiderhandelt, soweit dieser nach Maßgabe des Beschlusses des BayVGH vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436) sofort vollziehbar ist.

    Das ergibt sich bereits aus der im Tenor von Ziffer 2 und in den Gründen des Bescheides vom 10. Dezember 2008 enthaltenen Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436).

    Da dieses aber bereits Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 10 CS 08.2436 war, der die sofortige Vollziehbarkeit des Werbeverbots, soweit es sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern erstreckt, unanfechtbar bestätigt hat, ist die Vorschrift hier entsprechend anzuwenden, zumal die Einwendungen der Antragstellerseite im hier anhängigen Verfahren auch keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte enthalten.

  • VG Ansbach, 27.10.2009 - AN 4 S 09.01870

    Untersagung der Werbung für Glücksspiel (Sportwetten) im Internet im Freistaat

    1.2 Nach der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur die Beschlüsse des BayVGH vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2069, 10 CS 08.2399, 10 CS 08.2436; vom 5.3.2009, Az. 10 CS 08.3375; vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184/1185; siehe auch den Beschluss des VG Ansbach vom 18.8.2009, Az. AN 4 S 09.01413) auch keine rechtlichen Bedenken gegen die auf § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV gestützte Anordnung, dass die Antragstellerin Werbung für öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV zu unterlassen hat, soweit diese Werbung vom Gebiet des Freistaates Bayern aus abrufbar ist.

    Das auf Bayern beschränkte Werbeverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz der Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (so offenbar auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des amtlichen Entscheidungsumdrucks, BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, RdNr. 45).

    Nach den von der Antragstellerin genannten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 27.10.2009 - AN 4 S 09.01887

    Untersagung der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel (Sportwetten) im Internet im

    1.1 Nach der Rechtsauffassung des Gerichts, das insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgt (vgl. nur die Beschlüsse des BayVGH vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2069, 10 CS 08.2399, 10 CS 08.2436; vom 5.3.2009, Az. 10 CS 08.3375; vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184/1185; siehe auch den Beschluss des VG Ansbach vom 18.8.2009, Az. AN 4 S 09.01413), bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Anordnung, dass die Antragstellerin Werbung für öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV zu unterlassen hat, soweit diese Werbung vom Gebiet des ... aus abrufbar ist.

    Das auf ... beschränkte Werbeverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (so offenbar auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, vgl. RdNr. 50 des amtlichen Entscheidungsumdrucks und Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, RdNr. 45 des amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den von der Antragstellerin genannten und auch gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Versorgung des sich außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2010, Az. 10 CS 09.2672 und 2673 m.w.N.).

    Leistungsfähige Geolokalisationsprogramme vermögen mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern zu unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436 und 10 CS 08.2399).

  • VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks, sowie vom 20.11.2008, Az.: 10 Cs 08.2436, RdNr. 45 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den auch von der Antragstellerin aufgeführten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 12.03.2010 - AN 4 S 09.01969

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin (und deren Enkelunternehmen), als ihr (bzw. ihnen) zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks, sowie vom 20.11.2008, Az.: 10 Cs 08.2436, RdNr. 45 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den auch von der Antragstellerin aufgeführten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 09.12.2009 - AN 4 K 09.00570
    Im Gegenteil betont auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit, dass sich eine glücksspielrechtliche Untersagung wegen der Gefahr eines Ausweichens auf alternative Glücksspielangebote nicht auf das tatsächlich vorhandene Angebot beschränken muss (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399/10 CS 08.2436, jeweils in Juris).
  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07

    Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des

    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt das auf das Bundesgebiet beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Adressaten des Verbots nach § 4 Abs. 4 GlüStV, weil diesen zur weiteren Erschließung eines im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Internet-Geolokalisation nach Nationalstaaten (Geolokalisationstechnologie) zur Verfügung steht (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 20.11.2008, 10 CS 08.2399, Rn. 50, sowie vom 20.11.2008, 10 Cs 08.2436, Rn. 45, juris).
  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

    Rein obligatorische Verpflichtungen gegenüber Dritten im Privatrechtsverhältnis stehen der Befolgungspflicht nicht entgegen, weil sie die rechtliche Verfügungsmacht über den Internetauftritt nicht berühren (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399/10 CS 08.2436, Juris).
  • VG Ansbach, 26.04.2011 - AN 4 S 10.01972

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf ... beschränkte Veranstaltungs-und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für den Antragsteller, als ihm zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschlüsse vom 1.4.2011, a.a.O., jeweils RdNr. 30; Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50; Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2436, RdNr. 45).
  • VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 4 S 09.01848

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet; Glücksspielbegriff des § 3

  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 10 CS 08.3375
  • VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 4 S 09.00550

    Glücksspielrecht; Veranstaltung bzw. Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im

  • VG Ansbach, 10.07.2009 - AN 4 S 09.01198

    Untersagung der Werbung für erlaubtes und unerlaubtes Glücksspiel im Internet;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht